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title: "Landkreis Mittelsachsen, offene Umverlegung Goldbach im Ortsteil Hennersdorf, Augustusburg; deutliche morphologische Aufwertung des Gewässers"
sdDatePublished: "2026-09-04T14:14:00Z"
source: "https://lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=23994\u0026art_param=636"
topics:
  - name: "environmental policy"
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  - name: "water supply"
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locations:
  - "Sachsen"
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Landkreis Mittelsachsen, offene Umverlegung Goldbach im Ortsteil Hennersdorf, Augustusburg; deutliche morphologische Aufwertung des Gewässers

Wasserwirtschaft | Landkreis Mittelsachsen - "Augustusburg, offene Umverlegung Goldbach im Ortsteil Hennersdorf"

Landkreis Mittelsachsen - "Augustusburg, offene Umverlegung Goldbach im Ortsteil Hennersdorf"

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - C46-8301

156 vom 28. August 2026

die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens,

die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft,

die bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien),

die unerhebliche Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien),

die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): der Vorhabenbereich befindet sich innerhalb des FFH-Gebietes „Zschopautal“, das Vorhabengebiet ist umschlossen vom Landschaftsschutzgebiet Augustusburg-Sternmühlental,

der Vorhabenbereich befindet sich innerhalb des FFH-Gebietes „Zschopautal“,

das Vorhabengebiet ist umschlossen vom Landschaftsschutzgebiet Augustusburg-Sternmühlental,

die Art und das unerhebliche Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, hinsichtlich des geographischen Gebietes das betroffen ist und hinsichtlich der unerheblichen Anzahl von Personen, die von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind,

der voraussichtliche Zeitpunkt des Eintretens sowie die Umkehrbarkeit und die geringe Dauer und Häufigkeit der Auswirkungen,

die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.

Kleinräumigkeit der Maßnahme (Ausbaubereich circa 55 m; geplante Baufeldgröße circa 750 m²),

deutliche morphologische Aufwertung des Gewässers, Verbesserung der strukturellen Ausprägung.

bauzeitlicher Schutz des Gewässers und des Bodens vor Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, Verzicht auf den Einbau standortfremden Bodenmaterials,

Erhaltung von einem Teilbereich des Gewölbes als mögliches Zwischenquartier für Fledermäuse.

die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):

Chemnitz, den 28. August 2026

Landkreis Leipzig - Erteilung eines Änderungsbescheides der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Neubaukraftwerk Lippendorf in die Pleiße durch die Lausitz Energie Kraftwerke AG

Landkreis Leipzig - "Neubau Wasserwerk Naunhof - bauzeitliche Grundwasserhaltung und Einleitung von Abwasser der Aufbereitungs- und Schlammbehandlungsanlage"

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur temporären Begrenzung der Nutzung des Partwitzer Sees für die Schifffahrt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) Gz.: 36-4062

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur temporären Begrenzung der Nutzung des Geierswalder Sees für die Schifffahrt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Sächsische Schifffahrtsordnung Gz.: 36-4062

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 13. August 2025 zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstrecken des Geierswalder Sees für die Nutzung im Rahmen des Schifffahrtsrechts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 29. Oktober 2025 zur Feststellung der Fertigstellung von weiteren Gewässerstrecken des Partwitzer Sees für die Nutzung im Rahmen des Schifffahrtsrechts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 9. Dezember 2025 zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) eines Gewässerteils des Cospudener Sees für die Nutzung im Rahmen des Schifffahrtsrechts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für das Vorhaben „Lebendige Luppe, 4. Bauabschnitt – Zschampert“ - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 18. September 2024 zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Bärwalder Sees für die Schifffahrt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) - Gz.: 47-4062