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title: "KBV Vertreterversammlung Berlin; Wiedereinführung eines Globalbudgets bedroht Praxen"
sdDatePublished: "2026-09-04T13:44:00Z"
source: "https://www.kbv.de/documents/infothek/veranstaltungen/vertreterversammlung/2026-09-04/2026-09-04-vv-rede-hofmeister.pdf"
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  - name: "medical profession"
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  - "Berlin"
  - "Leipzig"
  - "Germany"
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KBV Vertreterversammlung Berlin; Wiedereinführung eines Globalbudgets bedroht Praxen

Sitzung der Vertreterversammlung der KBV

Seite 1 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026
BERICHT AN DIE
VERTRETERVERSAMMLUNG
4. SEPTEMBER 2026:
SITZUNG DER
VERTRETERVERSAMMLUNG DER KBV

REDE VON DR. STEPHAN HOFMEISTER
STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES VORSTANDS

ES GILT DAS
GESPROCHENE WORT

Seite 2 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
auch von mir ein herzliches Willkommen zu unserer Vertreterversammlung. Die Sommerpause ist vorbei
und das Bundesgesundheitsministerium hat unerwartet eine neue Leitung bekommen. Bei der
Amtsübergabe Ende Juli hat Ministerin Nina Warken ihrem Nachfolger Carsten Linnemann einen
Werkzeugkasten als Geschenk überreicht – schließlich sei das Gesundheitssystem, so Frau Warken, „eine
Dauerbaustelle“. Nicht erwähnt hat sie dabei, dass es oft politische Entscheidungen sind, die dazu führen,
dass aus einer Baustelle fünf neue erwachsen. Ähnlich wie in dem berühmten Sketch von Loriot, in dem ein
Besucher eines Hauses bei dem Versuch, ein an der Wand hängendes Bild geradezurücken, eine
Kettenreaktion in Gang setzt und das ganze Zimmer verwüstet. Am Ende verlässt er die Szenerie der
Zerstörung mit der lapidaren Feststellung: „Das Bild hängt schief.“ Ich hoffe, dass die Bundesregierung in
ihrem Reformeifer nicht ähnlich verfährt. Es ist unstrittig, dass auch in unserem Gesundheitswesen ein paar
Dinge geradegerückt, vielleicht auch einiges umgestellt werden muss, damit es weiterhin funktioniert und
ein stimmiges Ganzes ergibt. Aber, Herr Minister Linnemann, bitte schütten Sie das Kind nicht mit dem
Bade aus!
Noch sind es vor allem die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die das ambulante System am Laufen
halten, nicht zuletzt, weil die Babyboomer unter ihnen – noch – oft über das Rentenalter hinaus arbeiten.
Das Statistische Bundesamt hat vor kurzem Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass der Anteil der
Erwerbstätigen mit überlanger Wochenarbeitszeit – das heißt 49 Stunden und mehr – unter
Selbstständigen besonders hoch ist. Das gilt vor allem für Selbstständige, die ihrerseits Arbeitgebende sind,
wie Praxisinhaber und -inhaberinnen. Doch dieses Engagement kann schnell kippen, wenn die
Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen sich immer weiter verschlechtern. Das
Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) markiert möglicherweise diesen Kipppunkt. Die
Wiedereinführung eines Globalbudgets ist ein Schlag ins Gesicht aller selbstständigen Praxen. Doch die
politisch Verantwortlichen weigern sich, das zu sehen. Die Diskussion hierzu in abendlichen Talkformaten
zu führen, in denen es nie um Dialog geht, sondern um fast schon exhibitionistische Zurschaustellung
eigener Positionen, ist dabei nur ein trauriges Symptom der fehlenden Qualität des wirklichen Ringens um
Lösungen. Persönliche Anschuldigungen gegen Politiker helfen nicht weiter und sind unangemessen.
Diejenigen, die im Gesundheitssystem Tag und Nacht Menschen helfen und versorgen als Nutznießer eben
jenes Systems zu bezeichnen, ist jedoch eine nicht akzeptable Diskreditierung. Auseinandersetzung darf
und muss sein, aber wir müssen über Inhalte streiten. Das dann auch gerne deutlich.
Einige Akteure scheinen aktuell hingegen eher Gehör zu finden als andere. Sie erinnern sich:
Pharmazeutische Unternehmen haben während des Gesetzgebungsprozesses Druck auf die
Bundesregierung ausgeübt und ganz unverhohlen mit Konsequenzen sowohl für den Standort Deutschland
als auch für die Versorgung hierzulande gedroht, falls das Sparpaket so komme, wie es Anfang Juli noch
gedacht war. Die Drohungen haben anscheinend verfangen, der Beitrag der Industrie zum Sparpaket wurde
schließlich verringert und beim Thema Cannabis nimmt das politische Engagement für die Industrie derzeit
geradezu groteske Züge an.
Die pharmazeutische Industrie bezeichnet sich selbst gerne als volkswirtschaftliche Schlüsselbranche. Dazu
ein Vergleich: Die pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen etwa 140.000
Mitarbeitende – die Praxen 790.000, also mehr als das Fünffache. Das sind auch mehr als in der
Automobilindustrie, lange die deutsche Vorzeigebranche und von der Politik stets hofiert, die mittlerweile
aber hauptsächlich mit Werksschließungen und Stellenabbau Schlagzeilen macht. Hinzu kommt, dass
Praxen als Arbeitgeberinnen nahezu flächendeckend über ganz Deutschland verteilt sind, während die
Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie sich auf etwa 700 Unternehmen in bestimmte Regionen
konzentrieren.
Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das
ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die
Infrastruktur vor Ort. Sie ziehen nicht weiter, wenn Subventionen abgegriffen sind und die Rendite
woanders größer erscheint. Sie zahlen Steuern dort, wo sie arbeiten. Sie sind keine anonymen Entitäten,
sondern zeigen Gesicht und persönliche Nähe. Fazit: Sie sind nicht nur Teil der Daseinsvorsorge, sondern

Seite 3 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026
ein eigenständiger, beschäftigungsintensiver Wirtschaftsfaktor mit erheblicher lokaler Wertschöpfung.
Doch all das ist nicht unendlich belastbar.
Die offenkundigen und eklatanten Widersprüche im Spargesetz hat Andreas Gassen bereits dargestellt. Das
Ende der Regelungen zur direkten Terminvermittlung von Haus- zu Fachärzten und die Rückkehr zum
Globalbudget führt bei manchen hausärztlichen Kollegen zu der Sorge, dass ihre Patienten keine
fachärztlichen Termine mehr bekommen. Diese Sorge nehme ich ernst, habe aber großes Vertrauen, dass
Haus- und Fachärzte auch künftig im kollegialen Miteinander die Patienten versorgen werden, die einen
echten Bedarf haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Patienten entsprechend identifiziert
werden und ihre Weiterbehandlung durch fachärztliche Kollegen auch wirklich bezahlt wird. Nun hat der
Gesetzgeber genau diese Möglichkeiten, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz seinerzeit
eingeräumt hatte, gerade abgeschafft. Ohne ein solches Instrument wird es jedoch nicht gehen. Wir
brauchen eine medizinische Dringlichkeitsbeurteilung durch primärärztliche Praxen sowie subsidiär und im
Akut- und Bereitschaftsdienst auch digital, und im nächsten Schritt eine qualifizierte Überweisung,
idealerweise im Zuge der Einführung der elektronischen Überweisung, auf die Sibylle Steiner gleich noch zu
sprechen kommen wird. Damit ein solches Verfahren funktioniert und praxistauglich ist, kann es nur aus
der Ärzteschaft selbst heraus gestaltet werden und da sind wir dran.
Klar ist: Die Einschätzung der Dringlichkeit eines Diagnose- oder Behandlungsbedarfs ist eine primär
ärztliche Aufgabe. Das massive Drängen der Krankenversicherungen, ihre Versicherten steuern zu wollen,
hätte für Letztere ernste Konsequenzen. Zum einen unterliegt dieses Ansinnen einem Zielkonflikt: Eine
Versicherung, die ihre Versicherten steuert, hat als Kostenträger andere Interessen als die Versicherten
selbst. Zum anderen hat dieses Ansinnen aber auch inhaltliche Schwächen. Dies hat der GKV-
Spitzenverband jüngst selbst bewiesen – wenn wahrscheinlich auch mit anderer Intention. In einer
Pressemitteilung mit der Überschrift „Datengestützte Prävention wirkt“ verkündete er stolz, die Kranken-
und Pflegekassen hätten auf Basis ihnen vorliegender Gesundheitsdaten ihrer Versicherten bislang 1,5
Millionen Menschen „gezielt“ auf individuelle Gesundheitsrisiken und fehlende Vorsorgeuntersuchungen
hingewiesen. Von diesen 1,5 Millionen angesprochenen Versicherten hätten sage und schreibe „etwa
110.000“ reagiert und konkrete Versorgungsangebote in Anspruch genommen. Welch eine Quote! Wenn
Prävention nach Lesart der Krankenkassen dadurch „wirkt“, dass Briefe verschickt werden, auf die dann
über 90 Prozent der Angeschriebenen nicht reagieren, dann entspricht das wohl kaum dem ärztlichen
Verständnis von Prävention.
Die Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Auftaktgespräch für seine sogenannte
Präventionsoffensive nur wenige Tage nach der Verabschiedung des BStabG fanden wir, gelinde gesagt,
befremdlich und sind ihr auch nicht gefolgt. Denn den neuen Sparvorgaben fallen bekanntermaßen auch
Prävention und Früherkennungsleistungen zum Opfer, indem auch diese unter den Budgetdeckel fallen.
Wenn dies aber so ist, geht jede präventive Leistung künftig auf Kosten der kurativen Versorgung, und das
im wahrsten Sinne des Wortes, denn bekanntlich kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Das ist ein
eklatanter Systemfehler. Bei Vorsorgeuntersuchungen, deren Adressaten, etwa aufgrund ihres Alters,
Geschlechts et cetera eindeutig definiert sind, kann es gar keine ungesteuerte Mengenausweitung geben.
Wenn der Gesetzgeber Prävention will, dann muss das für alle, die in Frage kommen, möglich sein und auch
für alle bezahlt werden. So einfach ist es.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch, wie Bundeskanzler Friedrich Merz zu Beginn seiner
Amtszeit sagte, er wolle „weg von der Misstrauenskultur“ gegenüber Bürgern und Unternehmen? Man
wolle Bürokratie und Kontrollen reduzieren und den Menschen mehr Eigenverantwortung geben? Dann
frage ich: Was ist die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag sonst, wenn nicht eine krasse Misstrauenserklärung
gegenüber Bürgern und Praxen, die gleichzeitig auch noch einen bürokratischen GAU bedeutet?
Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den
Fakten. Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten
binden, sondern eine Entlastung der Praxen! Schon jetzt werden dort jährlich rund 116 Millionen
Arbeitsunfähigkeits (AU)-Bescheinigungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent der Fälle dauern nur ein bis drei
Tage. Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr

Seite 4 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Stephan Hofmeister / Berlin, 4. September 2026
führen. Jede einzelne Praxis müsste zum Abarbeiten dieser Fälle 10,5 Arbeitstage im Jahr aufwenden.
Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen
nach unseren Berechnungen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro
Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden
beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Wir als
KBV fordern weiterhin eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU-
Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wie die Lohnfortzahlung in diesem Fall geregelt würde, ist keine
Frage für die Praxen, sondern Sache der Politik.
Auch die Teil-AU bei längeren Krankheitsfällen, die 2028 kommen soll, ist ein bürokratischer Overkill. Im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben die Beratungen hierzu begonnen, da bis zum 1. Januar 2027
bereits Regelungen zur konkreten Umsetzung getroffen werden sollen. Aber niemand ist glücklich über
diesen Arbeitsauftrag. Weder die Krankenkassen noch die Arbeitgeber. Fast die Hälfte der Unternehmen
hält das Instrument der Teil-AU laut einer Umfrage des ifo-Instituts für nicht sinnvoll. Die meisten
befürchten Probleme bei der Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und -unfähig und rechnen mit zusätzlichem
organisatorischem Aufwand. Fazit: Mit sämtlichen Vorhaben zum Thema Krankschreibungen bricht Kanzler
Merz sein vorhin zitiertes Versprechen.
Lange versprochen wurde uns die Reform de