KölnSPD diskutiert Selbstbestimmung – Recht und Ethik am Ende des Lebens – Videokonferenz; Stand 2026: Bundestag noch ohne Gesetz

Selbstbestimmung – Recht und Ethik am Ende des Lebens – Stand der Gesetzgebung und Standpunkte – › KölnSPD

Details Datum: 22. September Zeit: 17:00 bis 20:00 Exportieren Zum Kalender hinzufügen Google Kalender iCalendar Outlook 365 Outlook Live Veranstaltungsort Videokonferenz Veranstaltende AG 60 Plus Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Köln, Rhein-Berg, Rhein-Erft, Oberberg ASG Köln

Bis zu 170.000! Um diese Zahl an Menschen soll Köln in den nächsten 20 Jahren wachsen. Das heißt: 3,5 Mal ein ausverkauftes Rheinenergiestadion, 8,5 Mal eine volle Lanxess-Arena und bis zu 200 Mal ein voller Saal im Gürzenich!

Bild: 500 Millionen für bezahlbares Wohnen

500 Millionen für bezahlbares Wohnen – kurz erklärt!

Die Lage ist dramatisch, die Mieten explodieren. Bezahlbares Wohnen ist die große Herausforderung unserer Stadt. Die Stadt muss jetzt handeln. Wir fordern 500 Millionen Euro für den Kölner Wohnungsbau in den nächsten fünf Jahren. In unseren FAQ erklären wir, wie das gelingen kann.

KölnSPD Köln. Machen mit Herz.

Selbstbestimmung – Recht und Ethik am Ende des Lebens – Stand der Gesetzgebung und Standpunkte –

Wir alle wollen möglichst selbstbestimmt leben. Darüber wird nicht gestritten. Wollen wir auch selbstbestimmt sterben? Darüber wird heftig gestritten: im Bundestag, zwischen Verbänden, mit den Kirchen – obwohl 80 % der Deutschen der Sterbehilfe gegenüber offen sind. Ein Drittel kann sich sogar vorstellen, die aktive Sterbehilfe zur erlauben und nur 12 % sind für ein generelles Verbot der Sterbehilfe. (infratest dimap)

Ein selbstbestimmter Tod kann trotz einer Medizin, die unser Leben um viele Jahre verlängern kann, eine lebenswerte Entscheidung sein. Aber wer darf, wer soll mit Blick auf Selbstbestimmung und Würde entscheiden welche Leiden ertragbar sind und welche nicht?

Der Deutsche Bundestag hat mehrere Anläufe unternommen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 eine Regelung zu finden – bislang ohne Erfolg. Wie ist der Stand 2026? Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten unterschiedliche Perspektiven beleuchten und Raum für Information, Austausch und Diskussion schaffen.

Bereits jetzt freuen wir uns über Ihre

Eure Anmeldung unter arbeitsgemeinschaften@ null spd.de