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title: "Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V Förderung durch das Land Baden-Württemberg; Fortführung der Förderung offen, Regierung prüft zukünftige Kriterien"
sdDatePublished: "2026-09-04T15:08:00Z"
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  - "Baden-Württemberg"
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Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V Förderung durch das Land Baden-Württemberg; Fortführung der Förderung offen, Regierung prüft zukünftige Kriterien

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 491
18. Wahlperiode
Eingang: 31.8.2026

Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Bastian Schneider CDU

Tätigkeit des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg e. V.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe und auf wessen Entscheidung hin wurde und wird die Tätigkeit des
Flüchtlingsrates Baden-Württemberg e. V. in den Jahren 2024, 2025 und 2026 mit Gel-
dern des Landes gefördert (bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren, konkreten Projekt-
titeln, bewilligender Stelle sowie dem genauen Anteil von institutioneller Förderung res-
pektive Projektförderung)?

2. Wie bewerten es die Landesregierung in ihrer Gesamtheit, das Ministerium der Justiz
und für Migration sowie das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, dass der
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. in dem auf seiner Internetseite veröffentlichten
„Positionspapier Abschiebungen“ sowie im ebendort veröffentlichten „Positionspapier
Abschiebungen – einfache Sprache“ erklärt, er lehne Abschiebungen „grundsätzlich ab“,
da diese nach seiner Auffassung „Menschenrechte verletzen“ und „auf rassistischen
Strukturen“ basieren?

3. Handelt es sich aus Sicht der Landesregierung bei einer Abschiebung, also der nach Art.
20 Abs. 3 GG gebotenen Durchsetzung einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren
rechtsverbindlich festgestellten Ausreisepflicht gegenüber Personen, die sich entgegen
einer entsprechenden Aufforderung weigern, sich rechtstreu zu verhalten und ihrer ge-
setzlichen Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen, um eine Maßnahme, die „auf ras-
sistischen Strukturen“ basiert und „Menschenrechte verletzt“?

4. Ist die grundsätzliche Ablehnung der Durchsetzung geltenden Rechts durch einen ein-
getragenen Verein nach Auffassung der Landesregierung mit dem Erhalt staatlicher Gel-
der vereinbar?

5. Inwiefern berührt die grundsätzliche Ablehnung der Durchsetzung geltenden Rechts
durch einen eingetragenen Verein nach Auffassung der Landesregierung allgemein so-
wie im hier in Rede stehenden Einzelfall den steuerrechtlichen Status der Gemeinnüt-
zigkeit?

6. Wie bewerten es die Landesregierung in ihrer Gesamtheit, das Ministerium der Justiz
und für Migration sowie das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, dass der
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. in dem auf seiner Internetseite veröffentlichten
Positionspapier „Der Integrationsbegriff“ erklärt, er lehne es ab, dass Migranten sich „an
die Dominanzgesellschaft anpassen“ sollen, die gesetzlich formulierte Erwartung des
Erlernens der deutschen Sprache „hemm[e] die Entwicklung zu einer gerechteren Ge-
sellschaft“ und die Erwartung der deutschen Gesellschaft, dass Migranten sich an die in
Deutschland herrschenden Lebensbedingungen und Wertvorstellungen anpassen, sei
eine Anmaßung einer privilegierten Gruppe – nämlich der deutschen Gesellschaft – ge-
genüber „Menschen mit weniger Privilegien“?

7. Wie lässt sich nach Auffassung der Landesregierung in ihrer Gesamtheit, des Ministeri-
ums der Justiz und für Migration sowie des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Ge-
sundheit eine Förderung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg e. V. damit vereinba-
ren, dass dieser Verein gesetzlich verankerte Integrationsziele wie etwa den Spracher-
werb oder die Einfügung in die hiesigen Lebensverhältnisse erklärtermaßen als Hemm-
nis für „die Entwicklung zu einer gerechteren Gesellschaft“ und als anmaßende Forde-
rung der deutschen Gesellschaft bewertet?

8. Beabsichtigt die Landesregierung, die Tätigkeit des Flüchtlingsrates Baden-Württem-
berg e. V. auch weiterhin finanziell oder auf sonstige Weise zu fördern?

31.8.2026

Dr. Bastian Schneider CDU

B e g rü n d u n g

Es erscheint klärungsbedürftig, in welcher Höhe und auf wessen Entscheidung hin der
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. aus Mitteln des Landes gefördert wird und wie die
Landesregierung die zumindest mittelbar mit Steuergeldern unterstützten Positionierungen
dieses Vereins bewertet.