KBV Vertreterversammlung Berlin; Wiedereinführung eines Globalbudgets bedroht Praxen

Sitzung der Vertreterversammlung der KBV

Seite 1 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026 BERICHT AN DIE VERTRETERVERSAMMLUNG 4. SEPTEMBER 2026: SITZUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER KBV

REDE VON DR. STEPHAN HOFMEISTER STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES VORSTANDS

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Seite 2 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, auch von mir ein herzliches Willkommen zu unserer Vertreterversammlung. Die Sommerpause ist vorbei und das Bundesgesundheitsministerium hat unerwartet eine neue Leitung bekommen. Bei der Amtsübergabe Ende Juli hat Ministerin Nina Warken ihrem Nachfolger Carsten Linnemann einen Werkzeugkasten als Geschenk überreicht – schließlich sei das Gesundheitssystem, so Frau Warken, „eine Dauerbaustelle“. Nicht erwähnt hat sie dabei, dass es oft politische Entscheidungen sind, die dazu führen, dass aus einer Baustelle fünf neue erwachsen. Ähnlich wie in dem berühmten Sketch von Loriot, in dem ein Besucher eines Hauses bei dem Versuch, ein an der Wand hängendes Bild geradezurücken, eine Kettenreaktion in Gang setzt und das ganze Zimmer verwüstet. Am Ende verlässt er die Szenerie der Zerstörung mit der lapidaren Feststellung: „Das Bild hängt schief.“ Ich hoffe, dass die Bundesregierung in ihrem Reformeifer nicht ähnlich verfährt. Es ist unstrittig, dass auch in unserem Gesundheitswesen ein paar Dinge geradegerückt, vielleicht auch einiges umgestellt werden muss, damit es weiterhin funktioniert und ein stimmiges Ganzes ergibt. Aber, Herr Minister Linnemann, bitte schütten Sie das Kind nicht mit dem Bade aus! Noch sind es vor allem die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die das ambulante System am Laufen halten, nicht zuletzt, weil die Babyboomer unter ihnen – noch – oft über das Rentenalter hinaus arbeiten. Das Statistische Bundesamt hat vor kurzem Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass der Anteil der Erwerbstätigen mit überlanger Wochenarbeitszeit – das heißt 49 Stunden und mehr – unter Selbstständigen besonders hoch ist. Das gilt vor allem für Selbstständige, die ihrerseits Arbeitgebende sind, wie Praxisinhaber und -inhaberinnen. Doch dieses Engagement kann schnell kippen, wenn die Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen sich immer weiter verschlechtern. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) markiert möglicherweise diesen Kipppunkt. Die Wiedereinführung eines Globalbudgets ist ein Schlag ins Gesicht aller selbstständigen Praxen. Doch die politisch Verantwortlichen weigern sich, das zu sehen. Die Diskussion hierzu in abendlichen Talkformaten zu führen, in denen es nie um Dialog geht, sondern um fast schon exhibitionistische Zurschaustellung eigener Positionen, ist dabei nur ein trauriges Symptom der fehlenden Qualität des wirklichen Ringens um Lösungen. Persönliche Anschuldigungen gegen Politiker helfen nicht weiter und sind unangemessen. Diejenigen, die im Gesundheitssystem Tag und Nacht Menschen helfen und versorgen als Nutznießer eben jenes Systems zu bezeichnen, ist jedoch eine nicht akzeptable Diskreditierung. Auseinandersetzung darf und muss sein, aber wir müssen über Inhalte streiten. Das dann auch gerne deutlich. Einige Akteure scheinen aktuell hingegen eher Gehör zu finden als andere. Sie erinnern sich: Pharmazeutische Unternehmen haben während des Gesetzgebungsprozesses Druck auf die Bundesregierung ausgeübt und ganz unverhohlen mit Konsequenzen sowohl für den Standort Deutschland als auch für die Versorgung hierzulande gedroht, falls das Sparpaket so komme, wie es Anfang Juli noch gedacht war. Die Drohungen haben anscheinend verfangen, der Beitrag der Industrie zum Sparpaket wurde schließlich verringert und beim Thema Cannabis nimmt das politische Engagement für die Industrie derzeit geradezu groteske Züge an. Die pharmazeutische Industrie bezeichnet sich selbst gerne als volkswirtschaftliche Schlüsselbranche. Dazu ein Vergleich: Die pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen etwa 140.000 Mitarbeitende – die Praxen 790.000, also mehr als das Fünffache. Das sind auch mehr als in der Automobilindustrie, lange die deutsche Vorzeigebranche und von der Politik stets hofiert, die mittlerweile aber hauptsächlich mit Werksschließungen und Stellenabbau Schlagzeilen macht. Hinzu kommt, dass Praxen als Arbeitgeberinnen nahezu flächendeckend über ganz Deutschland verteilt sind, während die Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie sich auf etwa 700 Unternehmen in bestimmte Regionen konzentrieren. Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort. Sie ziehen nicht weiter, wenn Subventionen abgegriffen sind und die Rendite woanders größer erscheint. Sie zahlen Steuern dort, wo sie arbeiten. Sie sind keine anonymen Entitäten, sondern zeigen Gesicht und persönliche Nähe. Fazit: Sie sind nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern

Seite 3 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026 ein eigenständiger, beschäftigungsintensiver Wirtschaftsfaktor mit erheblicher lokaler Wertschöpfung. Doch all das ist nicht unendlich belastbar. Die offenkundigen und eklatanten Widersprüche im Spargesetz hat Andreas Gassen bereits dargestellt. Das Ende der Regelungen zur direkten Terminvermittlung von Haus- zu Fachärzten und die Rückkehr zum Globalbudget führt bei manchen hausärztlichen Kollegen zu der Sorge, dass ihre Patienten keine fachärztlichen Termine mehr bekommen. Diese Sorge nehme ich ernst, habe aber großes Vertrauen, dass Haus- und Fachärzte auch künftig im kollegialen Miteinander die Patienten versorgen werden, die einen echten Bedarf haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Patienten entsprechend identifiziert werden und ihre Weiterbehandlung durch fachärztliche Kollegen auch wirklich bezahlt wird. Nun hat der Gesetzgeber genau diese Möglichkeiten, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz seinerzeit eingeräumt hatte, gerade abgeschafft. Ohne ein solches Instrument wird es jedoch nicht gehen. Wir brauchen eine medizinische Dringlichkeitsbeurteilung durch primärärztliche Praxen sowie subsidiär und im Akut- und Bereitschaftsdienst auch digital, und im nächsten Schritt eine qualifizierte Überweisung, idealerweise im Zuge der Einführung der elektronischen Überweisung, auf die Sibylle Steiner gleich noch zu sprechen kommen wird. Damit ein solches Verfahren funktioniert und praxistauglich ist, kann es nur aus der Ärzteschaft selbst heraus gestaltet werden und da sind wir dran. Klar ist: Die Einschätzung der Dringlichkeit eines Diagnose- oder Behandlungsbedarfs ist eine primär ärztliche Aufgabe. Das massive Drängen der Krankenversicherungen, ihre Versicherten steuern zu wollen, hätte für Letztere ernste Konsequenzen. Zum einen unterliegt dieses Ansinnen einem Zielkonflikt: Eine Versicherung, die ihre Versicherten steuert, hat als Kostenträger andere Interessen als die Versicherten selbst. Zum anderen hat dieses Ansinnen aber auch inhaltliche Schwächen. Dies hat der GKV- Spitzenverband jüngst selbst bewiesen – wenn wahrscheinlich auch mit anderer Intention. In einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Datengestützte Prävention wirkt“ verkündete er stolz, die Kranken- und Pflegekassen hätten auf Basis ihnen vorliegender Gesundheitsdaten ihrer Versicherten bislang 1,5 Millionen Menschen „gezielt“ auf individuelle Gesundheitsrisiken und fehlende Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen. Von diesen 1,5 Millionen angesprochenen Versicherten hätten sage und schreibe „etwa 110.000“ reagiert und konkrete Versorgungsangebote in Anspruch genommen. Welch eine Quote! Wenn Prävention nach Lesart der Krankenkassen dadurch „wirkt“, dass Briefe verschickt werden, auf die dann über 90 Prozent der Angeschriebenen nicht reagieren, dann entspricht das wohl kaum dem ärztlichen Verständnis von Prävention. Die Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Auftaktgespräch für seine sogenannte Präventionsoffensive nur wenige Tage nach der Verabschiedung des BStabG fanden wir, gelinde gesagt, befremdlich und sind ihr auch nicht gefolgt. Denn den neuen Sparvorgaben fallen bekanntermaßen auch Prävention und Früherkennungsleistungen zum Opfer, indem auch diese unter den Budgetdeckel fallen. Wenn dies aber so ist, geht jede präventive Leistung künftig auf Kosten der kurativen Versorgung, und das im wahrsten Sinne des Wortes, denn bekanntlich kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Das ist ein eklatanter Systemfehler. Bei Vorsorgeuntersuchungen, deren Adressaten, etwa aufgrund ihres Alters, Geschlechts et cetera eindeutig definiert sind, kann es gar keine ungesteuerte Mengenausweitung geben. Wenn der Gesetzgeber Prävention will, dann muss das für alle, die in Frage kommen, möglich sein und auch für alle bezahlt werden. So einfach ist es. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch, wie Bundeskanzler Friedrich Merz zu Beginn seiner Amtszeit sagte, er wolle „weg von der Misstrauenskultur“ gegenüber Bürgern und Unternehmen? Man wolle Bürokratie und Kontrollen reduzieren und den Menschen mehr Eigenverantwortung geben? Dann frage ich: Was ist die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag sonst, wenn nicht eine krasse Misstrauenserklärung gegenüber Bürgern und Praxen, die gleichzeitig auch noch einen bürokratischen GAU bedeutet? Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten. Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten binden, sondern eine Entlastung der Praxen! Schon jetzt werden dort jährlich rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeits (AU)-Bescheinigungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent der Fälle dauern nur ein bis drei Tage. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr

Seite 4 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026 führen. Jede einzelne Praxis müsste zum Abarbeiten dieser Fälle 10,5 Arbeitstage im Jahr aufwenden. Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen nach unseren Berechnungen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Wir als KBV fordern weiterhin eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU- Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wie die Lohnfortzahlung in diesem Fall geregelt würde, ist keine Frage für die Praxen, sondern Sache der Politik. Auch die Teil-AU bei längeren Krankheitsfällen, die 2028 kommen soll, ist ein bürokratischer Overkill. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben die Beratungen hierzu begonnen, da bis zum 1. Januar 2027 bereits Regelungen zur konkreten Umsetzung getroffen werden sollen. Aber niemand ist glücklich über diesen Arbeitsauftrag. Weder die Krankenkassen noch die Arbeitgeber. Fast die Hälfte der Unternehmen hält das Instrument der Teil-AU laut einer Umfrage des ifo-Instituts für nicht sinnvoll. Die meisten befürchten Probleme bei der Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und -unfähig und rechnen mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand. Fazit: Mit sämtlichen Vorhaben zum Thema Krankschreibungen bricht Kanzler Merz sein vorhin zitiertes Versprechen. Lange versprochen wurde uns die Reform de