Bewertungsausschuss; Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung ab 1. Oktober 2026 Kostenpauschale 40460 eingeführt, zweijährige Auswertung geplant

EBM_2026-10-01_BA_852_BeeG_Kaltschlinge

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 3 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 1. Aufnahme eines vierten Spiegelstriches in den fakultativen Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition 01741 im Abschnitt 1.7.2 EBM. Die bisherigen Spiegelstriche 4 und 5 werden Spiegelstrich 5 und 6.

Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm, 2. Änderung des ersten und zweiten Spiegelstriches der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 01742 im Abschnitt 1.7.2 EBM

  • Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe

5 mm mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge und/oder

  • Schlingenbiopsie(n) mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge

Änderung des vierten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 04515 im Abschnitt 4.5.1 EBM

  • Vollständige Entfernung eines oder mehrerer Polypen bzw. Mukosektomie mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge Heiß- oder Kaltschlinge

Änderung des zweiten und dritten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 04520 im Abschnitt 4.5.1 EBM

  • Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe

5 mm mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 2 von 3 und/oder

  • Schlingenbiopsie(n) mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge

Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 08334 im Abschnitt 8.3 EBM

  • Vollständige Entfernung eines oder mehrerer Polypen mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge,

Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 13260 im Abschnitt 13.2.2.3 EBM

Vvollständige Entfernung eines oder mehrerer Polypen mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge, 7. Änderung des fünften Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 13401 im Abschnitt 13.3.3 EBM

  • Therapeutische Mukosektomie(n) mittels HochfrequenzelektroschlingeHeißschlin ge

Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 13402 im Abschnitt 13.3.3 EBM

  • Vollständige Entfernung eines oder mehrerer Polypen mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge,

Aufnahme eines dritten Spiegelstriches in den fakultativen Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition 13421 im Abschnitt 13.3.3 EBM. Die bisherigen Spiegelstriche 3 bis 7 werden Spiegelstriche 4 bis 8.

Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm, 10. Änderung des zweiten und dritten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 13423 im Abschnitt 13.3.3 EBM

  • Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe

5 mm mittels

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 3 von 3 HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge und/oder

  • Schlingenbiopsie(n) mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge
  1. Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 30601 im Abschnitt 30.6 EBM
  • Vollständige Entfernung eines oder mehrerer Polypen mittels HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder Kaltschlinge,
  1. Änderung der Überschrift des Abschnitts 40.9 EBM 40.9 Leistungsbezogene Kostenpauschalen für HochfrequenzdiathermieschlingenHeiß- oder Kaltschlingen, Probenentnahmezangen, Endo-/Hämoclips inkl. Endo-/Hämo- Clipapplikatoren
  2. Änderung der Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 im Abschnitt 40.9 EBM 40460 Kostenpauschale im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungspositionen 01741, 01742, 04515, 04520, 08334, 13260, 13401, 13402, 13421, 13422, 13423 und 30601 bei Verwendung einer Einmal- HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß- oder -Kaltschlinge für eine Polypektomie oder eine Mukosektomie Protokollnotiz: Der Bewertungsausschuss prüft nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Beschlusses die Entwicklung der Abrechnung der Kostenpauschale 40460 neben der Kostenpauschale 40461 in derselben Sitzung im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung nach den Gebührenordnungspositionen 01741, 13421 oder 13422. Die Auswertung erfolgt durch das Institut des Bewertungsausschusses.

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 1 von 1 Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 1. Rechtsgrundlage Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). 2. Regelungshintergrund und -inhalt Mit dem vorliegenden Beschluss erfolgt die Anpassung von Gebührenordnungspositionen (GOP) im Zusammenhang mit Kaltschlingenresektionen im Rahmen von Ösophago-Gastroduodenoskopien, Koloskopien und Rektoskopien entsprechend den aktuellen Leitlinienempfehlungen. Durch die Ergänzung der Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 um die Kaltschlinge kann die Kostenpauschale nun wahlweise für die Verwendung einer Kaltschlinge oder Heißschlinge abgerechnet werden. Dabei ersetzt der Begriff „Heißschlinge“ den Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“. Da die Kaltschlinge vor allem für die Polypektomie von Polypen ≤ 5 mm empfohlen wird, werden die GOP 01741, 13421 und 13422 neu in die Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 aufgenommen. Mit der Ergänzung im fakultativen Leistungsinhalt der GOP 01741 und 13421 wird klargestellt, dass die Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm Bestandteil dieser GOP sind. Als Folgeanpassung wird der Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“ in der GOP 01742 im Abschnitt 1.7.2 EBM, den GOP 04515 und 04520 im Abschnitt 4.5.1 EBM, der GOP 08334 im Abschnitt 8.3 EBM, der GOP 13260 im Abschnitt 13.2.2.3 EBM, den GOP 13402 und 13423 im Abschnitt 13.3.3 EBM und der GOP 30601 im Abschnitt 30.6 sowie in der Überschrift des Abschnitts 40.9 EBM durch die Begriffe „Heiß- oder Kaltschlinge“ ersetzt. Im Sinne einer Vereinheitlichung wird der Begriff „Hochfrequenzelektroschlinge“ in der GOP 13401 durch „Heißschlinge“ ersetzt. 3. Inkrafttreten Der Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 in Kraft.