Dr. Andreas Gassen hält Rede bei der KBV-Vertreterversammlung in Berlin; 3 Mrd Euro weniger Finanzierung 2027
Sitzung der Vertreterversammlung der KBV
Seite 1 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Andreas Gassen / Berlin, 4. September 2026 BERICHT AN DIE VERTRETERVERSAMMLUNG 4. SEPTEMBER 2026: SITZUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER KBV
REDE VON DR. ANDREAS GASSEN STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES VORSTANDS
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT
Seite 2 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Andreas Gassen / Berlin, 4. September 2026 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben es sicher gehört: Wir sollen jetzt alle mal ein bisschen fröhlicher sein. Der Bundeskanzler hat uns in Neuhardenberg aufgefordert, den weitverbreiteten Missmut abzuschütteln. Weniger Verdrießlichkeit, weniger Verdruss, mehr Zuversicht. Ein guter Vorsatz. Nur: Wer derzeit in einer Praxis arbeitet, dem dürfte das mit der guten Laune nicht ganz so leichtfallen. Denn während der Kanzler und seine Regierung mehr Patientensteuerung, schnellere Termine, mehr Prävention und mehr Digitalisierung erwartet, hat die Bundesregierung der ambulanten Versorgung gerade erst mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Milliarden entzogen. Das Gesetz, von der ins Kanzleramt gewechseltenehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert, hat eine erhebliche Schneise in die ambulante Versorgung geschlagen. Mit der etwas scheinheiligen Aussage, alle müssten ihren Beitrag leisten, werden den Praxen rasenmäherartig allein im kommenden Jahr drei Milliarden Euro für die ambulante Versorgung von Patienten entzogen. Dazu ist das Gesetz auch noch handwerklich schlecht gemacht. Deshalb gibt es jetzt unnötige Diskussionen im Bewertungsausschuss und hektische Korrekturgesetzgebung. Obendrein soll ein neuer Herbst der Reformen bevorstehen – Sie erinnern sich, der war schon für letztes Jahr angekündigt –, in dem die Bundesregierung die künftige Finanzierung der Rente, Gesundheit und Pflege konkret ausgestalten will. Es klingt ein wenig wie Murmeltiertag. Aber lassen Sie uns heute einmal auch positiv in die Zukunft schauen! Wir haben einen neuen Bundesgesundheitsminister. Ich wünsche Dr. Carsten Linnemann im Namen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) viel Erfolg und eine glückliche Hand. Unsere Hand ist für Sie immer ausgestreckt. Unsere ersten Begegnungen geben mir durchaus Zuversicht auf einen Neustart. Wie sagte schon Hermann Hesse: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Aber Carsten Linnemann übernimmt ohne Frage eine schwere Hypothek. Für das schlecht gemachte und im Schweinsgalopp durchgepeitschte BStabG ist er nicht verantwortlich. Herr Linnemann ist von Hause aus Ökonom und für seinen analytischen Verstand bekannt. Sicherlich wird er sich seinen Teil denken. Wir müssen jetzt aber in die Zukunft schauen. Das Gesetz ist, wie es ist, und es gibt weitere dringend zu adressierende Baustellen. Minister Linnemann sollte zunächst eine Folgenabschätzung des angerichteten Schadens vornehmen, die größten Fehler korrigieren und Schnitzer bei der kommenden Gesetzgebung vermeiden. Das Angebot zur Zusammenarbeit mit unserem KV-System steht unverändert. Carsten Linnemann weiß, dass wir als Körperschaften und untergesetzlicher Normgeber unsere Verantwortung für die Versorgung und für die Kollegenschaft sehr ernst nehmen. Wir sind keine Lobbytruppe, kein am Profit ausgerichteter Pharmahersteller und kein Interessensverband von Krankenhäusern oder Apotheken. Aber, sehr geehrter Herr Minister, wir lassen uns nicht vor den Karren einer schlecht gemachten und nicht mit uns abgestimmten Gesetzgebung spannen. Wir bringen uns ein für zukunftsfähige und finanzierbare Lösungen. Wir spielen aber nicht den Prügelknaben, wenn man offenkundige Sachzwänge ignoriert und klar erkennbar dysfunktionale oder rechtlich wackelige Gesetze kompromisslos durchzieht. Aber das war gestern. Wir werden Herrn Linnemann bei seiner anspruchsvollen und für das Land wichtigen Aufgabe unterstützen und genauso jede Lösung, die die ambulante Versorgung in Deutschland belastbar zukunftsfähig macht und ihre Komplexität berücksichtigt. Wir hoffen und erwarten, dass er sich dabei offener für die Stimmen aus der Praxis zeigt als seine Vorgängerin, die zwar stets freundlich zugehört hat, am Ende aber nichts davon konkret umgesetzt hat. Unsere Sachargumente hat sie geflissentlich überhört, obwohl man diese ohne Gefährdung eines Einsparziels hätte berücksichtigen können. Erfolgreiche Politik weiß: Gesundheitsversorgung und Bildung sind der Kitt einer demokratischen Zivilgesellschaft. Wer das aufs Spiel setzt und versucht, mit dem Zeigen auf eine Berufsgruppe Stimmung zu machen, gefährdet den Gemeinsinn und stärkt die politischen Ränder rechts und links. Die Praxen erfüllen für die Bürgerinnen und Bürger täglich ein persönliches Versorgungsversprechen – als inhabergeführte Praxen und nicht als anonyme Gesundheits- oder Versicherungskonzerne, die ihre Kunden möglichst preiswert durch das System schleusen wollen. Dieses Versorgungsversprechen ist ein hoher Wert, den die Menschen in unserem Land extrem schätzen und der sich jedes Jahr im Berufsranking niederschlägt. Diesen Wert geringzuschätzen, heißt, auch die Menschen, die täglich aufstehen und diese Versorgung stemmen,
Seite 3 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Andreas Gassen / Berlin, 4. September 2026 geringzuschätzen. Die Fehlentscheidungen sind offensichtlich und die Bürgerinnen und Bürger werden das merken. Gesundheitsminister Linnemann muss mit der Grundlage arbeiten, die er vorgefunden hat. Er zeigt sich aber offen, gewisse Vorhaben zu revidieren, wie er es in Bezug auf die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige schon angekündigt hat. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass er, der aus einer Unternehmerfamilie stammt sowie als studierter Betriebswirt und promovierter Volkswirt, weiß, dass kleine mittelständische Betriebe wie Praxen nur bestehen können, wenn sie Planungssicherheit haben und wirtschaftlich tragfähig sind. Bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat die Bundesregierung allenthalben die „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ als zentrale Aufgabe beschworen. Das bedeutet, auch und gerade die Praxen zu stärken, denn das sind rund 100.000 Wirtschaftsstandorte in allen Regionen Deutschlands, die im Gegensatz zur deutschen Automobilindustrie nicht unter einem Nachfragemangel leiden. Das BStabG wird natürlich nicht die nötigen Strukturreformen einleiten, denn es ist ein reines Spargesetz. Einige Strukturreformen werden damit nahezu verunmöglicht. Damit nicht genug, das Gesetz hält nicht einmal das Versprechen, das sein Name gibt. Das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren, wird offenkundig nicht erreicht. Hinzu kommen teilweise erhebliche handwerkliche Fehler, die man bei dem hastigdurchgepeitschten Gesetz nicht mehr korrigiert hat. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sogar eingeräumt und wird diese nun im Nachgang korrigieren müssen. Kurzum: Es ist und bleibt ein schlechtes Gesetz. Wie das politische Versprechen einer besseren und schnelleren Versorgung, gar einer „Termingarantie“ mit weniger Ressourcen umgesetzt werden soll, bleibt ein Geheimnis. Frau Warken hat rechtzeitig den Posten gewechselt – wie Kinder, die im Kinderzimmer ein Chaos angerichtet haben, dann leise die Tür schließen und im Garten weiterspielen. Frau Warken hat anlässlich der Verabschiedung des Spargesetzes im Bundestag gesagt, dieses Gesetz sei ein „Paradigmenwechsel“ im Gesundheitswesen. Damit hat sie ausnahmsweise recht gehabt. Denn künftig ist es offensichtlich politisch gewollt, den Mangel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirklich spürbar werden zu lassen, auch für die Versicherten. Sie erinnern sich: „Alle müssen ihren Beitrag leisten.“ Wir als Ärzte- und Psychotherapeutenschaft müssen und werden diesen politisch gewollten Paradigmenwechsel nachvollziehen. Wenn bestimmte Facharztgruppen zehn bis 15 Prozent weniger Budget haben, bleibt das nicht ohne Konsequenzen. Erste Praxen ziehen diese bereits und entlassen Personal – auch das werden die Patienten spüren, ebenso wie der Arbeitsmarkt. Jahrelang haben wir als verfasste Ärzteschaft dafür gekämpft, dass wesentliche Leistungen ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen vergütet werden: Prävention und Früherkennung, ambulante Operationen, Pflegeheimbetreuung et cetera pp. Das wird nun alles wieder gedeckelt. Ob es uns gelingt, in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband bestimmte Leistungen wenigstens innerhalb des neuen, eng gesteckten gesetzlichen Rahmens extrabudgetär zu stellen, kann ich heute noch nicht sagen. Das Gesetz räumt den Kassen hier ein einfaches Veto ein, ein Schiedsverfahren ist nicht vorgesehen. Und die bisherigen Verhandlungen haben bereits deutlich gezeigt, dass die Krankenkassen das Spardiktat nach Punkt und Komma und lieber gestern als heute umsetzen wollen. Getreu dem Motto: „Take the money and run.“ Klar ist aber auch: Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht unendlich und war es auch noch nie. Dass mit dem neuen Gesetz diese Grenze deutlich sichtbar wird, ist vielleicht der einzige positive Aspekt. Aber er ist bitter für die Patienten. Das heißt nämlich: Praxen können ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert werden. Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Unsere Berechnungen verdeutlichen die Größenordnung. Umgerechnet entspricht das einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. Betroffen sind alle Fachrichtungen, wenngleich unterschiedlich stark. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Praxisorganisation vor Ort so zu gestalten, dass das Leistungsangebot sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientiert. Hierfür brauchen die Praxen ein Zahlengerüst, das ihnen zeigt, wie viele Behandlungsfälle in etwa innerhalb des Budgets zu versorgen sind, damit sie ihre Praxisorganisation entsprechend anpassen können. Dieses Gerüst werden wir gemeinsam mit
Seite 4 / KBV / Sitzung der Vertreterversammlung der KBV / Dr. Andreas Gassen / Berlin, 4. September 2026 den KVen erarbeiten. Das geht nicht nach dem Motto „one size fit‘s all“, sondern muss mindestens auf regionaler Ebene und fachgruppenspezifisch erfolgen. Um es noch einmal deutlich zu formulieren: Weniger Mittel bedeuten weniger Termine. Das ist die logische Konsequenz. Für einen großen Teil der Patienten wird es Termine geben, aber die Zahl der Termine ist endlich. Das muss nicht heißen, dass die Praxen Patienten jenseits dieser Richtgröße nicht mehr behandeln werden. Es kann jedoch bedeuten, dass die Patienten dafür selbst bezahlen müssen. Bevor die ersten Politiker jetzt gleich Schnappatmung bekommen: Es geht hier nicht um medizinische Notfälle. Wie das rechtssicher gestaltet werden kann, ohne dass Praxen ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verletzen, dafür haben wir auf der Website der KBV eine Einschätzung veröffentlicht, ebenso wie zahlreiche weitere Materialien für Praxen, die ihnen helfen sollen, mit der neuen Situation umzugehen. An dieser Stelle möchte ich einen Appell an alle Patientinnen und Patienten richten: Bitte laden Sie Ihren möglichen Unmut über die verschärften Bedingungen nicht in Ihrer Praxis ab! Die Kolleginnen und Kollegen und ihre Teams haben die gesetzlichen Regelungen nicht gemacht; auch sie müssen jetzt damit leben und lernen, damit umzugehen. Die große Herausforderung für die Ärzteschaft wird darin bestehen, bei der Erfüllung dieses politischen Willens konsequent zu bleiben, wenn wir unsere Praxen nicht in die Insolvenz schicken wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vielzitierte Hippokratische Eid bedeutet keine Selbstausbeutung! Es hilft den Patienten nicht, wenn ihr Arzt oder i