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title: "Landtag von Baden-Württemberg Bericht zur SWR-Vergütung 2025 Baden-Württemberg; Ungleichheit gegenüber Richtern und Ärzten löst Debatte aus"
sdDatePublished: "2026-09-04T12:06:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/651452/7edb62145fa0719af408d66cd3982031/18_0435_D.pdf"
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  - name: "mass media"
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  - "Heidelberg"
  - "Baden-Württemberg"
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Landtag von Baden-Württemberg Bericht zur SWR-Vergütung 2025 Baden-Württemberg; Ungleichheit gegenüber Richtern und Ärzten löst Debatte aus

Drucksache 18 / 435

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 435
13.8.2026
1
Eingegangen: 13.8.2026 / Ausgegeben: 4.9.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	ob nach Kenntnis der Landesregierung die im Vergütungsbericht des SWR für
das Jahr 2025 enthaltene Vergütungstabelle dahingehend zu verstehen ist, dass
beim SWR ein Kameramann oder eine Grafikerin (jeweils Vergütungsgruppe 12)
in der höchsten Erfahrungsstufe ein monatliches Grundgehalt von 8 964,00 Euro
erhält;
2.	ob nach Kenntnis der Landesregierung die in besagtem Bericht enthaltenen In­
formationen dahingehend zu verstehen sind, dass die höchste Erfahrungsstufe
nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht wird;
3.	wie die Landesregierung es bewertet, dass im Jahr 2025 ein Kameramann beim
SWR (Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe mit 8 964,00 Euro
ein höheres Grundgehalt erhielt als eine im baden-württembergischen Landes­
dienst stehende Richterin am Landgericht in der höchsten Erfahrungsstufe (Be­
soldungsgruppe R1, Endstufe, 8 091,31 Euro, Anlage 8 zum Landesbesoldungs­
gesetz) oder eine Fachärztin am Uniklinikum Heidelberg in der höchsten Erfah­
rungsstufe (Entgeltgruppe Ä2 des TV-Ä, Endstufe, 8 438,20 Euro);
4.	wie viele Grafiker und Kameraleute nach Kenntnis der Landesregierung jeweils
beim SWR angestellt sind und in welche Vergütungs- und Erfahrungsstufe mit
welchen Grundgehältern diese jeweils eingestuft sind (bitte tabellarisch auf­
schlüsseln);
5.	ob die Landesregierung dieses Gehaltsgefüge für angemessen erachtet, insbe­
sondere im Vergleich zu dem beispielsweise bei Polizei, Feuerwehr, Finanz­
verwaltung, Justiz oder Uniklinika bestehenden Gehaltsgefüge;
Antrag
der Abg. Dr. Bastian Schneider und Guido Wolf u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Staatsministeriums
Personal- und Gehaltsgefüge des SWR
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  6. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das
im SWR bestehende allgemeine Gehaltsgefüge erforderlich sei, da man sonst
keine qualifizierten Kräfte finde, insbesondere unter Berücksichtigung des
Umstands, dass etwa Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Justiz oder Uni­
klinika durchaus im Stande zu sein scheinen, mit einem merklich niedrigeren
Gehaltsgefüge qualifizierte Kräfte zu gewinnen;
  7. wie die Landesregierung es bewertet, dass ausweislich des bereits erwähnten
Vergütungsberichts des SWR für das Jahr 2025 nicht nur der Intendant des
SWR ein deutlich höheres Einkommen bezieht als der Ministerpräsident von
Baden-Württemberg, sondern auch mindestens sieben weitere Führungskräfte
des SWR ein Einkommen auf dem Niveau des Ministerpräsidenten und über
dem Niveau eines Landesministers beziehen;
  8. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das
im SWR bestehende Gehaltsgefüge für Führungskräfte erforderlich sei, da
man sonst keine qualifizierten Führungskräfte finde, insbesondere unter Be­
rücksichtigung des Umstands, dass das Land Baden-Württemberg durchaus
im Stande zu sein scheint, bei einem deutlich niedrigeren Gehaltsgefüge für
Leitungspositionen qualifiziertes Personal auch für herausgehobene Leitungs­
positionen wie etwa Staatssekretäre, Abteilungsleiter in Ministerien, Universi­
tätsrektoren, Gerichtspräsidenten oder Polizeipräsidenten zu gewinnen;
  9. ob nach Auffassung der Landesregierung das Gehaltsgefüge beim SWR auch
unter Berücksichtigung des Jahresberichts der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Einsparpotenziale erkennen lässt,
deren konsequente Verwirklichung durch den SWR Vorrang vor weiteren Er­
höhungen des Rundfunkbeitrags haben sollte;
10. durch welche Maßnahmen die Landesregierung darauf hinzuwirken beabsich­
tigt, dass der SWR bestehende Einsparpotenziale konsequent nutzt, insbeson­
dere auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit weiterer Anpassungen der
Rundfunkstaatsverträge.
10.8.2026
Dr. Bastian Schneider, Wolf, Dr. Bruns, Dr. Reinhart, Rommelspacher, Hirsch CDU
Begründung
Das Personal- und Gehaltsgefüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgt in
der Bevölkerung seit geraumer Zeit für Diskussionen. Insbesondere ist verschie­
dentlich der Eindruck entstanden, als habe sich das Einkommensgefüge im SWR
teils erheblich von den Maßstäben entfernt, die etwa im Bereich der öffentlichen
Daseinsvorsorge für vergleichbare oder sogar für deutlich verantwortungsvollere
Tätigkeiten Anwendung finden. Eine transparente öffentliche Erörterung der damit
in Zusammenhang stehenden Fragen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung
eines angemessenen Personal- und Gehaltsgefüges leisten, die Debatte um zukünf­
tige Beitragserhöhungen am Maßstab des tatsächlich Notwendigen versachlichen
und so die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung
wieder stärken.

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Stellungnahme
Mit Schreiben vom 2. September 2026 Nr. STM54-340-50/3/1 nimmt das Staats­
ministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	Ist nach Kenntnis der Landesregierung die im Vergütungsbericht des SWR für
das Jahr 2025 enthaltene Vergütungstabelle dahin zu verstehen, dass beim
SWR ein Kameramann oder eine Grafikerin (jeweils Vergütungsgruppe 12) in
der höchsten Erfahrungsstufe ein monatliches Grundgehalt von 8 964,00 Euro
erhält?
Nach Aussage des Südwestrundfunks (SWR) reicht die Spannweite der Laufbah­
nen „Kameramann/-frau“ und „Grafikdesigner/-in“ gemäß tarifvertraglichen Re­
gelungen im SWR verteilt von der Vergütungsgruppe 8 bis 12. Insoweit Kamera­
leute oder Grafikdesigner in der Vergütungsgruppe 12 eingestuft werden, erhalten
sie nach Vergütungstabelle des SWR in der höchsten Erfahrungsstufe ein Grund­
gehalt von 8 964,00 Euro.
Gleichwohl befindet sich laut SWR die große Mehrheit der Beschäftigten dieser
beiden Laufbahngruppen, knapp 80 Prozent, in den Vergütungsgruppen 8 bis 10.
Aktuell sind im SWR in der Vergütungsgruppe 12 lediglich zwei Grafikdesigner
und keine Kameraleute angestellt.
2.	Sind nach Kenntnis der Landesregierung die in besagtem Bericht enthaltenen
Informationen dahin zu verstehen, dass die höchste Erfahrungsstufe nach 17
Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht wird?
Der Zeitraum von den in der Vergütungstabelle ersichtlichen Erfahrungsstufen
a bis i beträgt gemäß Aussage des SWR 17 Jahre und ist im Manteltarifvertrag
des SWR geregelt. Bis die höchste Erfahrungsstufe erreicht wird, verlängert sich
dieser Zeitraum allerdings gemäß Darlegung des SWR durch zusätzliche zeitliche
Aufstiegskriterien über die Vergütungsgruppen, wie den „Qualifizierten Regel­
aufstieg“ bzw. die „Mindestzeit“. So geht die Vergütungssystematik des SWR bei
dem „Qualifizierten Regelaufstieg“ davon aus, dass mit zunehmender Betriebszu­
gehörigkeit gleichzeitig auch die Qualifikation eines Mitarbeitenden steigt und für
eine Höhergruppierung eine langjährige Berufserfahrung erforderlich ist. Es wird
dabei vorausgesetzt, dass die in den Vergütungsgruppenmerkmalen festgelegte
Tätigkeitsdauer in der bisherigen Vergütungsgruppe erfüllt ist und darüber hinaus
nachgewiesen wird, dass die Tätigkeiten der höheren Vergütungsgruppe ständig
und überwiegend ausgeübt werden. Hierfür ist zudem ein ausführlich begründeter
Antrag erforderlich.
3.	Wie bewertet es die Landesregierung, dass im Jahr 2025 ein Kameramann beim
SWR (Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe mit 8 964,00 Euro
ein höheres Grundgehalt erhielt als eine im baden-württembergischen Landes­
dienst stehende Richterin am Landgericht in der höchsten Erfahrungsstufe (Be­
soldungsgruppe R1, Endstufe, 8 091,31 Euro, Anlage 8 zum Landesbesoldungs­
gesetz) oder eine Fachärztin am Uniklinikum Heidelberg in der höchsten Erfah­
rungsstufe (Entgeltgruppe Ä2 des TV-Ä, Endstufe, 8 438,20 Euro)?
Die Vergütung der Festangestellten des SWR ist tarifvertraglich geregelt und
erfolgt laufbahnbezogen. Die Eingruppierung in einer Laufbahn richtet sich im
SWR nach dem geltenden Vergütungstarifvertrag zur Gehaltsstruktur. Der SWR
bemisst nach eigener Aussage eine angemessene Vergütung nach Faktoren, wie
Qualifikation, Verantwortung, Belastung sowie Marktbedingungen.

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Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, ist das Vergütungssystem des SWR so ausgestaltet,
dass die Vergütungsgruppen 11 und 12 in den Laufbahnen „Grafikdesigner/-in“
und „Kameramann/-frau“ nur in wenigen begründeten Fällen bei Vorliegen der
tariflichen Anforderungen – nach Antrag und Vorliegen der jeweiligen Vergü­
tungsgruppenmerkmale – erreicht werden kann. Der Tarifvertrag sieht beispiels­
weise als Voraussetzung für die Vergütungsgruppe 12 unter anderem eine „er­
höhte Verantwortung für Personal und/oder Sachmittel“ bzw. für die genannten
Berufsgruppen spezielle vertiefte Kenntnisse vor, um „sehr schwierige Aufgaben
umsetzen bzw. Ziele erreichen“ zu können. Die Vergütungsgruppe 12 stellt somit
keine „Regelvergütung“ für Kameraleute bzw. Grafikdesigner im SWR dar.
4.	Wie viele Grafiker und Kameraleute sind nach Kenntnis der Landesregierung
jeweils beim SWR angestellt und in welche Vergütungs- und Erfahrungsstufe
mit welchen Grundgehältern sind diese jeweils eingestuft (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?
In den Laufbahnen „Grafikdesigner/-in“ und „Kameramann/-frau“ sind gemäß
Darstellung des SWR jeweils die im Folgenden tabellarisch aufgeschlüssel­
ten Personenanzahlen in den jeweiligen Vergütungs- und Erfahrungsstufen mit
Grundgehältern zum Stand 31. Dezember 2025 beim SWR angestellt.
Grafikdesigner/-in
Kameramann/-frau

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5.	Erachtet die Landesregierung dieses Gehaltsgefüge für angemessen, insbeson­
dere im Vergleich zu dem beispielsweise bei Polizei, Feuerwehr, Finanzverwal­
tung, Justiz oder Uniklinika bestehenden Gehaltsgefüge?
6.	Macht sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen, dass das im SWR
bestehende allgemeine Gehaltsgefüge erforderlich sei, da man sonst keine qua­
lifizierten Kräfte finde, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands,
dass etwa Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Justiz oder Uniklinika durch­
aus im Stande zu sein scheinen, mit einem merklich niedrigeren Gehaltsgefüge
qualifizierte Kräfte zu gewinnen?
Die Fragen unter Ziffer 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge­
meinsam beantwortet.
Nach Überzeugung der Landesregierung bedarf es im gesamten öffentlichen Sek­
tor Rahmenbedingungen, welche – gerade auch in Zeiten des zunehmenden Fach­
kräftemangels – ein Gehaltsgefüge ermöglichen, das eine adäquate und qualifi­
zierte Personalkräftegewinnung sicherstellt.
Laut eines Vergütungsgutachtens der Unternehmensberatung Kienbaum im Auf­
trag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) für den 22. KEF-Bericht, liegt die Vergütung im SWR, beispielsweise für
Kameraleute, Techniker, Sachbearbeiter, Mediengestalter, Redaktionsassisten­
ten und Produktionsleiter, im Vergleich jeweils unterhalb des Vergütungsdurch­
schnitts u. a. der ARD, des öffentlichen Sektors, der kommerziellen Medienwirt­
schaft und der allgemeinen Wirtschaft.
Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass mit dem Reformstaatsvertrag der Länder
und der Novelle des SWR-Staatsvertrages im Jahr 2025 die Rahmenbedingungen
für umfangreiche Struktur- und Organisationsveränderungen geschaffen wurden,
welche insbesondere auch auf die Modernisierung der Strukturen und die Hebung
von Synergien und Effizienzsteigerungen abzielen. Daneben ist im aktuellen 25.
KEF-Bericht eine jährliche Abbaurate in Höhe von 0,5 Prozent der besetzten St