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title: "Bewertungsausschuss; Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung ab 1. Oktober 2026 Kostenpauschale 40460 eingeführt, zweijährige Auswertung geplant"
sdDatePublished: "2026-09-04T16:05:00Z"
source: "https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/ebm/2026/ba-852-ebm-kaltschlinge.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "medical service"
    identifier: "medtop:20000486"
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "regulation of industry"
    identifier: "medtop:20000636"
locations:
  - "Germany"
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Bewertungsausschuss; Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung ab 1. Oktober 2026 Kostenpauschale 40460 eingeführt, zweijährige Auswertung geplant

EBM_2026-10-01_BA_852_BeeG_Kaltschlinge

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung)
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
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B E S C H L U S S
des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
in seiner 852. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
mit Wirkung zum 1. Oktober 2026
1.
Aufnahme eines vierten Spiegelstriches in den fakultativen Leistungsinhalt
der Gebührenordnungsposition 01741 im Abschnitt 1.7.2 EBM. Die
bisherigen Spiegelstriche 4 und 5 werden Spiegelstrich 5 und 6.
-
Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm,
2.
Änderung des ersten und zweiten Spiegelstriches der Leistungslegende
der Gebührenordnungsposition 01742 im Abschnitt 1.7.2 EBM
- Polypektomie(n) von Polypen mit einer
Größe
>
5
mm
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge
und/oder
- Schlingenbiopsie(n)
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge
3.
Änderung des vierten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 04515 im Abschnitt 4.5.1 EBM
- Vollständige
Entfernung
eines
oder
mehrerer Polypen bzw. Mukosektomie
mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge
Heiß- oder Kaltschlinge
4.
Änderung des zweiten und dritten Spiegelstriches des obligaten
Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 04520 im Abschnitt 4.5.1
EBM
- Polypektomie(n) von Polypen mit einer
Größe
>
5
mm
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung)
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
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und/oder
- Schlingenbiopsie(n)
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge
5.
Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 08334 im Abschnitt 8.3 EBM
- Vollständige
Entfernung
eines
oder
mehrerer
Polypen
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge,
6.
Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 13260 im Abschnitt 13.2.2.3 EBM
-
Vvollständige
Entfernung
eines
oder
mehrerer
Polypen
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge,
7.
Änderung des fünften Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 13401 im Abschnitt 13.3.3 EBM
- Therapeutische Mukosektomie(n) mittels
HochfrequenzelektroschlingeHeißschlin
ge
8.
Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 13402 im Abschnitt 13.3.3 EBM
- Vollständige
Entfernung
eines
oder
mehrerer
Polypen
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge,
9.
Aufnahme eines dritten Spiegelstriches in den fakultativen Leistungsinhalt
der Gebührenordnungsposition 13421 im Abschnitt 13.3.3 EBM. Die
bisherigen Spiegelstriche 3 bis 7 werden Spiegelstriche 4 bis 8.
-
Polypektomie(n) von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm,
10. Änderung des zweiten und dritten Spiegelstriches des obligaten
Leistungsinhaltes der Gebührenordnungsposition 13423 im Abschnitt
13.3.3 EBM
- Polypektomie(n) von Polypen mit einer
Größe
>
5
mm
mittels

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schrifltiche Beschlussfassung)
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
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HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge
und/oder
- Schlingenbiopsie(n)
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge
11. Änderung des ersten Spiegelstriches des obligaten Leistungsinhaltes der
Gebührenordnungsposition 30601 im Abschnitt 30.6 EBM
- Vollständige
Entfernung
eines
oder
mehrerer
Polypen
mittels
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder Kaltschlinge,
12. Änderung der Überschrift des Abschnitts 40.9 EBM
40.9 Leistungsbezogene
Kostenpauschalen
für
HochfrequenzdiathermieschlingenHeiß-
oder
Kaltschlingen,
Probenentnahmezangen,
Endo-/Hämoclips
inkl.
Endo-/Hämo-
Clipapplikatoren
13. Änderung der Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 im Abschnitt
40.9 EBM
40460
Kostenpauschale im Zusammenhang mit der
Durchführung der Leistung entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 01741, 01742,
04515, 04520, 08334, 13260, 13401, 13402,
13421,
13422,
13423
und
30601
bei
Verwendung
einer
Einmal-
HochfrequenzdiathermieschlingeHeiß-
oder -Kaltschlinge für eine Polypektomie oder
eine Mukosektomie
Protokollnotiz:
Der Bewertungsausschuss prüft nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten
zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Beschlusses die Entwicklung der Abrechnung der
Kostenpauschale 40460 neben der Kostenpauschale 40461 in derselben Sitzung im
Zusammenhang
mit
der
Durchführung
der
Leistung
nach
den
Gebührenordnungspositionen 01741, 13421 oder 13422.
Die Auswertung erfolgt durch das Institut des Bewertungsausschusses.

Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 852. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
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Entscheidungserhebliche Gründe
zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1
Satz
1
SGB
V
in
seiner
852.
Sitzung
(schriftliche
Beschlussfassung)
zur
Änderung
des
Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2026
1.
Rechtsgrundlage
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbaren
gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V im Bewertungsausschuss den Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM).
2.
Regelungshintergrund und -inhalt
Mit
dem
vorliegenden
Beschluss
erfolgt
die
Anpassung
von
Gebührenordnungspositionen (GOP) im Zusammenhang mit Kaltschlingenresektionen
im Rahmen von Ösophago-Gastroduodenoskopien, Koloskopien und Rektoskopien
entsprechend den aktuellen Leitlinienempfehlungen.
Durch die Ergänzung der Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 um die
Kaltschlinge kann die Kostenpauschale nun wahlweise für die Verwendung einer
Kaltschlinge oder Heißschlinge abgerechnet werden. Dabei ersetzt der Begriff
„Heißschlinge“ den Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“.
Da die Kaltschlinge vor allem für die Polypektomie von Polypen ≤ 5 mm empfohlen wird,
werden die GOP 01741, 13421 und 13422 neu in die Leistungslegende der
Kostenpauschale
40460
aufgenommen.
Mit
der
Ergänzung
im
fakultativen
Leistungsinhalt der GOP 01741 und 13421 wird klargestellt, dass die Polypektomie(n)
von Polypen mit einer Größe ≤ 5 mm Bestandteil dieser GOP sind. Als Folgeanpassung
wird der Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“ in der GOP 01742 im Abschnitt 1.7.2
EBM, den GOP 04515 und 04520 im Abschnitt 4.5.1 EBM, der GOP 08334 im Abschnitt
8.3 EBM, der GOP 13260 im Abschnitt 13.2.2.3 EBM, den GOP 13402 und 13423 im
Abschnitt 13.3.3 EBM und der GOP 30601 im Abschnitt 30.6 sowie in der Überschrift
des Abschnitts 40.9 EBM durch die Begriffe „Heiß- oder Kaltschlinge“ ersetzt.
Im Sinne einer Vereinheitlichung wird der Begriff „Hochfrequenzelektroschlinge“ in der
GOP 13401 durch „Heißschlinge“ ersetzt.
3.
Inkrafttreten
Der Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 in Kraft.