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title: "Gundula Zach Meinungsbeitrag Hochhaus-Debatte Zürich; Abstimmung über Hochhausrichtlinien am 27. September 2026"
sdDatePublished: "2026-09-04T09:08:00Z"
source: "https://www.hochparterre.ch/magazin/hochhaus-debatte/gundula-zach-vergeben-wir-nicht-diese-chance"
topics:
  - name: "architecture"
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  - name: "housing and urban planning policy"
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  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
locations:
  - "Zürich"
  - "Switzerland"
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Gundula Zach Meinungsbeitrag Hochhaus-Debatte Zürich; Abstimmung über Hochhausrichtlinien am 27. September 2026

Gundula Zach: «Vergeben wir nicht diese Chance!» | Hochparterre

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Gundula Zach: «Vergeben wir nicht diese Chance!»

Am 27. September stimmt Zürich über neue Hochhausrichtlinien ab. Damit steht eine alte Frage erneut zur Debatte: Was tragen Hochhäuser zur Stadt bei? In Zusammenarbeit mit dem BSA ZAGG publizieren wir eine Serie von Meinungsbeiträgen. Heute: Gundula Zach.

Vergeben wir nicht diese Chance!

Sie stehen an der Sihlporte, am Schanzengraben, am Bahnhof und an der Schmiede Wiedikon. Bekannte hohe Häuser, die markante städtebauliche Akzente in den mehrheitlich homogenen Blockrandbebauungen setzen und zu vertrauten Merkpunkten von Zürich wurden. Sie stehen für das städtische Bewusstsein Zürichs in den 50er Jahren. 1962 erreichte die Einwohnerzahl von Zürich den historischen Höchststand von 440 000 Menschen. Danach sank die Zahl registrierter Einwohnenden deutlich und erreichte erst 2022 wieder die Zahl von 1962. Die Begeisterung für Stadt hat sich jedoch deutlich abgekühlt. Urbanität, Verdichtung, Dichte werden zu Schimpfworten. Zürich, die Stadt, die ein Dorf sein will?

In unheiliger Allianz schneiden Links und Rechts gerade die geplanten Gebiete für bis 40m hohe Gebäude radikal zurück. Die anfangs zitierten, vertrauten hohen Häuser fallen alle in diese Kategorie und könnten schon heute nicht mehr an ihrer Lage in Zürich gebaut werden. Und nach Ansicht des Gemeinderats sollen ähnliche Gebäude in Zukunft auch nicht ausserhalb der Innenstadt z.B. in Altstetten oder Schwamendingen möglich sein.

Hochhäuser, also hohe Häuser, die höher als 25m sind, sind ein üblicher Bautyp neben vielen anderen. Sie sind nur ein Baustein in der Stadtentwicklung. Verteufelung und Polemisierung sind völlig fehl am Platz. Ein unverkrampfter, souveräner Umgang mit vielfältigen Bebauungstypologien schafft städtebaulichen und stadträumlichen Spielraum und bietet wertvolle Chancen für eine langfristig lebenswerte urbane und nachhaltige Zukunft von Zürich. Es müssen baurechtliche Bedingungen geschaffen werden, damit dies qualitätsvoll im Sinne der Öffentlichkeit möglich ist und nicht noch weiter eingeschränkt und verhindert wird.

Nicht als autistische Türme, sondern sorgfältig eingesetzt im Zusammenspiel mit anderen Typologien, ermöglichen hohe Häuser kompakte Quartiere mit attraktiven Freiräumen, die zum zu Fuss Gehen einladen. Das kluge Stapeln von Geschossen und Nutzungen im stadträumlichen Ensemble schafft Wohnqualitäten, belebte Erdgeschosse und qualitätsvolle Aussenräume. Öffentliche Aussenräume. Gerade die hohen Häuser bis 40m sind dafür prädestiniert. Sie sollen auch in Zukunft zu vertrauten Merkpunkten werden können, die zur Identität von Zürich beitragen. Vergeben wir nicht diese Chance!

Gundula Zach führt mit Michel Zünd das Büro Zach + Zünd Architekten und ist Mitgründerin des Vereins OpenSquare.

Hochparterre und der BSA ZAGG (Bund Schweizerischer Architektinnen und Architekten, Ortsgruppe Zürich, Aargau, Glarus, Graubünden) veröffentlichen ab dem 17. August eine Serie mit Meinungsbeiträgen zur zur Hochhaus-Debatte. Was können Hochhäuser zu einer zeitgemässen Stadt beitragen? Wo liegen ihre städtebaulichen, gesellschaftlichen räumlichen Qualitäten – und wo ihre Defizite? Was bedeutet der Bau neuer Hochhäuser fürs Klima, für die Wohnkrise und für die Raumentwicklung der Schweiz im Allgemeinen?

Hintergrund ist die bevorstehende Abstimmung in der Stadt Zürich vom 27. September 2026 . Entschieden wird über die neuen Hochhausrichtlinien. Dabei steht der ursprüngliche Vorschlag des Stadtrats einer stark veränderten Vorlage des Gemeinderats gegenüber.

Der Stadtrat hatte die geltenden Hochhausrichtlinien aus dem Jahr 2001, den Ergänzungsplan und die BZO an heutige ökologische und soziale Anforderungen angepasst. Die stadträtliche Vorlage orientiert sich dabei an drei Höhenstufen für Hochhäuser: 40, 60 und 80 Meter. Jede Stufe hat spezifische Anforderungen, ab 80 Metern gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Die mögliche Fläche für den Bau von Hochhäusern bleibt im Vergleich zum Ergänzungsplan von 2002 gleich gross. Innerhalb der Hochhausgebiete gibt es aber Verschiebungen: Neu werden sensible Gebiete wie Hanglagen und Quartierhaltungszonen ausgeschlossen. Dafür wird das Hochhausgebiet bis 40 Meter vergrössert. Das Gebiet für Hochhäuser bis 80 Meter wird zugunsten eines neu eingeführten 60‑Meter‑Gebiets verkleinert. Für Hochhäuser über 80 Meter braucht es wie bisher einen Gestaltungsplan und somit die Zustimmung von Stadt- und Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat die Vorlage des Stadtrats umfassend verändert, indem er die Hochhausgebiete deutlich verkleinerte, insbesondere jene, in denen 40-Meter-Hochhäuser erlaubt wären. Schon ab 60 Meter hohen Häusern soll zudem eine Gestaltungsplanpflicht gelten. Ein 80-Meter-Hochhaus darf in der Version des Gemeinderats nur entlang der Gleise und in Oerlikon gebaut werden.

Eine Minderheit des Gemeinderats hat gegen die abgeänderte Vorlage das Referendum egriffen. Der Stadtrat schlägt als Gegenvorschlag die ursprüngliche Vorlage der BZO-Teilrevision vor. Deshalb entscheiden die Stimmberechtigten nun über die beiden Vorlagen. Die offiziellen Informationen zur Abstimmung sind hier zu finden.

In den kommenden Wochen publizieren wir auf Hochparterre täglich einen Meinungsbeitrag.

Wollen Sie ebenfalls zur Debatte beitragen? Textvorschläge nehmen wir unter redaktion @ hochparterre . ch gerne entgegen.

Hochparterre AG, Verlag für Architektur, Planung und Design

Telefon +41 44 444 28 88

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Blick vom Zürichberg zum Schwesternhochhaus von Jakob Zweifel, ca. 1970 (Foto: Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich)

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