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title: "Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärt Quarantänezone wegen Japankäfer in Bayern; Aufhebung erst nach drei Jahren Nichtnachweis."
sdDatePublished: "2026-09-04T15:48:00Z"
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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärt Quarantänezone wegen Japankäfer in Bayern; Aufhebung erst nach drei Jahren Nichtnachweis.

Häufige Fragen zum JapankäferFAQ Japankäfer: Abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone)

Häufige Fragen zum Japankäfer FAQ Japankäfer: Abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) Was bedeutet es, wenn ein Gebiet zur Quarantänezone erklärt wird? Welche Maßnahmen gelten dort und was müssen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Betriebe beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum abgegrenzten Gebiet und zu den Maßnahmen. Was ist ein abgegrenztes Gebiet bzw. eine Quarantänezone? Eine Quarantänezone (amtlich meist als abgegrenztes Gebiet bezeichnet) ist ein rechtlich definiertes Schutzgebiet, das vom Pflanzenschutzdienst eingerichtet wird, sobald ein Befall mit dem Japankäfer in einer Region festgestellt wird. Der Ausweisung einer Quarantänezone geht eine sogenannte Abgrenzungserhebung voraus, welche nach einem Käferbefall die Intensität des Befalls und geografische Ausdehnung feststellt. Ziel der Quarantänezone ist es, eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern und ihn durch gezielte Maßnahmen möglichst vollständig zu tilgen. Das abgegrenzte Gebiet besteht aus zwei Bereichen: Befallszone: Sie umfasst das Gebiet, in dem der Japankäfer nachgewiesen wurde. In der Regel erstreckt sie sich über einen Radius von 1 Kilometer um die Fundorte bzw. die Fallen, in denen Japankäfer gefangen wurden. Pufferzone: Sie schließt an die Befallszone an und erstreckt sich 5 Kilometer über deren Grenze hinaus. Pufferzone: Sie schließt an die Befallszone an und erstreckt sich 5 Kilometer über deren Grenze hinaus. Was ist eine Abgrenzungserhebung? Eine Abgrenzungserhebung wird durchgeführt, wenn ein Japankäferbefall in einem Gebiet nachgewiesen wurde. Sie dient dazu, festzustellen, ob weitere Käfer vorhanden sind und wie weit sich ein möglicher Befall bereits ausgebreitet hat. Dafür wird das Fallennetz rund um den Fundort systematisch verdichtet und erweitert. Ergänzend werden visuelle Kontrollen an Wirtspflanzen durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Festlegung eines abgegrenzten Gebiets. Wer legt die Quarantäneauflagen fest? Und auf welcher Grundlage? Die Maßnahmen in einem abgegrenzten Gebiet werden von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als zuständiger Pflanzenschutzbehörde festgelegt und durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. Dabei setzt die LfL setzt die Vorgaben des europäischen und nationalen Pflanzengesundheitsrechts um. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Bayern durch die Ämter für Ernährung Landwirtschaft Forsten (ÄELF) vor Ort. Diese führen sowohl die Abgrenzungserhebungen durch, Leeren die Pheromonfallen, sichten Wirtspflanzengehölze auf Japankäfer und kontrollieren die eingeleitenten erforderlichen Maßnahmen. Welche Regelungen gelten in der Befallszone und wie lange gelten sie? In der Befallszone sind Privatpersonen und Unternehmer dazu verpflichtet die von der LfL für das Offenland und LWF für den Wald angeordneten Quarantäneauflagen zu befolgen. Grundsätzlich gelten für Privatpersonen folgende Regelungen: - In der Befallszone dürfen Rasen- und andere Grasflächen vom 1. Juni bis 30. September nicht bewässert werden, da feuchte Böden günstige Entwicklungsbedingungen für die Larven des Japankäfers bieten. Ausgenommen sind Beete und Gräber sowie Obst-, Gemüse- und Feldfrüchte sowie Bäume und Sträucher. - Pflanzen zum Anpflanzen sowie Pflanzenreste, beispielsweise Grünschnitt sowie Strauch- und Baumschnitt, dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Befallszone herausgebracht werden. Pflanzenreste können stattdessen kostenlos an den öffentlichen Sammelstellen innerhalb der Befallszone abgegeben werden. Für bestimmte Materialien und Transportarten gelten Ausnahmen. - Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 cm (sofern er sich nicht unter einer versiegelten Fläche befand), Kompost und Kultursubstrat dürfen ganzjährig nicht aus der Befallszone herausgebracht werden, um eine Verschleppung von Käfern und Larven zu verhindern. Weitere Informationen zu den Regularien insbesondere auch für Unternehmer sind in Anhang 5 des bayerischen Notfallplans zu finden. Die Maßnahmen gelten so lange, wie das abgegrenzte Gebiet besteht. Es wird erst aufgehoben, wenn der Japankäfer über drei Jahre hinweg im Rahmen amtlicher Erhebungen nicht mehr nachgewiesen wurde. Was gilt in der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet (Befallszone) umgibt? In der Pufferzone wird das Auftreten des Japankäfers besonders intensiv überwacht. Dazu werden Pheromonfallen eingesetzt sowie Wirtspflanzen und Oberboden regelmäßig auf Käfer und Larven kontrolliert. Darüber hinaus sind alle Betriebe in der Befalls- und Pufferzone, die mit Pflanzen umgehen, verpflichtet, während der Flugzeit einmal monatlich ihre Betriebs- und Produktionsflächen auf Japankäfer zu kontrollieren. Wer einen Japankäfer findet oder einen Verdacht hat, ist verpflichtet, diesen über die Meldeplattform zu melden. Warum sind die Maßnahmen so wichtig? Der Japankäfer verursacht große Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Hopfen, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Erfahrungen aus den USA oder Italien, wo der Japankäfer bereits auftritt, zeigen, dass die Bekämpfung schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. Gibt es Ausnahmen von den Auflagen in der Quarantänezone? Ja. In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern die hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Aktionsplan. Ansprechpartner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Arbeitsbereich Pflanzengesundheit und Quarantäne E-Mail: Popillia@LfL.bayern.de Zurück zu: FAQ Japankäfer: Übersicht FAQ Japankäfer: Übersicht Weiter zu: FAQ Japankäfer: Kurz erklärt FAQ Japankäfer: Kurz erklärt