---
title: "Landkreis Bautzen Fördermittel zum Abbau von Barrieren beantragen Landratsamt Bautzen, Sozialamt; bis zu 100% Förderung, 25.000 Euro pro Projekt"
sdDatePublished: "2026-09-04T10:07:00Z"
source: "https://www.landkreis-bautzen.de/barrieren-abbauen-jetzt-foerderung-beantragen-17387.php"
topics:
  - name: "government aid"
    identifier: "medtop:20000367"
  - name: "disabilities"
    identifier: "medtop:20000791"
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "culture"
    identifier: "medtop:20000038"
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Sachsen"
  - "Bautzen (Landkreis)"
---


Landkreis Bautzen Fördermittel zum Abbau von Barrieren beantragen Landratsamt Bautzen, Sozialamt; bis zu 100% Förderung, 25.000 Euro pro Projekt

Barrieren abbauen: Jetzt Förderung beantragen

Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit

Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle 2027

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ bietet auch im Jahr 2027 die Möglichkeit, Fördermittel zum Abbau von Barrieren zu nutzen.

Bis zum 30. November 2026 können wieder Fördermittel-Anträge zum Abbau von Barrieren Im Landratsamt Bautzen, Sozialamt eingereicht werden.

Bitte nutzen Sie dafür unser Formular:

Barrierefreies Bauen: Förderverfahren "Lieblingsplätze für alle", Antrag Onlineformular

Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht werden.

der Abbau von Barri­eren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereich

Schaffung von Barrierefrei­heit in ambulanten Arztpraxen und Zahn­arztpraxen (Förderschwerpunkt)

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige Angebote, wie beispielsweise Bibliotheken, Museen, Stadtteilzentren, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Volkshochschulen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben können bis zu 100% gefördert werden, pro Einzelprojekt jedoch höchstens 25.000 Euro. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ist nicht zwingend erforderlich.

Wer kann die Förderung beantragen?

Pächter oder Mieter einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes

Eigentümer oder Inhaber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes

Ärzte oder Zahnärzte einer ambulanten Praxis

Die Maßnahmen, die gefördert werden, müssen im Jahr 2027 umgesetzt werden

Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Investitionen Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13.12.2022, geändert durch die Richtlinie vom 11.07.2024.

Für das Kalenderjahr 2027 werden dem Landkreis Bautzen wieder Gelder zur Verteilung an verschiedene Projekte zur Verfügung gestellt.

Auf der Seite der Dienstleistung "Förderung des barrierefreien Bauens" finden Sie den Kontakt für Ihre Fragen zum Förderprogramm:

Mehr zum Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle«

Informieren Sie sich auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über das Investitionsprogramm oder schauen Sie sich den Erklärfilm zum Investitionsprogramm "Lieblingsplätze für alle" an:

lieblingsplaetze-fuer-alle.html Weiterleitung zur Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Erklärfilm Lieblingsplätze für alle Weiterleitung zu Youtube