OLG Hamm DAZN-Preisklausel intransparent; Verbraucher könnten Rückerstattungen beantragen.
Oberlandesgericht Hamm: OLG Hamm hält DAZN-Preisklausel für intransparent - Entscheidung am 18. November 2026 | NRW-Justiz
Oberlandesgericht Hamm: OLG Hamm hält DAZN-Preisklausel für intransparent - Entscheidung am 18. November 2026
Die Preisanpassungsklausel, mit der der Streaminganbieter DAZN die Abo-Preise für Bestandskundinnen und -kunden zweimal teilweise deutlich erhöht hat, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm intransparent und unangemessen. Das machte der 12. Zivilsenat heute in der mündlichen Verhandlung über die Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die DAZN Limited deutlich ( Az . I-12 VKl 1
24). Eine abschließende Entscheidung ist damit noch nicht gefallen: Das Gericht hat die mündliche Verhandlung geschlossen und will sein Urteil am Mittwoch, 18. November 2026, 14 Uhr, im Saal B 2.02 des Oberlandesgerichts Hamm verkünden.
Der vzbv wirft DAZN vor, die Preise für sein Streaming-Angebot 2021 und 2022 bei laufenden Verträgen einseitig erhöht zu haben, ohne dass die Kundinnen und Kunden dem zugestimmt hätten. Grundlage der Erhöhungen war eine Klausel in den DAZN-Nutzungsbedingungen, die dem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Preisanpassung erlaubte. Mit der Klage will der vzbv zugleich klären lassen, ob DAZN dazu berechtigt war, und erreichen, dass im Klageregister angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher die zu viel gezahlten Beträge zurückerhalten.
Zu Beginn der Verhandlung ging es außerdem um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Verbandsklage gegen das in London ansässige Unternehmen sowie um die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Abhilfeklage. Hierzu äußerte das Gericht die Ansicht, zuständig zu sein und die Klage insgesamt für zulässig zu halten.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-hamm.nrw.de
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