Hamburger Hochbahn AG vermietet ab 01.12.2026 Kioskfläche an der ZOB-Anlage Eidelstedter Platz, Hamburg; HVV-Servicestelle vorgesehen

Microsoft Word - ENTWURF___BEDP Eidelstedter Platz (Kiosk Ehnert)

Exposé / Ladenfläche

Hamburg ZOB-Anlage Eidelstedt Eidelstedter Platz

  • frei ab 01.12.2026 -

Vermieterin Hamburger Hochbahn AG (HHA) Fachbereich Immobilien Steinstraße 5 20095 Hamburg Ansprechpartner Herr Christian Ziolek Tel.: 040 / 3288 – 4257

christian.ziolek@hochbahn.de immobilien@hochbahn.de

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Gebäudebeschreibung Hiermit bieten wir Ihnen eine oberirdische Ladenfläche an der ZOB-Anlage Eidelstedter Platz an, die weiterhin ab dem 01.12.2026 als Kiosk vermietet werden soll. Der Shop selbst sowie das Umfeld befinden sich in einem gepflegten Zustand. Die Ladenfläche befindet sich direkt auf der ZOB-Anlage inmitten der Bussteige. Die Warenanlieferung kann direkt von der Straße unter Beachtung der StVO erfolgen.

Standort Die ZOB-Anlage ist gut in das Hamburger Verkehrsnetz eingebunden. Die Buslinien 4, 21, 22, 115, 181, 183, 184, 281, 284, 292 und 384 verkehren dort. Die ZOB-Anlage befindet sich im Stadtteil Eidelstedt, unmittelbar am Eidelstedter Einkaufszentrum (EidelstedtCenter) und an der Stadtteilgrenze zu Schnelsen. Sie liegt in einem gemischt genutzten Gebiet mit überwiegender Wohnbebauung.

Die ZOB-Anlage wird an einem gewöhnlichen Werktag zwischen Montag und Freitag von ca. 9.200 Fahrgästen der HOCHBAHN genutzt (Stand 2025). Darüber hinaus wird der Haltestellenbereich auch von einigen VHH-Linien bedient. Hierzu liegen uns leider keine Fahrgastzahlen vor.

Lage in Hamburg / ZOB-Anlage Eidelstedter Platz / Google Maps

Öffnungszeiten Der Shop sollte, soweit die gesetzliche Zulässigkeit für diesen Standort gegeben ist, wie folgt geöffnet haben:

Montag bis Freitag: von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonnabend:

von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag:

nach Bedarf und den gesetzlichen Bestimmungen

Der Betrieb der Mietfläche ist während der Kernöffnungszeiten verpflichtend einzuhalten.

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F O T O G A L E R I E

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Ausstattung Die Ladenfläche ist im vorhandenen Zustand zu übernehmen und zunächst so zu betreiben, wie sie vorhanden ist und besichtigt wurde.

HVV-Servicestelle: Im Kiosk befindet sich eine HVV-Servicestelle. Die Fortführung dieses Angebotes ist Voraussetzung für die Anmietung der Fläche.

Verkauft werden dürfen: Tabakwaren, Süßwaren, Speiseeis, alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke nur in geschlossenen Dosen und Flaschen, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Waren des Reisebedarfs. Der Verkauf von Brötchen und sonstigen Backwaren sowie Kaffeespezialitäten bedarf einer gesonderten Regelung, weil bereits ein Backwarenladen vor Ort ist.

Hinweis zu alkoholhaltigen Getränken: Alkoholhaltige Getränke dürfen in verschlossenen Behältnissen bis auf Weiteres verkauft werden.

Die Genehmigung für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken kann durch die Vermieterin mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ganz oder teilweise widerrufen werden, sofern es zu Beschwerden aufgrund übermäßigen Alkoholmissbrauchs und/oder zu Ansammlungen bzw. Gruppierungen von Personen im Bereich der Haltestelle, der Busanlage oder des unmittelbaren Umfelds kommt.

Ein Widerruf ist ferner zulässig, wenn die Mietfläche in einem Gebiet liegt oder künftig in einem Gebiet liegt, für das aufgrund behördlicher Festlegungen, Anordnungen, Maßnahmen, Auflagen oder sonstiger dokumentierter Erkenntnisse ein besonderer ordnungs- oder sicherheitsrelevanter Handlungsbedarf festgestellt wird. In diesen Fällen ist die Vermieterin berechtigt, den Widerruf mit kürzerer Frist oder mit sofortiger Wirkung auszusprechen, soweit dies zur Umsetzung entsprechender Vorgaben oder zur Wahrung berechtigter Sicherheits- und Ordnungsinteressen erforderlich ist.

Weitergehende gesetzliche oder behördliche Anordnungen, Beschränkungen oder Verbote hinsichtlich des Verkaufs oder der Abgabe alkoholhaltiger Getränke bleiben unberührt und sind vom Mieter sowie dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Weisungsempfängern jederzeit einzuhalten.

Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, Mindestverkaufspreise für alkoholhaltige Getränke festzulegen und anzupassen. Der Mindestverkaufspreis für alkoholhaltige Getränke pro Gebinde beträgt derzeit EUR 2,00 zuzüglich Pfand. Der Mieter ist verpflichtet, die jeweils von der Vermieterin vorgegebenen Mindestverkaufspreise einzuhalten. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird die Übernahme der vorhandenen Ladeneinrichtung gegen Zahlung einer Abstandssumme i. H. v. EUR 25.000,00 netto an den derzeitigen Mieter angestrebt. Eine etwaige Vereinbarung diesbezüglich wird ausschließlich zwischen dem neuen und dem bisherigen Mieter getroffen. Ebenso ist hinsichtlich des Warenbestandes zum Übergabezeitpunkt der vorhandene Warenbestand auf Grundlage einer vorher durchzuführenden Inventur zu übernehmen und unmittelbar mit dem jetzigen Mieter abzurechnen.

Ein Umbau bzw. eine Modernisierung des Shops hat spätestens nach zwei Jahren ab Übernahme verpflichtend durch den/die Mieter*in zu erfolgen. Dabei ist die HOCHBAHN zwingend einzubinden, unter Beachtung des beigefügten Anhangs „Umbau von Gewerbeobjekten“ und der jeweils gültigen Gestaltungsrichtlinie. Es ist zu beachten, dass sämtliche Umbauten durch die Technische Aufsichts- behörde (TAB) genehmigt werden müssen. Hierfür fallen entsprechende Genehmigungszeiträume an, die je nach Komplexität des Umbaus variieren.

Fettabwasser und Küchenabluft sind für die angebotene Mietfläche nicht vorhanden und nicht möglich.

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Fläche / Grundriss Ladenfläche

Shopfläche

ca. 20,00 m² WC

ca. 2,50 m² Lager

ca. 5,00 m²

Alle Maße sind eigenständig zu prüfen. Zu den Angaben übernimmt die Vermieterin keine Gewähr.

Stromleistung

Die bestehende Stromleistung ist auf 30,00 kW begrenzt.

Grundriss und Lageplan der Ladenfläche

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Mietkonditionen Über die Vergabe der zu vermietenden Ladenfläche zzgl. Nebenflächen wird im Rahmen eines Aus- schreibungsverfahrens entschieden. Hierbei wird die Grundmiete/Mindestmiete für die Shopfläche durch den Mietinteressenten kalkuliert und eingereicht. Es kann eine Umsatzmiete in Höhe eines prozentualen Anteils des Umsatzes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden, wobei die Umsatzmiete mit der Mindestmiete verrechnet wird. Der Umsatzbeteiligungsanteil wird ebenfalls im Angebotsverfahren vom Mietinteressenten eingereicht. Die Grundmiete/Mindestmiete wird um den jeweils gültigen Verbraucherpreisindex der Bundesrepublik Deutschland (VPI) jährlich angepasst.

Für die Ladenfläche ist neben der monatlichen Umsatzmiete bzw. Festmiete (je nach Vereinbarung) eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung sowie eine E-Check Pauschale durch den/die Mieter*in zu leisten.

 Monatliche Betriebskostenvorauszahlung EUR 10,00  Monatliche E-Check Pauschale EUR 25,00

Die Mietsicherheit (Kaution) beträgt mindestens drei Bruttomonatsmieten und ist als unbefristete Bürgschaft einer europäischen Großbank ohne Einrede der Vorausklage auf erste Anforderung zu erbringen. Nach vorheriger Abstimmung mit der Vermieterin ist der Mieter berechtigt, anstelle der o.a. Bankbürgschaft auch eine Barkaution in gleicher Höhe bei der Vermieterin zu hinterlegen. Die Kontodaten zur Einzahlung werden nur nach vorheriger Absprache übermittelt. Diese Barkaution wird mit dem Zinssatz einer Spareinlage mit gesetzlicher Kündigungsfrist verzinst.

Die Vermietung erfolgt provisionsfrei. Die Mietvertragsdauer kann längstens für einen Zeitraum von 10 Jahren (2 x 5 Jahre) festgelegt werden. Auch nach einer evtl. zu vereinbarenden Festlaufzeit endet der Vertrag nicht automatisch, sondern läuft danach unbefristet weiter und kann mit gesetzlicher Frist gekündigt werden.

Besichtigung Eine Außenbesichtigung ist jederzeit möglich. Für eine Innenbesichtigung stimmen Sie sich bitte mit Herrn Ziolek im Vorfeld ab.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit Herrn Ziolek:      040/3288-4257 긼 긽 긾 긿 김 깂 깁 christian.ziolek@hochbahn.de

Die Objektinformation ist nur für den Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe dieser Objektinformation darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hamburger Hochbahn AG erfolgen.

Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

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Merkblatt zur Datenverarbeitung (Fachbereich Immobilien) Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nach der ab dem 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Ihnen nach dem neuen Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Telefon 040/3288-0 Telefax 040/326406 E-Mail info@hochbahn.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per Mail unter: Datenschutzbeauftragter@hochbahn.de
  2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Rechtsvorschriften. Sofern wir mit Ihnen ein Mietvertragsverhältnis abgeschlossen haben, ein Mietvertragsverhältnis begründet werden soll, oder wir prüfen, ob ein Mietvertragsverhältnis begründet werden kann, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Angaben benötigen wir z. B., um den Abschluss eines Vertrages zu prüfen, den Vertrag zu erstellen, das Vertragsverhältnis zu verwalten und abzuwickeln. Die Prüfung des geltend gemachten Anspruchs ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 Bst. b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Bst. j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf berührt nicht die Rechtswirksamkeit der bis zum Eingang des Widerrufes ergangenen Entscheidungen. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 Bst. f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:

zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs

zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren 3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Versicherungen: Im Schadenfall kann es erforderlich sein, Ihre personenbezogenen Daten an ein