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title: "KBV-Vertreterversammlung fordert Korrekturen am Spargesetz in Berlin; 3 Mrd Euro Einsparungen im ambulanten Bereich"
sdDatePublished: "2026-09-04T13:04:00Z"
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KBV-Vertreterversammlung fordert Korrekturen am Spargesetz in Berlin; 3 Mrd Euro Einsparungen im ambulanten Bereich

KBV - Gassen: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter erleben“ – VV fordert Korrekturen am Spargesetz

Gassen: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter erleben“ – VV fordert Korrekturen am Spargesetz

Die Vertreterversammlung der KBV hat umfassende Korrekturen am Spargesetz gefordert. Die Finanzierung müsse sich am medizinischen Bedarf der Bevölkerung und an den realen Bedingungen der Leistungserbringung orientieren – nicht allein an der jeweiligen Kassenlage, forderten die Delegierten heute in Berlin.

Die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft werde und müsse den politisch gewollten Paradigmenwechsel nachvollziehen, stellte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, vor der Vertreterversammlung (VV) klar. Er forderte Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann zum Handeln auf. Er sollte die größten Fehler schnellstens korrigieren, auch wenn er für das schlecht gemachte und „im Schweinsgalopp durchgepeitschte“ Gesetz nicht verantwortlich sei.

Gassen konstatierte eine „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter im kommenden Jahr“. Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung sei nicht unendlich. Dass mit dem neuen Gesetz die Grenze des Leistungsversprechens der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich sichtbar werde, sei vielleicht der einzige positive Aspekt. „Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden“, betonte er.

„Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden“, stellte Gassen heraus. Umgerechnet entspreche das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen seien alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark. „Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert“, sagte er.

Zu den Auswirkungen der Sparmaßnahmen sagte Gassen: „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz.“ Für einen großen Teil der Patienten werde es Termine geben, aber die Zahl der Termine sei endlich, konstatierte er. Das müsse nicht heißen, dass die Praxen Patienten jenseits dieser Richtgröße nicht mehr behandeln würden. Es könne jedoch bedeuten, dass die Patienten dafür selbst bezahlen müssten. „Bevor die ersten Politiker jetzt gleich Schnappatmung bekommen: Es geht hier nicht um medizinische Notfälle“, stellte Gassen klar.

Hofmeister: Praxen sind ein wichtiger Arbeitgeber

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland stellte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister heraus: „Praxen als inhabergeführte Unternehmen sind fest in ihrer Region verankert, oft über viele Jahrzehnte. Das ist echte Standorttreue! Sie schaffen Arbeitsplätze und damit Kaufkraft, sie nutzen und stärken die Infrastruktur vor Ort.“ Hofmeister wies darauf hin, dass die Praxen mit ihren 790.000 Mitarbeitenden fünfmal so viele Beschäftigte zählten als die Pharmaindustrie und auch mehr als die Automobilindustrie.

Der KBV-Vize kritisierte die vom Koalitionsausschuss geforderte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten“, sagte er und fügte hinzu: „Wir brauchen keine noch engmaschigeren Vorgaben und Kontrollen, die ärztliche Kapazitäten binden, sondern eine Entlastung der Praxen!“

Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag würde zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr führen, warnte Hofmeister. Würde hingegen für Erkrankungen von weniger als vier Tagen keine AU mehr benötigt, könnten Arztpraxen rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden jährlich und etwa 102 Millionen Euro Bürokratiekosten einsparen. Bei den Kind-krank-Bescheinigungen kämen weitere rund 450.000 Stunden beziehungsweise 30 Millionen Euro an Einsparungen hinzu. Hofmeister erneuerte die Forderung der KBV nach einer Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, in denen grundsätzlich keine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Steiner: „Den Praxen wieder Luft zum Atmen geben“

Auf die Auswirkungen des Spargesetzes für die Psychotherapie wies KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner hin. „In der Psychotherapie beispielsweise führen Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und der Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen“, warnte sie. Weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten und eine weitere Verschärfung der Versorgungslage seien die Folgen.

Steiner wies auf einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition hin, zumindest Leistungen für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte im Rahmen der Komplexversorgung sowie dringliche Fälle weiterhin extrabudgetär zu vergüten. „Das ist ein Signal. Eine nachhaltige und wohldurchdachte Lösung ist es jedoch nicht.“ Denn anstatt die extrabudgetäre Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen fortzuführen, bleibe ein großer Teil der Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten außen vor.

Die KBV erwarte kurzfristige und umfassende Korrekturen für die gesamte ambulante Versorgung, fuhr Steiner fort und fügte hinzu: „Die Versorgung stärker steuern, schnellere Facharzttermine ermöglichen, die Notfallversorgung neu ordnen, Prävention ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben.“ Für all dies habe das KV-System bereits konstruktive Vorschläge und Konzepte vorgelegt, machte die Vorständin deutlich. Dabei seien Praxistauglichkeit und die Verbesserung der Versorgung stets die zentralen Maximen gewesen. Diese Nutzenorientierung forderte Steiner auch von der Politik: „Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder Luft zum Atmen geben.“

Die Reden der KBV-Vorstände finden Sie hier:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Sie haben es sicher gehört: Wir sollen jetzt alle mal ein bisschen fröhlicher sein. Der Bundeskanzler hat uns in Neuhardenberg aufgefordert, den weitverbreiteten Missmut abzuschütteln. Weniger Verdrießlichkeit, weniger Verdruss, mehr Zuversicht.

Ein guter Vorsatz. Nur: Wer derzeit in einer Praxis arbeitet, dem dürfte das mit der guten Laune nicht ganz so leichtfallen. Denn während der Kanzler und seine Regierung mehr Patientensteuerung, schnellere Termine, mehr Prävention und mehr Digitalisierung erwartet, hat die Bundesregierung der ambulanten Versorgung gerade erst mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Milliarden entzogen. Das Gesetz, von der ins Kanzleramt gewechseltenehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert, hat eine erhebliche Schneise in die ambulante Versorgung geschlagen. Mit der etwas scheinheiligen Aussage, alle müssten ihren Beitrag leisten, werden den Praxen rasenmäherartig allein im kommenden Jahr drei Milliarden Euro für die ambulante Versorgung von Patienten entzogen. Dazu ist das Gesetz auch noch handwerklich schlecht gemacht. Deshalb gibt es jetzt unnötige Diskussionen im Bewertungsausschuss und hektische Korrekturgesetzgebung. Obendrein soll ein neuer Herbst der Reformen bevorstehen – Sie erinnern sich, der war schon für letztes Jahr angekündigt –, in dem die Bundesregierung die künftige Finanzierung der Rente, Gesundheit und Pflege konkret ausgestalten will. Es klingt ein wenig wie Murmeltiertag.

Aber lassen Sie uns heute einmal auch positiv in die Zukunft schauen! Wir haben einen neuen Bundesgesundheitsminister. Ich wünsche Dr. Carsten Linnemann im Namen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) viel Erfolg und eine glückliche Hand. Unsere Hand ist für Sie immer ausgestreckt. Unsere ersten Begegnungen geben mir durchaus Zuversicht auf einen Neustart.

Wie sagte schon Hermann Hesse: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Aber Carsten Linnemann übernimmt ohne Frage eine schwere Hypothek. Für das schlecht gemachte und im Schweinsgalopp durchgepeitschte BStabG ist er nicht verantwortlich. Herr Linnemann ist von Hause aus Ökonom und für seinen analytischen Verstand bekannt. Sicherlich wird er sich seinen Teil denken. Wir müssen jetzt aber in die Zukunft schauen. Das Gesetz ist, wie es ist, und es gibt weitere dringend zu adressierende Baustellen. Minister Linnemann sollte zunächst eine Folgenabschätzung des angerichteten Schadens vornehmen, die größten Fehler korrigieren und Schnitzer bei der kommenden Gesetzgebung vermeiden.

Das Angebot zur Zusammenarbeit mit unserem KV-System steht unverändert. Carsten Linnemann weiß, dass wir als Körperschaften und untergesetzlicher Normgeber unsere Verantwortung für die Versorgung und für die Kollegenschaft sehr ernst nehmen. Wir sind keine Lobbytruppe, kein am Profit ausgerichteter Pharmahersteller und kein Interessensverband von Krankenhäusern oder Apotheken. Aber, sehr geehrter Herr Minister, wir lassen uns nicht vor den Karren einer schlecht gemachten und nicht mit uns abgestimmten Gesetzgebung spannen. Wir bringen uns ein für zukunftsfähige und finanzierbare Lösungen. Wir spielen aber nicht den Prügelknaben, wenn man offenkundige Sachzwänge ignoriert und klar erkennbar dysfunktionale oder rechtlich wackelige Gesetze kompromisslos durchzieht.

Aber das war gestern. Wir werden Herrn Linnemann bei seiner anspruchsvollen und für das Land wichtigen Aufgabe unterstützen und genauso jede Lösung, die die ambulante Versorgung in Deutschland belastbar zukunftsfähig macht und ihre Komplexität berücksichtigt. Wir hoffen und erwarten, dass er sich dabei offener für die Stimmen aus der Praxis zeigt als seine Vorgängerin, die zwar stets freundlich zugehört hat, am Ende aber nichts davon konkret umgesetzt hat. Unsere Sachargumente hat sie geflissentlich überhört, obwohl man diese ohne Gefährdung eines Einsparziels hätte berücksichtigen können.

Erfolgreiche Politik weiß: Gesundheitsversorgung und Bildung sind der Kitt einer demokratischen Zivilgesellschaft. Wer das aufs Spiel setzt und versucht, mit dem Zeigen auf eine Berufsgruppe Stimmung zu machen, gefährdet den Gemeinsinn und stärkt die politischen Ränder rechts und links. Die Praxen erfüllen für die Bürgerinnen und Bürger täglich ein persönliches Versorgungsversprechen – als inhabergeführte Praxen und nicht als anonyme Gesundheits- oder Versicherungskonzerne, die ihre Kunden möglichst preiswert durch das System schleusen wollen. Dieses Versorgungsversprechen ist ein hoher Wert, den die Menschen in unserem Land extrem schätzen und der sich jedes Jahr im Berufsranking niederschlägt. Diesen Wert geringzuschätzen, heißt, auch die Menschen, die täglich aufstehen und diese Versorgung stemmen, geringzuschätzen. Die Fehlentscheidungen sind offensichtlich und die Bürgerinnen und Bürger werden das merken.

Gesundheitsminister Linnemann muss mit der Grundlage arbeiten, die er vorgefunden hat. Er zeigt sich aber offen, gewisse Vorhaben zu revidieren, wie er es in Bezug auf die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige schon angekündigt hat. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass er, der aus einer Unternehmerfamilie stammt sowie als studierter Betriebswirt und promovierter Volkswirt, weiß, dass kleine mittelständische Betriebe wie Praxen nur bestehen können, wenn sie Planungssicherheit haben und wirtschaftlich tragfähig sind.

Bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat die Bundesregierung allenthalben die „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ als zentrale Aufgabe beschworen. Das bedeutet, auch und gerade die Praxen zu stärken, denn das sind rund 100.000 Wirtschaftsstandorte in allen Regionen Deutschlands, die im Gegensatz zur deutschen Automobilindustrie nicht unter einem Nachfragemangel leiden.

Das BStabG wird natürlich nicht die nötigen Strukturreformen einleit