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title: "Staffelmeister der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 haben Aufstiegspflicht in allen relevanten Staffeln der jeweiligen Spielklassenebene; Unsportlichkeit führt zum Abstieg."
sdDatePublished: "2026-09-04T15:04:00Z"
source: "https://www.hfv.de/wp-content/uploads/2026/09/26-09-04-Auf-und-Abstiegsregelung-2026-2027-Herren-und-Ue-Bereich.pdf"
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  - name: "football"
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  - "Hamburg"
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Staffelmeister der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 haben Aufstiegspflicht in allen relevanten Staffeln der jeweiligen Spielklassenebene; Unsportlichkeit führt zum Abstieg.

Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50
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AUF- UND ABSTIEGSREGELUNG HERREN,
Ü32, Ü40 UND Ü50

Stand: 23.07.2026

Gemäß 3.4 der Durchführungsbestimmungen veröffentlicht der Spielausschuss
hiermit die Auf- und Abstiegsregelung der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50.

Die jeweiligen Auf- und Absteiger werden nach Wertung aller
Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse und der Regionalliga-
Aufstiegsrunde ermittelt. Für den Fall, dass eine Spielzeit nicht regulär beendet
werden kann, gelten die Durchführungsbestimmungen entsprechend.

Entsprechend §16 (1) SpO dürfen grundsätzlich nicht mehrere Mannschaften
eines Vereins in derselben Staffel spielen.

Für die Spielklassen der Herren gilt:
Für die Spielklassen der 6. Spielklassenebene bis 9. Spielklassenebene gilt:
Ein Aufstiegsrecht bzw. ein Anrecht auf weiter freiwerdende Plätze einer
nächsthöheren Spielklassenebene entfällt für Mannschaften, deren Verein im
folgenden Spieljahr bereits in allen Staffeln dieser Spielklassenebene vertreten
ist. Das Aufstiegsrecht geht dann in allen Staffeln auf die nächstplatzierte
Mannschaft dessen Verein über, der noch nicht in allen Staffeln der
nächsthöheren Spielklassenebene vertreten ist. Das Recht zur Teilnahme an
möglichen Entscheidungsspielen in der 6. Spielklassenebene sowie das Anrecht
auf den Aufstieg aufgrund freiwerdender Plätze in der nächsthöheren
Spielklassenebene, geht automatisch auf den Nächstplatzierten der jeweiligen
Staffel bzw. auf die nächstplatzierte Mannschaft gem. Quotientenregelung über,
dessen Verein noch nicht in der höheren Spielklassenebene in allen Staffeln
vertreten ist.

Für alle Staffeln im Herren-Bereich (ausgenommen 5. Spielklassenebene) und im
Ü-Bereich (Ü32, Ü40 und Ü50) gilt:
Der Staffelmeister hat Aufstiegspflicht. Sollte ein Staffelmeister der
Aufstiegspflicht nicht nachkommen, gilt dies als Unsportlichkeit und die
Mannschaft beginnt im folgenden Spieljahr in der untersten Spielklassenebene.

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Ein Verzicht auf einen Aufstieg aufgrund freiwerdender Plätze in der
nächsthöheren Spielklassenebene muss bei der Mannschaftsmeldung für das
folgende Spieljahr im Freitextfeld „Zusätzliche Hinweise“ im Online-Meldebogen
bis zum Meldeschluss für das folgende Spieljahr angegeben werden. Ein
späterer Verzicht auf einen Aufstieg gilt als Unsportlichkeit und die Mannschaft
beginnt im folgenden Spieljahr in der untersten Klasse.

Ein Verzicht auf den Aufstieg, hat keinen Einfluss auf die Wertung der Spiele der
Mannschaft in dem Spieljahr. Dadurch ggf. freiwerdende Plätze, werden im
neuen Spieljahr mit zusätzlichen Aufsteigern belegt.
Für alle Spielklassenebenen gilt:
Ergibt sich aus dem Abstieg einer höheren Mannschaft die Situation, dass
mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Staffel spielen würden, steigt
die niedrigere Mannschaft automatisch in die nächsttiefere Spielklassenebene
ab. Die Anzahl der Regelabsteiger aufgrund der letzten Tabellenplätze dieser
Spielklassenebene reduziert sich dadurch um die Anzahl der Mannschaften, die
zwangsweise absteigen müssen. Auf die Wertung der einzelnen Spiele hat der
zwanghafte Abstieg keinen Einfluss.

Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (01.07.) zurückgezogen werden,
verringern die Anzahl der absteigenden Mannschaften in der Staffel, in der diese
Mannschaften zurückgezogen wurden.

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HERREN-LEISTUNGSKLASSEN

Gamesright Oberliga Hamburg der Herren (5. Spielklassenebene)
Aufstieg
siehe 3.4.1 DBest

Abstieg
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze
belegen, steigen in die 6. Spielklassenebene ab.

Die Anzahl der absteigenden Mannschaften erhöht sich mit einem Abstieg von
Mannschaften aus überregionalen Spielklassenebenen, wenn sich die
Staffelstärke auf mehr als 18 erhöht. Die vorgegebene Staffelstärke von 18
Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung
beachten.

Landesliga (6. Spielklassenebene)
Aufstieg
Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die 5.
Spielklassenebene auf (zwei Regelaufsteiger). Sollte ein Meister eine Mannschaft
eines Vereins sein, der bereits mit einer höheren Mannschaft im folgenden
Spieljahr in der 5. Spielklassenebene spielt, geht das Aufstiegsrecht auf den
nächstplatzierten Verein der betreffenden Staffel über, der im folgenden
Spieljahr in der 5. Spielklassenebene nicht mit einer Mannschaft vertreten ist.

Anrecht auf weitere, in der 5. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl
der Mannschaften in der 5. Spielklassenebene ist weniger als 18) haben die
jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Landesliga-Staffeln
von Vereinen, die im folgenden Spieljahr in der 5. Spielklassenebene nicht
bereits mit einer Mannschaft vertreten sind. Ist eine Entscheidung zwischen den
Tabellenzweiten beider Staffeln notwendig, werden Aufstiegsspiele mit Hin- und
Rückspiel jeweils auf heimischen Platz ausgetragen. Zur Entscheidung mit
Beteiligung von Mannschaften, die nicht Tabellenzweite sind (z.B.
Zweitplatzierter der Landesliga 01 gegen Drittplatzierten der Landesliga 02), wird
die Entscheidung ebenfalls durch Aufstiegsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils
auf heimischen Platz ausgetragen.

Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, hat sich der entsprechende
Gegner qualifiziert und steigt in die 5. Spielklassenebene auf.

Im Spieljahr 2026/2027, hat der Vertreter der Staffel Landesliga 02 im ersten Spiel
Heimrecht. Das Hinspiel soll am Dienstag/Mittwoch ca. 10 Tage nach dem letzten
Spieltag stattfinden. Das Rückspiel am darauffolgenden Wochenende. Die
beteiligten Vereine können sich im gegenseitigen Einvernehmen auf andere
Termine einigen.

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Abstieg
Die Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze
belegen, steigen in die 7. Spielklassenebene ab. Zusätzliche Absteiger, die
benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im
nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten
Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit
einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen,
wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Gamesright Oberliga Hamburg
der Herren kommt und die Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten
wird. Die vorgegebene Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung
beachten.

Bezirksliga (7. Spielklassenebene)
Aufstieg
Die jeweiligen Meister der Bezirksliga-Staffeln steigen in die 6.
Spielklassenebene auf (vier Regelaufsteiger). Anrecht auf weitere in der 6.
Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in den
Landesligen ist weniger als 32) haben die Tabellenzweiten der Bezirksliga-
Staffeln entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest). Gleiche
Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten
Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr
Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend
der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 6.
Spielklassenebene auf.

Abstieg
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze
belegen, steigen in die 8. Spielklassenebene ab. Zusätzliche Absteiger, die
benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im
nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten
Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit
einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen,
wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Landesliga kommt und die
Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene
Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung
beachten.

Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50
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Kreisliga (8. Spielklassenebene)
Aufstieg
Die jeweiligen Meister der Kreisliga-Staffeln steigen in die 7. Spielklassenebene
auf (acht Regelaufsteiger). Anrecht auf in der 7. Spielklassenebene freiwerdende
Plätze (die Anzahl der Mannschaften in der 7. Spielklassenebene ist weniger als
64) haben die Tabellenzweiten der Kreisliga-Staffeln entsprechend der
Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).
Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der
nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr
Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend
der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 7.
Spielklassenebene auf.

Abstieg
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die letzten drei Tabellenplätze
belegen, steigen in die 9. Spielklassenebene ab, zusätzliche Absteiger, die
benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße von 16 Mannschaften im
nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den jeweils nächstplatzierten
Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Zahl der absteigenden Mannschaften wird sich im Zusammenhang mit
einem Abstieg von Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen,
wenn es dadurch zu mehr Absteigern aus der Bezirksliga kommt und die
Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene
Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Auf- und Abstiegsregelung
beachten.

Kreisklasse (9. Spielklassenebene)
Aufstieg
Die jeweiligen Meister der Kreisklassen-Staffeln steigen in die 8.
Spielklassenebene auf (acht Regelaufsteiger). Anrecht auf in der 8.
Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der Mannschaften in der 8.
Spielklassenebene ist weniger als 128) haben die Tabellenzweiten entsprechend
der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).
Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der
nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Verzichtet eine Mannschaft durch Angabe bei der Mannschaftsmeldung auf ihr
Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die nächstplatzierte Mannschaft entsprechend
der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) und steigt in die 8.
Spielklassenebene auf.

Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50
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Ü32-OBERLIGA BIS BEZIRKSLIGA

Ü32-Oberliga
In der Saison 2027/2028 mit Einführung der 1. Spielklassenebene Ü32 wird in
einer Übergangssaison mit 14 Mannschaften in einer Staffel gespielt.

Die jeweiligen Meister der Ü32-Oberliga-Staffeln spielen in einem
Entscheidungsspiel um die Hamburger Ü32-Meisterschaft.

Der Sieger der Hamburger Ü32-Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für die
Norddeutsche-Ü32-Meisterschaft. Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer
zugesprochen werden, qualifiziert sich auch die im Entscheidungsspiel
unterlegene Mannschaft für die Norddeutsche-Ü32-Meisterschaft.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 1 bis 5 belegen,
qualifizieren sich für die 1. Spielklassenebene Ü32 in einer Staffel.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 6 bis 12 belegen,
qualifizieren sich für die 2. Spielklassenebene Ü32 in drei Staffeln.

Anrecht auf in der 1. Spielklassenebene Ü32 freiwerdende Plätze haben die
Tabellensechsten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).
Gleiche Regelung gilt auch für die eventuelle Qualifikation der nächstplatzierten
Mannschaften