Landesregierung NRW bringt dritte Änderung des Landesentwicklungsplans in den Landtag; neue Baugebiete auf dem Land
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Landesregierung bringt dritte Änderung des Landesentwicklungsplans in den Landtag ein
Ministerin Neubaur: Mehr Raum für Kommunen und Unternehmen – bei dauerhaftem Schutz von Natur und Freiraum
Die Landesregierung bringt die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) in den Landtag ein – nach zwei Runden Öffentlichkeitsbeteiligung mit mehr als 4.000 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Unternehmen und Verbänden.
Die Landesregierung bringt die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) in den Landtag ein – nach zwei Runden Öffentlichkeitsbeteiligung mit mehr als 4.000 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Unternehmen und Verbänden. Das Ergebnis: Ein Plan, der Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zusammenbringt und konkret vieles einfacher macht – etwa neue Baugebiete auf dem Land oder neue Standorte für Recyclinganlagen. Die Landesregierung übergibt die Planunterlagen nun an den Landtag, der in den kommenden Monaten darüber berät.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir bringen wirtschaftliche Entwicklung, Perspektiven von Stadt und Land sowie Klimaschutz konsequent zusammen. So sichern wir wertvolle Natur- und Freiräume dauerhaft und geben Kommunen und Unternehmen gleichzeitig den Raum, den sie für Wachstum und Innovation brauchen. Gleichzeitig stärken wir den Industriestandort Nordrhein-Westfalen, damit wichtige Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden können, neue Standortoptionen in der Kreislaufwirtschaft entstehen und das Rheinische Revier mehr Spielraum bei der Gestaltung der Tagebaufolgelandschaften bekommt. So verbinden wir ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Stärke und nutzen unsere Flächen ebenso nachhaltig wie intelligent.“
Mit einem modernen 5-Hektar-Grundsatz soll die Flächeninanspruchnahme zeitnah auf 5 Hektar pro Tag sinken und perspektivisch in Richtung Flächenkreislaufwirtschaft gehen. In den sechs Planungsregionen sollen dazu gemeinsam mit den Kommunen passgenaue Konzepte entwickelt werden.
Kommunen erhalten mehr Entwicklungsspielraum durch Ausnahmen für Bauleitplanungen im Freiraum, Perspektiven für kleine Ortschaften, vereinfachte Standortplanung für Lebensmittelgeschäfte bis 1.200 m² sowie bessere Chancen zur Brachflächenrevitalisierung. Im Rheinischen Revier bekommen sie zusätzliche Optionen zur Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften.
Beim Schutz von Natur und Wald werden neue Ausnahmen für wichtige Infrastrukturvorhaben sowie für die Landes- und Bündnisverteidigung zugelassen, ansonsten aber ihr strikter Schutz auf der obersten Planungsebene wiederhergestellt. Der Natur- und Artenschutz wird gestärkt, indem Ausgleichsmaßnahmen gezielt in geeignete Räume gelenkt werden sollen. Auch im Bereich Landwirtschaft wird das Schutzniveau erhöht: Künftig sollen besonders hochwertige Agrarflächen als „Landwirtschaftliche Kernräume“ stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.
Für eine nachhaltige Rohstoffversorgung werden bei Abgrabungsbereichen für Kies und Sand künftige Einsparpotenziale berücksichtigt, um so Mensch und Natur vor allem am Niederrhein zu schonen. Die Rohstoffversorgung der Wirtschaft bleibt dabei sicher. Flankierend erhalten Recyclinganlagen neue Standortoptionen.
Bei der Energieversorgung unterstützt ein neuer Mechanismus den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik , verhindert zugleich aber eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Darüber hinaus sollen Kraftwerksstandorte künftig stärker für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur mit Wasserstoff und Erneuerbaren Energien genutzt werden.
Die Planänderung ist hier abrufbar. Sämtliche Unterlagen zu dem Planverfahren finden Sie hier .
Der LEP NRW ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen, insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden.
Den Startschuss für die dritte LEP-Änderung gaben im Juni 2023 elf Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung. In Umsetzung dieser und unter Berücksichtigung jüngerer Rechtsprechung des OVG NRW legte die Landesregierung im März 2025 einen ersten Planänderungsentwurf für eine öffentliche Beteiligung vor. Nach einer sorgfältigen Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Plan überarbeitet und im März 2026 ein zweiter Planentwurf für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlich. Die Auswertung der letzten Beteiligungsrunde hat dann nur noch zu Klarstellungen und geringfügigen Änderungen geführt.
Mehr als 4.000 Anregungen sind in beiden Beteiligungsrunden eingegangen – von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Behörden, Kommunen und anderen Institutionen.
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
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