Dr. Sibylle Steiner Rede bei der Vertreterversammlung der KBV Berlin; Kurskorrektur gegen BStabG gefordert
SItzung der Vertreterversammlung der KBV
Seite 1 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026 BERICHT AN DIE VERTRETERVERSAMMLUNG 4. SEPTEMBER 2026: SITZUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER KBV
REDE VON DR. SIBYLLE STEINER MITGLIED DES VORSTANDS
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT
Seite 2 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, auch von mir ein herzliches Willkommen zur Vertreterversammlung der KBV hier vor Ort in Berlin und im Livestream. Wirksame Patientensteuerung, schnellere Termine, Präventionsoffensive und digitale Innovation. Selten waren die politischen Erwartungen an die ambulante Versorgung so hoch wie heute. Noch nie zuvor hat eine Bundesregierung einen solchen Kahlschlag in der ambulanten Versorgung vorgenommen, wie dies mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) der Fall ist. Nie schien die Diskrepanz zwischen den geschaffenen Rahmenbedingungen und den Erwartungen an die zukünftige Versorgung größer. Ein solcher Widerspruch ist nur durch eine deutliche Kurskorrektur aufzulösen. Das Spargesetz führt zu tiefgreifenden Einschnitten in der gesamten ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung. Und diese Einschnitte treffen direkt die Patientinnen und Patienten. In der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage. Dass unsere gemeinsam vorgetragene, zugleich scharfe wie berechtigte Kritik hieran nicht völlig verhallt ist, zeigt der Entschließungsantrag, den die Regierungskoalition eilig und zeitgleich mit dem Gesetz verabschiedet hat. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der KSV-Psych- Richtlinien sowie dringliche Fälle sollen wieder extrabudgetär vergütet werden. Zugegeben: Das ist ein Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht. Denn anstatt die extrabudgetäre Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibt ein großer Teil der Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor. Statt bloßer und halbherziger Ankündigungen erwarten wir kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung. Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen, die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben. Wenn die Politik die Antwort auf diese gesundheitspolitischen Herausforderungen am Ende bei den Praxen einfordert, dann muss sich das auch in angemessenen Rahmenbedingungen für die Praxen widerspiegeln. Sehr geehrter Herr Minister Linnemann, Sie treffen auf Vertragsärzte und -psychotherapeuten und ihre Teams, die jeden Tag mit großem Engagement die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sichern, Präventionsmaßnahmen erbringen und neue digitale Entwicklungen implementieren. Aber das können die Praxen nicht um jeden Preis leisten. Praxen sind meistens mittelständische Betriebe und können nur dauerhaft bestehen, wenn sie Planungssicherheit haben und betriebswirtschaftlich erfolgreich arbeiten können. Angemessene Rahmenbedingungen brauchen die Praxen nicht nur bei der Finanzierung. Sie brauchen sie genauso bei der geplanten Neuordnung der Versorgung. Für das angekündigte Primärarztversorgungsgesetz haben wir gemeinsam ein schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt. Wir haben ein klares Bild gezeichnet, wie eine zukünftige Patientensteuerung aussehen soll: Steuerung durch Haus- und Kinderärzte sowie Gynäkologen und fallabhängig auch durch fachärztliche Bezugsärzte. Und mit den notwendigen Ausnahmen wie dem Direktzugang zu Psychotherapeuten und Augenärzten, zu Leistungen der Früherkennung und zu Schutzimpfungen. Die Praxen bleiben die zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Und die 116117 als Terminvermittlung in Verbindung mit medizinischer Ersteinschätzung oder elektronischer Überweisung (eÜberweisung) soll ergänzender digitaler Versorgungseinstieg für all diejenigen sein, die nicht bereits in haus- oder auch fachärztlicher Betreuung und Behandlung sind oder ihre Praxis nicht erreichen können. Bei all dem müssen die Praxen als selbstständige mittelständische Betriebe die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten. Einem bundeseinheitlichen Terminverzeichnis nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbands erteilen wir eine klare und deutliche Absage. Nicht mit uns! Mit dem seit Mitte Juli vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hat die Regierungskoalition – bereits über die digitalen Voraussetzungen hinaus – die Weichen für
Seite 3 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026 ein Primärversorgungssystem gestellt. Und dabei fährt dieser Zug nicht nur in die falsche Richtung, sondern er droht auch zu entgleisen. Und dies schon an der ersten Weichenstellung – dem digitalen Versorgungseinstieg: Nach den aktuellen Gesetzesplänen sollen die Krankenkassen ihren Versicherten unter Nutzung der ePA-App einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten: zur Weiterleitung an die medizinische Ersteinschätzung sowie Terminvermittlung unter Nutzung der 116117. Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab. Dies ist weder diskriminierungsfrei noch entspricht es der Versorgungsrealität. Patientinnen und Patienten müssen Termine digital über die 116117 – per App oder online – sowie über private Drittanbieter vereinbaren können. Wer den Zugang zur Versorgung organisieren will, sollte ihn nicht an ein Instrument knüpfen, das nur ein Bruchteil der Versicherten tatsächlich nutzt. Eine aktuelle Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena zeigt, dass die Registrierung zur elektronische Patientenakte (ePA) für viele Menschen eine Hürde darstellt. Selbst unter denjenigen, die die App nutzen wollen, scheitert etwa jeder Zweite am Anmeldeprozess. Der digitale Zugang zur Versorgung darf aber keine Frage von App-Kompetenz, PIN-Verwaltung oder technischem Know-how mit komplexen Identifikationsprozessen werden. Wir fordern daher, die 116117 von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als gleichberechtigten digitalen Zugangsweg gesetzlich zu verankern. In Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hören wir zwar immer wieder, dass dies auch so gemeint sei. Gemeint ist aber nicht gemacht. Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung dafür! Der mit den Stimmen des BMG und der Krankenkassen getroffene Beschluss der gematik zum sogenannten „Proof of Patient Presence“ lässt allerdings erhebliche Zweifel an dieser guten Absicht aufkommen. Hinter dem sperrigen Begriff „Proof of Patient Presence“ steckt die einfache Frage: Wie kann ein Patient digital nachweisen, dass er wirklich selbst vor dem Gerät sitzt? Bislang war vorgesehen, dass Anwendungen wie die 116117-App diesen Nachweis direkt abrufen können. Nun sollen stattdessen die Apps der Krankenkassen dazwischengeschaltet werden. Für Versicherte bedeutet das: Wer in der 116117-App einen Termin suchen oder ein eRezept bei einer Online-Apotheke einlösen möchte, muss die Anwendung verlassen – in die App seiner Krankenkasse wechseln – sich dort anmelden – und anschließend wieder in die ursprüngliche App zurückkehren. Komfort und Nutzerfreundlichkeit sehen anders aus und hohe Abbruchraten sind vorprogrammiert. Zwischendurch fragt womöglich noch die Krankenkasse den Versicherten, ob er wirklich einen Arzttermin buchen möchte oder nicht das Servicecenter der Krankenkasse weiterhelfen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur Technik ohne Nutzen, sondern es drängen sich auch die Krankenkassen zwischen Versicherte und ihren Versorgungsbedarf. Eine solche Grenzverschiebung von medizinischem Bedarf hin zu wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen ist vollkommen inakzeptabel. Auch die zweite, zentrale digitale Weichenstellung des GeDIG-Entwurfs – die digitale medizinische Bedarfseinschätzung – darf nicht von wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert werden. Denn die Frage, welche Art der Versorgung und wie dringend ein Patient diese benötigt, wird nach medizinischen Kriterien beantwortet und nicht nach wirtschaftlichen Erwägungen der Krankenkassen. Die Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sind medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören. Sie sind deshalb auch nicht geeignet für eine Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Und das schon gar nicht, wenn der Gesetzgeber weitreichende medizinische, methodische und technische Anforderungen an die digitale Bedarfseinschätzung stellt. Diese müssen weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse von Medizin und Versorgungsforschung angepasst werden. Dies gilt insbesondere angesichts der hohen Entwicklungsdynamik im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). An dieser Voraussicht des Gesetzgebers dürften angesichts der fehlenden Zukunftsorientierung und der handwerklichen Fehler beim Spargesetz Zweifel angebracht sein. Bei der digitalen Bedarfseinschätzung müssen nicht neue Strukturen erfunden, sondern die bestehenden sinnvoll weiterentwickelt werden. Eines aber ist Voraussetzung für all das: Wenn der Gesetzgeber der 116117 zusätzliche Aufgaben überträgt und sie zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung macht, dann muss er sie auch verlässlich finanzieren.
Seite 4 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026 Ein staatlicher Auftrag der Daseinsvorsorge kann nicht aus der Vergütung der Ärztinnen und Psychotherapeuten quersubventioniert werden. Eine weitere digitale Weichenstellung ist die eÜberweisung. Sie wird künftig weit mehr sein als die digitale Version des bisherigen Überweisungsformulars. Sie wird zum Hebel für die Umsetzung eines Primärarztversorgungssystems. Aus diesem Grund haben wir hierzu mit vielen von Ihnen hier im Raum ein Fachkonzept erarbeitet und veröffentlicht. Wir gehen von einer Steigerung der Anzahl der Überweisungen von heute 70 Millionen auf rund 170 Millionen aus. Gerade deshalb kommt es darauf an, das Instrument eÜberweisung von Beginn an richtig auszugestalten. Die eÜberweisung soll dafür sorgen, dass Patientendaten bei der mit- und weiterbehandelnden Kollegin schnell, sicher, vollständig und transparent ankommen. Darum halten wir es für völlig verfehlt, die eÜberweisung ausschließlich über die ePA laufen zu lassen: Die Informationen müssen für alle Patienten verfügbar sein, unabhängig davon, ob sie eine ePA haben oder nicht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben, diese vollständig sind und nicht Teile gelöscht wurden. Vorbefunde müssen schon bei der Terminvereinbarung für Praxen einsehbar sein und die Terminservicestellen der KVen müssen auf einen Teil der Daten Zugriff haben, etwa wenn sie in Akut- oder Notfällen Termine vermitteln. All das ist nur mit einem Versorgungsfachdienst, wie wir ihn vom elektronischen Rezept (eRezept) kennen, umsetzbar. Diese Art der Digitalisierung steht für die Zukunft einer neuen und effizienteren innerärztlichen Kommunikation und Information. Eine Digitalisierung als Überwachungsinstrument der Krankenkassen lehnen wir ab. Apropos Überwachung durch die Krankenkassen: Mit dem GeDIG sollen die Befugnisse der Krankenkassen, die ePA-Daten ihrer Versicherten auszuwerten, nochmals erwei