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title: "Dr. Sibylle Steiner Rede bei der Vertreterversammlung der KBV Berlin; Kurskorrektur gegen BStabG gefordert"
sdDatePublished: "2026-09-04T13:44:00Z"
source: "https://www.kbv.de/documents/infothek/veranstaltungen/vertreterversammlung/2026-09-04/2026-09-04-vv-rede-steiner.pdf"
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  - "Berlin"
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Dr. Sibylle Steiner Rede bei der Vertreterversammlung der KBV Berlin; Kurskorrektur gegen BStabG gefordert

SItzung der Vertreterversammlung der KBV

Seite 1 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026
BERICHT AN DIE
VERTRETERVERSAMMLUNG
4. SEPTEMBER 2026:
SITZUNG DER
VERTRETERVERSAMMLUNG DER KBV

REDE VON DR. SIBYLLE STEINER
MITGLIED DES VORSTANDS

ES GILT DAS
GESPROCHENE WORT

Seite 2 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
auch von mir ein herzliches Willkommen zur Vertreterversammlung der KBV hier vor Ort in Berlin und im
Livestream.
Wirksame Patientensteuerung, schnellere Termine, Präventionsoffensive und digitale Innovation. Selten
waren die politischen Erwartungen an die ambulante Versorgung so hoch wie heute. Noch nie zuvor hat
eine Bundesregierung einen solchen Kahlschlag in der ambulanten Versorgung vorgenommen, wie dies mit
dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) der Fall ist. Nie schien die Diskrepanz zwischen den
geschaffenen Rahmenbedingungen und den Erwartungen an die zukünftige Versorgung größer. Ein solcher
Widerspruch ist nur durch eine deutliche Kurskorrektur aufzulösen.
Das Spargesetz führt zu tiefgreifenden Einschnitten in der gesamten ambulanten medizinischen und
psychotherapeutischen Versorgung. Und diese Einschnitte treffen direkt die Patientinnen und Patienten. In
der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur
Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten
Einschränkungen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der
Versorgungslage. Dass unsere gemeinsam vorgetragene, zugleich scharfe wie berechtigte Kritik hieran nicht
völlig verhallt ist, zeigt der Entschließungsantrag, den die Regierungskoalition eilig und zeitgleich mit dem
Gesetz verabschiedet hat.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der KSV-Psych-
Richtlinien sowie dringliche Fälle sollen wieder extrabudgetär vergütet werden. Zugegeben: Das ist ein
Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht. Denn anstatt die extrabudgetäre
Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibt ein großer Teil der Versorgung
erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor.
Statt bloßer und halbherziger Ankündigungen erwarten wir kurzfristige und umfassende Korrekturen für die
gesamte ambulante Versorgung. Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen,
die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben. Wenn die
Politik die Antwort auf diese gesundheitspolitischen Herausforderungen am Ende bei den Praxen
einfordert, dann muss sich das auch in angemessenen Rahmenbedingungen für die Praxen widerspiegeln.
Sehr geehrter Herr Minister Linnemann, Sie treffen auf Vertragsärzte und -psychotherapeuten und ihre
Teams, die jeden Tag mit großem Engagement die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sichern,
Präventionsmaßnahmen erbringen und neue digitale Entwicklungen implementieren. Aber das können die
Praxen nicht um jeden Preis leisten. Praxen sind meistens mittelständische Betriebe und können nur
dauerhaft bestehen, wenn sie Planungssicherheit haben und betriebswirtschaftlich erfolgreich arbeiten
können.
Angemessene Rahmenbedingungen brauchen die Praxen nicht nur bei der Finanzierung. Sie brauchen sie
genauso bei der geplanten Neuordnung der Versorgung. Für das angekündigte
Primärarztversorgungsgesetz haben wir gemeinsam ein schlüssiges und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt.
Wir haben ein klares Bild gezeichnet, wie eine zukünftige Patientensteuerung aussehen soll: Steuerung
durch Haus- und Kinderärzte sowie Gynäkologen und fallabhängig auch durch fachärztliche Bezugsärzte.
Und mit den notwendigen Ausnahmen wie dem Direktzugang zu Psychotherapeuten und Augenärzten, zu
Leistungen der Früherkennung und zu Schutzimpfungen. Die Praxen bleiben die zentrale Anlaufstelle für
Patientinnen und Patienten. Und die 116117 als Terminvermittlung in Verbindung mit medizinischer
Ersteinschätzung oder elektronischer Überweisung (eÜberweisung) soll ergänzender digitaler
Versorgungseinstieg für all diejenigen sein, die nicht bereits in haus- oder auch fachärztlicher Betreuung
und Behandlung sind oder ihre Praxis nicht erreichen können.
Bei all dem müssen die Praxen als selbstständige mittelständische Betriebe die Hoheit über ihre
Terminorganisation behalten. Einem bundeseinheitlichen Terminverzeichnis nach den Vorstellungen des
GKV-Spitzenverbands erteilen wir eine klare und deutliche Absage. Nicht mit uns! Mit dem seit Mitte Juli
vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
(GeDIG) hat die Regierungskoalition – bereits über die digitalen Voraussetzungen hinaus – die Weichen für

Seite 3 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026
ein Primärversorgungssystem gestellt. Und dabei fährt dieser Zug nicht nur in die falsche Richtung, sondern
er droht auch zu entgleisen.
Und dies schon an der ersten Weichenstellung – dem digitalen Versorgungseinstieg: Nach den aktuellen
Gesetzesplänen sollen die Krankenkassen ihren Versicherten unter Nutzung der ePA-App einen digitalen
Versorgungseinstieg anbieten: zur Weiterleitung an die medizinische Ersteinschätzung sowie
Terminvermittlung unter Nutzung der 116117. Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die
ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab. Dies ist weder diskriminierungsfrei noch entspricht es der
Versorgungsrealität. Patientinnen und Patienten müssen Termine digital über die 116117 – per App oder
online – sowie über private Drittanbieter vereinbaren können.
Wer den Zugang zur Versorgung organisieren will, sollte ihn nicht an ein Instrument knüpfen, das nur ein
Bruchteil der Versicherten tatsächlich nutzt. Eine aktuelle Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena zeigt,
dass die Registrierung zur elektronische Patientenakte (ePA) für viele Menschen eine Hürde darstellt. Selbst
unter denjenigen, die die App nutzen wollen, scheitert etwa jeder Zweite am Anmeldeprozess. Der digitale
Zugang zur Versorgung darf aber keine Frage von App-Kompetenz, PIN-Verwaltung oder technischem
Know-how mit komplexen Identifikationsprozessen werden.
Wir fordern daher, die 116117 von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als gleichberechtigten
digitalen Zugangsweg gesetzlich zu verankern. In Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) hören wir zwar immer wieder, dass dies auch so gemeint sei. Gemeint ist aber nicht gemacht. Wir
fordern eine klare gesetzliche Regelung dafür! Der mit den Stimmen des BMG und der Krankenkassen
getroffene Beschluss der gematik zum sogenannten „Proof of Patient Presence“ lässt allerdings erhebliche
Zweifel an dieser guten Absicht aufkommen. Hinter dem sperrigen Begriff „Proof of Patient Presence“
steckt die einfache Frage: Wie kann ein Patient digital nachweisen, dass er wirklich selbst vor dem Gerät
sitzt?
Bislang war vorgesehen, dass Anwendungen wie die 116117-App diesen Nachweis direkt abrufen können.
Nun sollen stattdessen die Apps der Krankenkassen dazwischengeschaltet werden. Für Versicherte
bedeutet das: Wer in der 116117-App einen Termin suchen oder ein eRezept bei einer Online-Apotheke
einlösen möchte, muss die Anwendung verlassen – in die App seiner Krankenkasse wechseln – sich dort
anmelden – und anschließend wieder in die ursprüngliche App zurückkehren. Komfort und
Nutzerfreundlichkeit sehen anders aus und hohe Abbruchraten sind vorprogrammiert. Zwischendurch fragt
womöglich noch die Krankenkasse den Versicherten, ob er wirklich einen Arzttermin buchen möchte oder
nicht das Servicecenter der Krankenkasse weiterhelfen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht
nur Technik ohne Nutzen, sondern es drängen sich auch die Krankenkassen zwischen Versicherte und ihren
Versorgungsbedarf. Eine solche Grenzverschiebung von medizinischem Bedarf hin zu wirtschaftlichen
Steuerungsinteressen der Krankenkassen ist vollkommen inakzeptabel.
Auch die zweite, zentrale digitale Weichenstellung des GeDIG-Entwurfs – die digitale medizinische
Bedarfseinschätzung – darf nicht von wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert
werden. Denn die Frage, welche Art der Versorgung und wie dringend ein Patient diese benötigt, wird nach
medizinischen Kriterien beantwortet und nicht nach wirtschaftlichen Erwägungen der Krankenkassen. Die
Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer
Behandlung sind medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören. Sie sind deshalb auch nicht
geeignet für eine Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Und das schon gar nicht, wenn der
Gesetzgeber weitreichende medizinische, methodische und technische Anforderungen an die digitale
Bedarfseinschätzung stellt. Diese müssen weiterentwickelt und an neue Erkenntnisse von Medizin und
Versorgungsforschung angepasst werden. Dies gilt insbesondere angesichts der hohen
Entwicklungsdynamik im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
An dieser Voraussicht des Gesetzgebers dürften angesichts der fehlenden Zukunftsorientierung und der
handwerklichen Fehler beim Spargesetz Zweifel angebracht sein. Bei der digitalen Bedarfseinschätzung
müssen nicht neue Strukturen erfunden, sondern die bestehenden sinnvoll weiterentwickelt werden. Eines
aber ist Voraussetzung für all das: Wenn der Gesetzgeber der 116117 zusätzliche Aufgaben überträgt und
sie zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung macht, dann muss er sie auch verlässlich finanzieren.

Seite 4 / KBV / SItzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Sibylle Steiner / Berlin, 4. September 2026
Ein staatlicher Auftrag der Daseinsvorsorge kann nicht aus der Vergütung der Ärztinnen und
Psychotherapeuten quersubventioniert werden.
Eine weitere digitale Weichenstellung ist die eÜberweisung. Sie wird künftig weit mehr sein als die digitale
Version des bisherigen Überweisungsformulars. Sie wird zum Hebel für die Umsetzung eines
Primärarztversorgungssystems. Aus diesem Grund haben wir hierzu mit vielen von Ihnen hier im Raum ein
Fachkonzept erarbeitet und veröffentlicht. Wir gehen von einer Steigerung der Anzahl der Überweisungen
von heute 70 Millionen auf rund 170 Millionen aus. Gerade deshalb kommt es darauf an, das Instrument
eÜberweisung von Beginn an richtig auszugestalten. Die eÜberweisung soll dafür sorgen, dass
Patientendaten bei der mit- und weiterbehandelnden Kollegin schnell, sicher, vollständig und transparent
ankommen.
Darum halten wir es für völlig verfehlt, die eÜberweisung ausschließlich über die ePA laufen zu lassen: Die
Informationen müssen für alle Patienten verfügbar sein, unabhängig davon, ob sie eine ePA haben oder
nicht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zugriff auf die Unterlagen haben,
diese vollständig sind und nicht Teile gelöscht wurden. Vorbefunde müssen schon bei der
Terminvereinbarung für Praxen einsehbar sein und die Terminservicestellen der KVen müssen auf einen Teil
der Daten Zugriff haben, etwa wenn sie in Akut- oder Notfällen Termine vermitteln. All das ist nur mit
einem Versorgungsfachdienst, wie wir ihn vom elektronischen Rezept (eRezept) kennen, umsetzbar. Diese
Art der Digitalisierung steht für die Zukunft einer neuen und effizienteren innerärztlichen Kommunikation
und Information. Eine Digitalisierung als Überwachungsinstrument der Krankenkassen lehnen wir ab.
Apropos Überwachung durch die Krankenkassen: Mit dem GeDIG sollen die Befugnisse der Krankenkassen,
die ePA-Daten ihrer Versicherten auszuwerten, nochmals erwei