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title: "JDAV-Vorstand beschließt neue Struktur auf Bundesjugendversammlung 2026; Doppelspitze JDAV-Geschäftsführung eingeführt"
sdDatePublished: "2026-09-04T12:56:00Z"
source: "https://www.jdav.de/assets/factsheet_struktur_final.pdf"
topics:
  - name: "political parties and movements"
    identifier: "medtop:20000651"
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
  - name: "non-governmental organisation (NGO)"
    identifier: "medtop:20000646"
  - name: "budgets and budgeting"
    identifier: "medtop:20000348"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Sachsen-Anhalt"
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JDAV-Vorstand beschließt neue Struktur auf Bundesjugendversammlung 2026; Doppelspitze JDAV-Geschäftsführung eingeführt

Bundesjugendversammlung 2026

Factsheet: Struktur

a. Besetzung des DAV Vorstands
b. Besetzung der Regionenvertretung
c. Doppelspitze in der JDAV Geschäftsführung
d. §30 BGB der JDAV Geschäftsführung
e. Eigenständiges JDAV Budget

Hintergrund zum Antrag:

Der DAV evaluiert in regelmäßigen Abständen seine Struktur, um zeitgemäß und arbeitsfähig
zu bleiben. Zur Ausarbeitung der neuen DAV Struktur wurde eine Strukturgruppe gegründet,
in der die JDAV mit Raoul Taschinski und Simon Langebrake vertreten war. Die
außerordentliche DAV Hauptversammlung im Februar 2026 hat das Strukturkonzept
beschlossen. Bis zum Herbst 2026 wird zur Umsetzung des Strukturkonzepts die Satzung
vom DAV überarbeitet. Neu geschaffene Ämter, wie z.B. die JDAV Regionenvertretung und
die Ernennung der JDAV Geschäftsführung zu sogenannten “Besonderen Vertretern” nach §
30 BGB erfordern Anpassungen in unserer JDAV Struktur.

Entstehung und Erarbeitung
Zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Struktur wurde die Projektgruppe JDAV 2030
beauftragt. Grundlage dafür waren die Ergebnisse des Beteiligungsformats sowie der
Umfrage auf der BJV 2025 in München. Die Vorschläge wurden anschließend mit der DAV
Satzung abgeglichen und vom Bundesjugendausschuss beschlossen.

Auf eine Änderung von Strukturen und Regelungen auf Landes- und Sektionsebene wurde
bewusst verzichtet, um einen Anpassungsaufwand auf diesen Ebenen zu vermeiden.

Hinweis:

Viele hier genannte Änderungen sind nicht Teil der Bundesjugendordnung (BJO), sondern
der neuen DAV Satzung. Die Bundesjugendordnung wird lediglich an die Satzung angepasst.
Die BJV kann die Satzung des DAV nicht direkt ändern. Daher ist der Handlungsspielraum bei
den meisten hier genannten Themen sehr begrenzt.

Konkrete Änderungen an der Bundesjugendordnung

Besetzung des DAV Vorstands

Bisher wurde ein Bundesjugendleiter*in für das Präsidium und ein Bundesjugendleiter*in für
den Verbandsrat vorgeschlagen.
Das heutige Präsidium wird mit leicht veränderten Aufgaben und einer kleineren Besetzung
zum neuen Vorstand des DAV. Es ist für die strategische Steuerung und Führung des
Verbandes, Außenvertretung, Repräsentation und Kontrolle zuständig. Es besteht aus dem*der
Präsident*in sowie vier Vizepräsident*innen, wovon maximal drei das gleiche Geschlecht
haben. Ein Platz mit Stimmrecht und ein Platz mit einem ständigen Gastrecht steht der
Bundesjugendleitung zur Verfügung. Wie bisher soll die Bundesjugendleitung (BJL) auch
zukünftig beiden JDAV-Personen im Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag durch die

Bundesjugendleitung ist sinnvoll, weil sie sich bezüglich der Arbeitsaufteilung innerhalb der
BJL am besten absprechen kann.

Besetzung der Regionenvertretung

Ein neu geschaffenes Amt wird die JDAV Regionenvertretung im Präsidium. Das Präsidium
wird sich zukünftig mindestens 2x im Jahr treffen. Die neue Regionenvertretung soll
insbesondere die Sichtweise der Landesverbände in das Präsidium bringen. Aus diesem
Grund soll die JDAV Vertretung durch die JDAV Landesverbandsvertreter*innen
vorgeschlagen und im Bundesjugendausschuss (BJA) gewählt werden. Durch die Auflösung
desLandesverbandes Sachsen-Anhalt haben die Landesverbände eine Stimme im
Bundesjugendausschuss verloren. Da die JDAV Regionenvertretung dem BJA mit Stimmrecht
angehört, wird dies wieder ausgeglichen.

Doppelspitze in der JDAV Geschäftsführung

Um die deutlich gestiegene Arbeitsbelastung der hauptberuflichen Geschäftsführung auf
mehrere Schultern zu verteilen, wurde das Konzept einer Geschäftsführungs-Doppelspitze
beschlossen. Eine Person in der Geschäftsführung wird sich um die Jugendverbandsarbeit
kümmern, die andere um Bildung, die Jugendbildungsstätte, Finanzen und die Anbindung an
den DAV. Um die Bezeichnung in die BJO korrekt zu übernehmen, wird in Zukunft von der
JDAV Geschäftsführung statt bisher Geschäftsführer*in gesprochen. Die Personalauswahl
erfolgt durch die Bundesjugendleitung, die Bestellung durch den DAV Vorstand.

§30 BGB in der JDAV Geschäftsführung

Das Strukturkonzept und die zukünftige Satzung des DAV sieht vor, dass die Mitglieder der
DAV und JDAV Geschäftsführung zukünftig als sogenannte besondere Vertreter nach § 30
BGB bestellt werden. Das bedeutet, dass der Vorstand (§26 BGB) weiterhin für den Verband
verantwortlich ist. Festgelegte Aufgabenbereiche, i.d.R. operative Entscheidungen können
mit dem §30 an Personen in der Geschäftsführung übertragen werden. Die Mitglieder der
Geschäftsführung und die übertragenen Kompetenzen werden im Vereinsregister
eingetragen. Dies entlastet den Vorstand und macht den Verband schneller Handlungsfähig.
Beide Mitglieder der JDAV Geschäftsführung werden zu besonderen Vertretern. Ihre
Kompetenzen umfassen Leitung der JDAV-Bundesgeschäftsstelle und die Führung der
laufenden Geschäfte der JDAV sowie Personalangelegenheiten.

Jugendetat auf Bundesebene
Die Beschlussfassung über den Haushalt und den Stellenplan der JDAV Geschäftsstelle erfolgt
zukünftig durch die Bundesjugendleitung. Bisher lagen die Entscheidung beim Präsidium, die
JDAV hat lediglich einen Vorschlag eingereicht. Die finale Entscheidung über den
Gesamthaushalt des DAV inklusive Jugendetat bleibt weiterhin in der Kompetenz der
Hauptversammlung. Über die inhaltliche Verwendung der Mittel entscheidet die JDAV
eigenständig. Die Entscheidungen werden von der BJL in Abstimmung mit der
Geschäftsführung beschlossen.