Mibsan Aziel Fearon Carbajal erhält öffentliche Zustellung eines Widerspruchsbescheids in Leipzig; Fristen laufen zwei Wochen nach Bekanntmachung.
Öffentliche Zustellung | Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mibsan Aziel Fearon Carbajal
Öffentliche Zustellung [04.09.2026] Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt. Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mibsan Aziel Fearon Carbajal Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde: Landesdirektion Sachsen Betreff: Widerspruchsbescheid Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 05.08.2026; Az.: 15-0537
93 Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten: Mibsan Aziel Fearon Carbajal Karl-Härting-Straße 28
EGre 04318 Leipzig öffentlich zugestellt wird. Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Das Dokument kann im Zimmer 2032 in der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden eingesehen werden. Betreff: Widerspruchsbescheid Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 05.08.2026; Az.: 15-0537
93 Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten: Mibsan Aziel Fearon Carbajal Karl-Härting-Straße 28
EGre 04318 Leipzig öffentlich zugestellt wird. Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Das Dokument kann im Zimmer 2032 in der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden eingesehen werden.