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title: "Spielausschuss veröffentlicht Qualifikationsregelung der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 in Hamburg; Automatische Neuzuordnung bei Mehrfachvertretung"
sdDatePublished: "2026-09-04T15:04:00Z"
source: "https://www.hfv.de/wp-content/uploads/2026/09/26-09-04-Qualifikationsregelung-2026-2027-Herren-und-Ue-Bereich.pdf"
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  - name: "football"
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  - "Hamburg"
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Spielausschuss veröffentlicht Qualifikationsregelung der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50 in Hamburg; Automatische Neuzuordnung bei Mehrfachvertretung

Auf- und Abstiegsmodus Herren, Ü32, Ü40 und Ü50
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Qualifikationsregelung Herren, Ü32, Ü40
und Ü50

Stand: 23.07.2026

Gemäß 3.4 der Durchführungsbestimmungen veröffentlicht der Spielausschuss
hiermit die Qualifikationsregelung der Herren, Ü32, Ü40 und Ü50.

Die jeweiligen Qualifikanten werden nach Wertung aller Meisterschaftsspiele
der jeweiligen Spielklasse und der Regionalliga-Aufstiegsrunde ermittelt. Für
den Fall, dass eine Spielzeit nicht regulär beendet werden kann, gelten die
Durchführungsbestimmungen entsprechend.

Entsprechend §16 (1) SpO dürfen grundsätzlich nicht mehrere Mannschaften
eines Vereins in derselben Staffel spielen.

Für den Herrenbereich gilt:
Für die Spielklassen der 6. Spielklassenebene bis 9. Spielklassenebene gilt:
Ein Qualifikationsrecht bzw. ein Anrecht auf weiter freiwerdende Plätze einer
nächsthöheren Spielklassenebene entfällt für Mannschaften, deren Verein im
folgenden Spieljahr bereits in allen Staffeln dieser Spielklasse vertreten ist. Das
Qualifikationsrecht geht dann in allen Staffeln auf die nächstplatzierte
Mannschaft dessen Verein über, der noch nicht in allen Staffeln der
nächsthöheren Spielklassenebene vertreten ist. Das Recht zur Qualifikation
aufgrund freiwerdender Plätze in der nächsthöheren Spielklassenebene, geht
automatisch auf den Nächstplatzierten der jeweiligen Staffel bzw. auf die
nächstplatzierte Mannschaft gem. Quotientenregelung über, dessen Verein
noch nicht in der höheren Spielklassenebene in allen Staffeln vertreten ist.

Für alle Staffeln im Herren-Bereich (ausgenommen die Gamesright Oberliga
Hamburg der Herren) und im Ü-Bereich (Ü32, Ü40 und Ü50) gilt:
Ein Verzicht auf eine Qualifikation ist nicht zulässig.

Für alle Spielklassen gilt:
Ergibt sich aus der Qualifikation einer höheren Mannschaft die Situation, dass
mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Staffel einer
Spielklassenebene spielen würden, qualifiziert sich die niedrigere Mannschaft
automatisch in die nächsttiefere Spielklassenebene. Auf die Wertung der
einzelnen Spiele hat diese zwanghafte Qualifikation für die nächsttiefere
Spielklassenebene keinen Einfluss.

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HERREN-LEISTUNGSKLASSEN

Gamesright Oberliga Hamburg der Herren (5. Spielklassenebene)
Aufstieg
siehe 3.4.1 DBest

Qualifikation
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 2 bis 15 belegen,
qualifizieren sich für die 5. Spielklassenebene der Herren.
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Tabellenplätze 16 bis 18 belegen,
qualifizieren sich für die 6. Spielklassenebene.

Die Anzahl der Mannschaften, die sich für die 5. Spielklassenebene der Herren
qualifizieren reduziert sich mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus
überregionalen Spielklassenebenen, wenn sich die Staffelstärke auf mehr als 18
erhöht. Die vorgegebene Staffelstärke von 18 Mannschaften wird nicht erhöht. In
diesem Fall qualifizieren sich entsprechend weitere Mannschaften für die 6.
Spielklassenebene.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Qualifikationsregelung
beachten.

Landesliga
Qualifikation
Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln qualifizieren sich für die 5.
Spielklassenebene der Herren. Sollte ein Meister eine Mannschaft eines Vereins
sein, der bereits mit einer höheren Mannschaft im folgenden Spieljahr in der 5.
Spielklassenebene spielt, geht das Qualifikationsrecht auf den nächstplatzierten
Verein der betreffenden Staffel über, der im folgenden Spieljahr in der 5.
Spielklassenebene der Herren nicht mit einer Mannschaft vertreten ist.

Anrecht auf weitere, in der 5. Spielklassenebene der Herren freiwerdende Plätze
(die Anzahl der Mannschaften in der 5. Spielklassenebene ist weniger als 18)
haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Landesliga-
Staffeln von Vereinen, die im folgenden Spieljahr in der 5. Spielklassenebene der
Herren nicht bereits mit einer Mannschaft vertreten sind. Ist eine Entscheidung
zwischen den Tabellenzweiten beider Staffeln notwendig, werden
Qualifikationsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischen Platz
ausgetragen. Zur Entscheidung mit Beteiligung von Mannschaften, die nicht
Tabellenzweite sind (z.B. Zweitplatzierter der Landesliga 01 gegen
Drittplatzierten der Landesliga 02), wird die Entscheidung ebenfalls durch
Qualifikationsspiele mit Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischen Platz
ausgetragen.

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Im Spieljahr 2026/2027 hat der Vertreter der Staffel Landesliga 02 im ersten Spiel
Heimrecht. Das Hinspiel soll am Dienstag/Mittwoch ca. 10 Tage nach dem letzten
Spieltag stattfinden. Das Rückspiel am darauffolgenden Wochenende. Die
beteiligten Vereine können sich im gegenseitigen Einvernehmen auf andere
Termine einigen.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 2 bis 8 belegen
qualifizieren sich für die 6. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 9 bis 14 belegen
qualifizieren sich für die 7. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 15 bis 16 belegen
qualifizieren sich für die 8. Spielklassenebene.

Zusätzliche Qualifikanten, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße
von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den
jeweils nächstplatzierten Mannschaften per Quotientenregelung ermittelt.

Die Anzahl der sich für niedrigere Spielklassen qualifizierenden Mannschaften
wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus
überregionalen Spielklassen erhöhen und die Anzahl der sich für höhere
Spielklassen qualifizierende Mannschaften reduzieren, wenn dadurch die
Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene
Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Qualifikationsregelung
beachten.
Ein Verzicht auf eine Qualifikation ist nicht zulässig.

Bezirksliga
Qualifikation
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 1 bis 5 belegen qualifizieren
sich für die 7. Spielklassenebene.

Anrecht auf weitere in der 7. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl
der Mannschaften in der 7. Spielklassenebene ist weniger als 32) haben die
Tabellensechsten der Bezirksligen entsprechend der Quotientenregelung (siehe
3.4.0 DBest). Gleiche Qualifikationsregelung gilt auch für die eventuelle
Qualifikation der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 6 bis 14 belegen
qualifizieren sich für die 8. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 15 bis 16 belegen
qualifizieren sich für die 9. Spielklassenebene.

Zusätzliche Qualifikanten, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße
von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den
jeweils nächstplatzierten Mannschaften der Kreisliga-Staffeln per
Quotientenregelung ermittelt.

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Die Zahl, der sich für niedrigere Spielklassen qualifizierenden Mannschaften,
wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus
überregionalen Spielklassen erhöhen und die Zahl, der sich für höhere
Spielklassen qualifizierende Mannschaften reduzieren, wenn dadurch die
Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene
Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.
Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Qualifikationsregelung
beachten.

Ein Verzicht auf eine Qualifikation ist nicht zulässig.

Kreisliga
Qualifikation
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 1 bis 3 belegen qualifizieren
sich für die 8. Spielklassenebene.
Anrecht auf in der 8. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der
Mannschaften in der 8. Spielklassenebene ist weniger als 64) haben die
Tabellenvierten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Qualifikationsregelung gilt auch für die eventuelle Qualifikation der
nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 4 bis 10 belegen
qualifizieren sich für die 9. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 11 bis 14 belegen
qualifizieren sich für die 10. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 15 bis 16 belegen
qualifizieren sich für die 11. Spielklassenebene.

Zusätzliche Qualifikanten, die benötigt werden, um auf die Regel-Staffelgröße
von 16 Mannschaften im nächsten Spieljahr zu kommen, werden unter den
jeweils nächstplatzierten Mannschaften der Kreisklassen-Staffeln per
Quotientenregelung ermittelt.

Die Anzahl der sich für niedrigere Spielklassen qualifizierenden Mannschaften
wird sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus
überregionalen Spielklassen erhöhen und die Anzahl der sich für höhere
Spielklassen qualifizierende Mannschaften reduzieren, wenn dadurch die
Staffelstärke von je 16 Mannschaften überschritten wird. Die vorgegebene
Staffelstärke von 16 Mannschaften wird nicht erhöht.

Dazu bitte die möglichen Szenarien am Ende der Qualifikationsregelung
beachten.

Ein Verzicht auf eine Qualifikation ist nicht zulässig.

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Kreisklasse
Qualifikation
Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 1 - 2 belegen qualifizieren
sich für die 10. Spielklassenebene.
Anrecht auf in der 10. Spielklassenebene freiwerdende Plätze (die Anzahl der
Mannschaften in der 10. Spielklassenebene ist weniger als 64) haben die
Tabellendritten entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest).

Gleiche Qualifikationsregelung gilt auch für die eventuelle Qualifikation der
nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.

Acht der Zwölf Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 3 belegen
qualifizieren sich entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) für
die 10. Spielklassenebene, die weiteren vier Vereine, die nach dem letzten
Spieltag die Plätze 3 belegen qualifizieren sich entsprechend der
Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) für die 11. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 4 bis 6 belegen
qualifizieren sich für die 11. Spielklassenebene.

Acht der Zwölf Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 7 belegen
qualifizieren sich entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) für
die 11. Spielklassenebene, die weiteren vier Vereine, die nach dem letzten
Spieltag die Plätze 7 belegen qualifizieren sich entsprechend der
Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest) für die 12. Spielklassenebene.

Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 8 bis 12 belegen
qualifizieren sich für die 12. Spielklassenebene.

Alle weiteren Vereine, die nach dem letzten Spieltag die Plätze 13 bis 16 belegen,
qualifizieren sich für die 13. Spielklassenebene.

Neu gemeldete Mannschaften zum Spielbetrieb der Herren werden in der
untersten Spielklassenebene am Spielbetrieb teilnehmen.

Ein Verzicht auf eine Qualifikation ist nicht zulässig.

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Ü32-OBERLIGA BIS BEZIRKSLIGA

Ü32-Oberliga
In der Saison 2027/2028 mit Einführung der 1. Spielklassenebene Ü32 wird in
einer Übergangssaison mit 14 Mannschaften in einer Staffel gespielt.

Die jeweiligen Meister der Ü32-Oberliga-Staffeln spielen in einem
Entscheidungsspiel um die Hamburger Ü32-Meisterschaft.

Der Sieger der Hamburger Ü32-Meisterschaft ist automatisch qualifiziert für die
Norddeutsche-Ü32-Meisterschaft. Sollte dem HFV ein weiterer Teilnehmer
zugesprochen werden, qualifiziert sich auch die im Entscheidungsspiel
unterlegene Mannschaft für die No