Staffelmeister der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 haben Aufstiegspflicht in allen relevanten Staffeln der jeweiligen Spielklassenebene; Unsportlichkeit führt zum Abstieg.
Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 Seite 1 von 11 AUF- UND ABSTIEGSREGELUNG HERREN, Ü32, Ü40 UND Ü50
Stand: 23.07.2026
Gemäß 3.4 der Durchführungsbestimmungen veröffentlicht der Spielausschuss hiermit die Auf- und Abstiegsregelung der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50.
Die jeweiligen Auf- und Absteiger werden nach Wertung aller Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse und der Regionalliga- Aufstiegsrunde ermittelt. Für den Fall, dass eine Spielzeit nicht regulär beendet werden kann, gelten die Durchführungsbestimmungen entsprechend.
Entsprechend §16 (1) SpO dürfen grundsätzlich nicht mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Staffel spielen.
Für die Spielklassen der Herren gilt: Für die Spielklassen der 6. Spielklassenebene bis 9. Spielklassenebene gilt: Ein Aufstiegsrecht bzw. ein Anrecht auf weiter freiwerdende Plätze einer nächsthöheren Spielklassenebene entfällt für Mannschaften, deren Verein im folgenden Spieljahr bereits in allen Staffeln dieser Spielklassenebene vertreten ist. Das Aufstiegsrecht geht dann in allen Staffeln auf die nächstplatzierte Mannschaft dessen Verein über, der noch nicht in allen Staffeln der nächsthöheren Spielklassenebene vertreten ist. Das Recht zur Teilnahme an möglichen Entscheidungsspielen in der 6. Spielklassenebene sowie das Anrecht auf den Aufstieg aufgrund freiwerdender Plätze in der nächsthöheren Spielklassenebene, geht automatisch auf den Nächstplatzierten der jeweiligen Staffel bzw. auf die nächstplatzierte Mannschaft gem. Quotientenregelung über, dessen Verein noch nicht in der höheren Spielklassenebene in allen Staffeln vertreten ist.
Für alle Staffeln im Herren-Bereich (ausgenommen 5. Spielklassenebene) und im Ü-Bereich (Ü32, Ü40 und Ü50) gilt: Der Staffelmeister hat Aufstiegspflicht. Sollte ein Staffelmeister der Aufstiegspflicht nicht nachkommen, gilt dies als Unsportlichkeit und die Mannschaft beginnt im folgenden Spieljahr in der untersten Spielklassenebene.
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Ein Verzicht auf einen Aufstieg aufgrund freiwerdender Plätze in der nächsthöheren Spielklassenebene muss bei der Mannschaftsmeldung für das folgende Spieljahr im Freitextfeld „Zusätzliche Hinweise“ im Online-Meldebogen bis zum Meldeschluss für das folgende Spieljahr angegeben werden. Ein späterer Verzicht auf einen Aufstieg gilt als Unsportlichkeit und die Mannschaft beginnt im folgenden Spieljahr in der untersten Klasse.
Ein Verzicht auf den Aufstieg, hat keinen Einfluss auf die Wertung der Spiele der Mannschaft in dem Spieljahr. Dadurch ggf. freiwerdende Plätze, werden im neuen Spieljahr mit zusätzlichen Aufsteigern belegt. Für alle Spielklassenebenen gilt: Ergibt sich aus dem Abstieg einer höheren Mannschaft die Situation, dass mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Staffel spielen würden, steigt die niedrigere Mannschaft automatisch in die nächsttiefere Spielklassenebene ab. Die Anzahl der Regelabsteiger aufgrund der letzten Tabellenplätze dieser Spielklassenebene reduziert sich dadurch um die Anzahl der Mannschaften, die zwangsweise absteigen müssen. Auf die Wertung der einzelnen Spiele hat der zwanghafte Abstieg keinen Einfluss.
Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (01.07.) zurückgezogen werden, verringern die Anzahl der absteigenden Mannschaften in der Staffel, in der diese Mannschaften zurückgezogen wurden.
Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 Seite 3 von 11 HERREN-LEISTUNGSKLASSEN
Gamesright Oberliga Hamburg der Herren (5. Spielklassenebene) Aufstieg siehe 3.4.1 DBest
Abstieg Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze belegen, steigen in die 6. Spielklassenebene ab.
Die Anzahl der absteigenden Mannschaften erhöht sich mit einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassenebenen, wenn sich die Staffelstärke auf mehr als 18 erhöht. Die vorgegebene Staffelstärke von 18 Mannschaften wird nicht erhöht. Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung beachten.
Landesliga (6. Spielklassenebene) Aufstieg Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die 5. Spielklassenebene auf (zwei Regelaufsteiger). Sollte ein Meister eine Mannschaft eines Vereins sein, der bereits mit einer höheren Mannschaft im folgenden Spieljahr in der 5. Spielklassenebene spielt, geht das Aufstiegsrecht auf den nächstplatzierten Verein der betreffenden Staffel über, der im folgenden Spieljahr in der 5. Spielklassenebene nicht mit einer Mannschaft vertreten ist.
Anrecht auf weitere, in der 5. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in der 5. Spielklassenebene ist weniger als 18) haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Landesliga-Staffeln von Vereinen, die im folgenden Spieljahr in der 5. Spielklassenebene nicht bereits mit einer Mannschaft vertreten sind. Ist eine Entscheidung zwischen den Tabellenzweiten beider Staffeln notwendig, werden Aufstiegsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischen Platz ausgetragen. Zur Entscheidung mit Beteiligung von Mannschaften, die nicht Tabellenzweite sind (z.B. Zweitplatzierter der Landesliga 01 gegen Drittplatzierten der Landesliga 02), wird die Entscheidung ebenfalls durch Aufstiegsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischen Platz ausgetragen.
Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, hat sich der entsprechende Gegner qualifiziert und steigt in die 5. Spielklassenebene auf.
Im Spieljahr 2026/2027, hat der Vertreter der Staffel Landesliga 02 im ersten Spiel Heimrecht. Das Hinspiel soll am Dienstag/Mittwoch ca. 10 Tage nach dem letzten Spieltag stattfinden. Das Rückspiel am darauffolgenden Wochenende. Die beteiligten Vereine können sich im gegenseitigen Einvernehmen auf andere Termine einigen.
Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 Seite 4 von 11 Abstieg Die Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze belegen, steigen in die 7. Spielklassenebene ab. Zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.
Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen, wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Gamesright Oberliga Hamburg der Herren kommt und die Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht. Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung beachten.
Bezirksliga (7. Spielklassenebene) Aufstieg Die jeweiligen Meister der Bezirksliga-Staffeln steigen in die 6. Spielklassenebene auf (vier Regelaufsteiger). Anrecht auf weitere in der 6. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in den Landesligen ist weniger als 32) haben die Tabellenzweiten der Bezirksliga- Staffeln entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest). Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.
Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 6. Spielklassenebene auf.
Abstieg Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze belegen, steigen in die 8. Spielklassenebene ab. Zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.
Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen, wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Landesliga kommt und die Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht. Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung beachten.
Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 Seite 5 von 11 Kreisliga (8. Spielklassenebene) Aufstieg Die jeweiligen Meister der Kreisliga-Staffeln steigen in die 7. Spielklassenebene auf (acht Regelaufsteiger). Anrecht auf in der 7. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in der 7. Spielklassenebene ist weniger als 64) haben die Tabellenzweiten der Kreisliga-Staffeln entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest). Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.
Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 7. Spielklassenebene auf.
Abstieg Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze belegen, steigen in die 9. Spielklassenebene ab, zusätzliche Absteiger, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.
Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen, wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Bezirksliga kommt und die Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht. Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung beachten.
Kreisklasse (9. Spielklassenebene) Aufstieg Die jeweiligen Meister der Kreisklassen-Staffeln steigen in die 8. Spielklassenebene auf (acht Regelaufsteiger). Anrecht auf in der 8. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in der 8. Spielklassenebene ist weniger als 128) haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest). Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.
Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 8. Spielklassenebene auf.
Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 Seite 6 von 11 Ü32-OBERLIGA BIS BEZIRKSLIGA
Ü32-Oberliga In der Saison 2027/2028 mit Einführung der 1. Spielklassenebene Ü32 wird in einer Übergangssaison mit 14 Mannschaften in einer Staffel gespielt.
Die jeweiligen Meister der Ü32-Oberliga-Staffeln spielen in einem Entscheidungsspiel um die Hamburger Ü32-Meisterschaft.
Der Sieger der Hamburger Ü32-Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für die Norddeutsche-Ü32-Meisterschaft. Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer zugesprochen werden, qualifiziert sich auch die im Entscheidungsspiel unterlegene Mannschaft für die Norddeutsche-Ü32-Meisterschaft.
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 1 bis 5 belegen, qualifizieren sich für die 1. Spielklassenebene Ü32 in einer Staffel.
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 6 bis 12 belegen, qualifizieren sich für die 2. Spielklassenebene Ü32 in drei Staffeln.
Anrecht auf in der 1. Spielklassenebene Ü32 freiwerdende Plätze haben die Tabellensechsten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest). Gleiche Regelung gilt auch für die eventuelle Qualifikation der nächstplatzierten Mannschaften