Landtag von Baden-Württemberg Bericht zur SWR-Vergütung 2025 Baden-Württemberg; Ungleichheit gegenüber Richtern und Ärzten löst Debatte aus
Drucksache 18 / 435
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 435 13.8.2026 1 Eingegangen: 13.8.2026 / Ausgegeben: 4.9.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- ob nach Kenntnis der Landesregierung die im Vergütungsbericht des SWR für das Jahr 2025 enthaltene Vergütungstabelle dahingehend zu verstehen ist, dass beim SWR ein Kameramann oder eine Grafikerin (jeweils Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe ein monatliches Grundgehalt von 8 964,00 Euro erhält;
- ob nach Kenntnis der Landesregierung die in besagtem Bericht enthaltenen In formationen dahingehend zu verstehen sind, dass die höchste Erfahrungsstufe nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht wird;
- wie die Landesregierung es bewertet, dass im Jahr 2025 ein Kameramann beim SWR (Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe mit 8 964,00 Euro ein höheres Grundgehalt erhielt als eine im baden-württembergischen Landes dienst stehende Richterin am Landgericht in der höchsten Erfahrungsstufe (Be soldungsgruppe R1, Endstufe, 8 091,31 Euro, Anlage 8 zum Landesbesoldungs gesetz) oder eine Fachärztin am Uniklinikum Heidelberg in der höchsten Erfah rungsstufe (Entgeltgruppe Ä2 des TV-Ä, Endstufe, 8 438,20 Euro);
- wie viele Grafiker und Kameraleute nach Kenntnis der Landesregierung jeweils beim SWR angestellt sind und in welche Vergütungs- und Erfahrungsstufe mit welchen Grundgehältern diese jeweils eingestuft sind (bitte tabellarisch auf schlüsseln);
- ob die Landesregierung dieses Gehaltsgefüge für angemessen erachtet, insbe sondere im Vergleich zu dem beispielsweise bei Polizei, Feuerwehr, Finanz verwaltung, Justiz oder Uniklinika bestehenden Gehaltsgefüge; Antrag der Abg. Dr. Bastian Schneider und Guido Wolf u. a. CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums Personal- und Gehaltsgefüge des SWR Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 435 2 6. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das im SWR bestehende allgemeine Gehaltsgefüge erforderlich sei, da man sonst keine qualifizierten Kräfte finde, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass etwa Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Justiz oder Uni klinika durchaus im Stande zu sein scheinen, mit einem merklich niedrigeren Gehaltsgefüge qualifizierte Kräfte zu gewinnen; 7. wie die Landesregierung es bewertet, dass ausweislich des bereits erwähnten Vergütungsberichts des SWR für das Jahr 2025 nicht nur der Intendant des SWR ein deutlich höheres Einkommen bezieht als der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, sondern auch mindestens sieben weitere Führungskräfte des SWR ein Einkommen auf dem Niveau des Ministerpräsidenten und über dem Niveau eines Landesministers beziehen; 8. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das im SWR bestehende Gehaltsgefüge für Führungskräfte erforderlich sei, da man sonst keine qualifizierten Führungskräfte finde, insbesondere unter Be rücksichtigung des Umstands, dass das Land Baden-Württemberg durchaus im Stande zu sein scheint, bei einem deutlich niedrigeren Gehaltsgefüge für Leitungspositionen qualifiziertes Personal auch für herausgehobene Leitungs positionen wie etwa Staatssekretäre, Abteilungsleiter in Ministerien, Universi tätsrektoren, Gerichtspräsidenten oder Polizeipräsidenten zu gewinnen; 9. ob nach Auffassung der Landesregierung das Gehaltsgefüge beim SWR auch unter Berücksichtigung des Jahresberichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Einsparpotenziale erkennen lässt, deren konsequente Verwirklichung durch den SWR Vorrang vor weiteren Er höhungen des Rundfunkbeitrags haben sollte; 10. durch welche Maßnahmen die Landesregierung darauf hinzuwirken beabsich tigt, dass der SWR bestehende Einsparpotenziale konsequent nutzt, insbeson dere auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit weiterer Anpassungen der Rundfunkstaatsverträge. 10.8.2026 Dr. Bastian Schneider, Wolf, Dr. Bruns, Dr. Reinhart, Rommelspacher, Hirsch CDU Begründung Das Personal- und Gehaltsgefüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgt in der Bevölkerung seit geraumer Zeit für Diskussionen. Insbesondere ist verschie dentlich der Eindruck entstanden, als habe sich das Einkommensgefüge im SWR teils erheblich von den Maßstäben entfernt, die etwa im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge für vergleichbare oder sogar für deutlich verantwortungsvollere Tätigkeiten Anwendung finden. Eine transparente öffentliche Erörterung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines angemessenen Personal- und Gehaltsgefüges leisten, die Debatte um zukünf tige Beitragserhöhungen am Maßstab des tatsächlich Notwendigen versachlichen und so die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung wieder stärken.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 435 3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. September 2026 Nr. STM54-340-50/3/1 nimmt das Staats ministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- Ist nach Kenntnis der Landesregierung die im Vergütungsbericht des SWR für das Jahr 2025 enthaltene Vergütungstabelle dahin zu verstehen, dass beim SWR ein Kameramann oder eine Grafikerin (jeweils Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe ein monatliches Grundgehalt von 8 964,00 Euro erhält? Nach Aussage des Südwestrundfunks (SWR) reicht die Spannweite der Laufbah nen „Kameramann/-frau“ und „Grafikdesigner/-in“ gemäß tarifvertraglichen Re gelungen im SWR verteilt von der Vergütungsgruppe 8 bis 12. Insoweit Kamera leute oder Grafikdesigner in der Vergütungsgruppe 12 eingestuft werden, erhalten sie nach Vergütungstabelle des SWR in der höchsten Erfahrungsstufe ein Grund gehalt von 8 964,00 Euro. Gleichwohl befindet sich laut SWR die große Mehrheit der Beschäftigten dieser beiden Laufbahngruppen, knapp 80 Prozent, in den Vergütungsgruppen 8 bis 10. Aktuell sind im SWR in der Vergütungsgruppe 12 lediglich zwei Grafikdesigner und keine Kameraleute angestellt.
- Sind nach Kenntnis der Landesregierung die in besagtem Bericht enthaltenen Informationen dahin zu verstehen, dass die höchste Erfahrungsstufe nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht wird? Der Zeitraum von den in der Vergütungstabelle ersichtlichen Erfahrungsstufen a bis i beträgt gemäß Aussage des SWR 17 Jahre und ist im Manteltarifvertrag des SWR geregelt. Bis die höchste Erfahrungsstufe erreicht wird, verlängert sich dieser Zeitraum allerdings gemäß Darlegung des SWR durch zusätzliche zeitliche Aufstiegskriterien über die Vergütungsgruppen, wie den „Qualifizierten Regel aufstieg“ bzw. die „Mindestzeit“. So geht die Vergütungssystematik des SWR bei dem „Qualifizierten Regelaufstieg“ davon aus, dass mit zunehmender Betriebszu gehörigkeit gleichzeitig auch die Qualifikation eines Mitarbeitenden steigt und für eine Höhergruppierung eine langjährige Berufserfahrung erforderlich ist. Es wird dabei vorausgesetzt, dass die in den Vergütungsgruppenmerkmalen festgelegte Tätigkeitsdauer in der bisherigen Vergütungsgruppe erfüllt ist und darüber hinaus nachgewiesen wird, dass die Tätigkeiten der höheren Vergütungsgruppe ständig und überwiegend ausgeübt werden. Hierfür ist zudem ein ausführlich begründeter Antrag erforderlich.
- Wie bewertet es die Landesregierung, dass im Jahr 2025 ein Kameramann beim SWR (Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe mit 8 964,00 Euro ein höheres Grundgehalt erhielt als eine im baden-württembergischen Landes dienst stehende Richterin am Landgericht in der höchsten Erfahrungsstufe (Be soldungsgruppe R1, Endstufe, 8 091,31 Euro, Anlage 8 zum Landesbesoldungs gesetz) oder eine Fachärztin am Uniklinikum Heidelberg in der höchsten Erfah rungsstufe (Entgeltgruppe Ä2 des TV-Ä, Endstufe, 8 438,20 Euro)? Die Vergütung der Festangestellten des SWR ist tarifvertraglich geregelt und erfolgt laufbahnbezogen. Die Eingruppierung in einer Laufbahn richtet sich im SWR nach dem geltenden Vergütungstarifvertrag zur Gehaltsstruktur. Der SWR bemisst nach eigener Aussage eine angemessene Vergütung nach Faktoren, wie Qualifikation, Verantwortung, Belastung sowie Marktbedingungen.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 435 4 Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, ist das Vergütungssystem des SWR so ausgestaltet, dass die Vergütungsgruppen 11 und 12 in den Laufbahnen „Grafikdesigner/-in“ und „Kameramann/-frau“ nur in wenigen begründeten Fällen bei Vorliegen der tariflichen Anforderungen – nach Antrag und Vorliegen der jeweiligen Vergü tungsgruppenmerkmale – erreicht werden kann. Der Tarifvertrag sieht beispiels weise als Voraussetzung für die Vergütungsgruppe 12 unter anderem eine „er höhte Verantwortung für Personal und/oder Sachmittel“ bzw. für die genannten Berufsgruppen spezielle vertiefte Kenntnisse vor, um „sehr schwierige Aufgaben umsetzen bzw. Ziele erreichen“ zu können. Die Vergütungsgruppe 12 stellt somit keine „Regelvergütung“ für Kameraleute bzw. Grafikdesigner im SWR dar. 4. Wie viele Grafiker und Kameraleute sind nach Kenntnis der Landesregierung jeweils beim SWR angestellt und in welche Vergütungs- und Erfahrungsstufe mit welchen Grundgehältern sind diese jeweils eingestuft (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? In den Laufbahnen „Grafikdesigner/-in“ und „Kameramann/-frau“ sind gemäß Darstellung des SWR jeweils die im Folgenden tabellarisch aufgeschlüssel ten Personenanzahlen in den jeweiligen Vergütungs- und Erfahrungsstufen mit Grundgehältern zum Stand 31. Dezember 2025 beim SWR angestellt. Grafikdesigner/-in Kameramann/-frau
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 435 5 5. Erachtet die Landesregierung dieses Gehaltsgefüge für angemessen, insbeson dere im Vergleich zu dem beispielsweise bei Polizei, Feuerwehr, Finanzverwal tung, Justiz oder Uniklinika bestehenden Gehaltsgefüge? 6. Macht sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen, dass das im SWR bestehende allgemeine Gehaltsgefüge erforderlich sei, da man sonst keine qua lifizierten Kräfte finde, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass etwa Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Justiz oder Uniklinika durch aus im Stande zu sein scheinen, mit einem merklich niedrigeren Gehaltsgefüge qualifizierte Kräfte zu gewinnen? Die Fragen unter Ziffer 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge meinsam beantwortet. Nach Überzeugung der Landesregierung bedarf es im gesamten öffentlichen Sek tor Rahmenbedingungen, welche – gerade auch in Zeiten des zunehmenden Fach kräftemangels – ein Gehaltsgefüge ermöglichen, das eine adäquate und qualifi zierte Personalkräftegewinnung sicherstellt. Laut eines Vergütungsgutachtens der Unternehmensberatung Kienbaum im Auf trag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für den 22. KEF-Bericht, liegt die Vergütung im SWR, beispielsweise für Kameraleute, Techniker, Sachbearbeiter, Mediengestalter, Redaktionsassisten ten und Produktionsleiter, im Vergleich jeweils unterhalb des Vergütungsdurch schnitts u. a. der ARD, des öffentlichen Sektors, der kommerziellen Medienwirt schaft und der allgemeinen Wirtschaft. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass mit dem Reformstaatsvertrag der Länder und der Novelle des SWR-Staatsvertrages im Jahr 2025 die Rahmenbedingungen für umfangreiche Struktur- und Organisationsveränderungen geschaffen wurden, welche insbesondere auch auf die Modernisierung der Strukturen und die Hebung von Synergien und Effizienzsteigerungen abzielen. Daneben ist im aktuellen 25. KEF-Bericht eine jährliche Abbaurate in Höhe von 0,5 Prozent der besetzten St