Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen nutzt historische Luftbilder; rund 160.000 Luftaufnahmen verfügbar

LGLNAktuell – September 2026

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Newsletter LGLNAktuell

9/2026

Inhalt LGLN Aktuell Ausgabe 5

Einsatz von historischen Luftbildern bei der Kampfmittelbeseitigung ………………………………………………… 2 Vorsicht vor Gebührenfallen bei Katasterunterlagen………………………………………………………………………. 3 KI-Gebäudeerkennung: Eine Bilanz 1,5 Jahre nach dem Rollout ………………………………………………………. 4 Drohnenvermessung erweitert die Möglichkeiten bei der Gebäudeerhebung …………………………………….. 5 LGLN verbessert die Schweredatenbasis für das nächste AdV-Quasigeoid …………………………………………. 6 Neue Kachelung für TrueDOP: Umstellung auf 1 km x 1 km ab 2026 ……………………………………………….. 8 LGLN stellt Umfrage-Tool für Verwaltungen bereit ………………………………………………………………………… 9

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Einsatz von historischen Luftbildern bei der Kampfmittelbeseitigung

Niedersachsen war im Zweiten Weltkrieg wiederholt Ziel militärischer Angriffe. Zunächst flogen die Alliierten Aufklärungsmissionen, um Ziele mit Hilfe von Luftaufnahmen, wie beispielsweise Truppenbewegungen, Verteidigungsanlagen oder kriegswichtige industrielle Anlagen zur Waffenproduktion, zu identifizieren und dokumentieren. Nach den Angriffen wurden zur Erfolgskontrolle weitere Luftaufnahmen angefertigt. In den 1980er Jahren stellten die Alliierten den Bundesländern einen Großteil der Originalaufnahmen aus- schließlich für die Kampfmittelräumung kostenlos zur Verfügung. Noch heute werden in Archiven immer wieder relevante Bilder entdeckt, die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) angekauft werden. Zurzeit stehen dem KBD rund 160.000 dieser historischen Aufnahmen für Kriegsluftbildauswer- tungen zur Verfügung. Die Kriegsluftbilder können aufgrund der geltenden Urheberrechtsbedingungen nicht beim KBD erworben werden. Der Maßstab der Bilder reicht je nach Flug von 1:5.000 bis 1:50.000. Infolge der schwierigen Umstände während der Befliegungen in den Kriegsjahren weisen die Bilder innerhalb eines Fluges inkonsistente Maß- stäbe auf. Die Qualität der Aufnahmen schwankt zudem sehr stark. Viele Bilder sind bedingt durch Wettereinflüsse (z. B. Nebel, Wolken) nur teilweise auswertbar oder weisen technisch bedingte Verzerrun- gen auf. Da die Bilder nach dem Krieg zunächst keine große Bedeutung mehr hatten, wurden sie teils unsachgemäß gelagert, was zur Beschädigung des Bildmaterials führte. Viele Filmaufnahmen weisen daher Bildfehler oder ganze Fehlstellen auf.

Die Luftbilder enthalten zwar Informationen zum Flug, zur Bildnummer, dem Flugdatum und Objektiv, jedoch keine Information zur Lage. Um die Lage identifizieren zu können, ist eine manuelle Nachbearbei- tung notwendig. In den vergangenen 80 Jahren gab es viele städtebauliche Veränderungen, die die ge- naue Verortung erschwert. Im Zuge der Einführung des Kampfmittelinformationssystems Niedersachsen (KISNi) liegen die Bilder seit 2018 vollständig digitalisiert und entzerrt vor. Abbildung 1: Luftbildauswertung ©LGLN

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Bei der Kriegsluftbildauswertung werden für ein Untersuchungsgebiet alle verfügbaren Luftbilder von ver- schiedenen Zeitpunkten ausgewertet (multitemporale Auswertung). Ziel ist es, sämtliche kriegsbedingten Veränderungen während der Kriegsjahre zu erfassen. Je nach Region werten die Kriegsluftbildauswerten- den bis zu 1.000 Bilder pro Antrag aus. Für die Erstellung der Handlungsempfehlungen werden alle Kriegs- einwirkungen erfasst. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Bombenblindgängerverdachtspunkten. Dar- über hinaus werden Kriegsschäden wie Bombentrichter, bombardierte Flächen und zerstörte Gebäude als Verdachtsflächen erfasst. Auch Deckungsgräben, Flakstellungen und Artilleriebeschuss sind auf den Luftbil- dern häufig erkennbar und werden als mögliche Kampfmittelbelastung kartiert. Innerhalb eines Bildfluges gibt es meist große Bildüberlappungen, wodurch eine stereoskopische Auswertung möglich ist. Am 3D- Arbeitsplatz kann so ein räumlicher Eindruck des Verdachtsobjekts geschaffen und Bildfehler ausgeschlos- sen werden. Eine Aufgabe des KBD ist die systematische Auswertung des Landesgebiets. Zusätzlich wird eine kosten- pflichtige antragsbezogene Auswertung angeboten, bei der ein vom Kunden gewünschter Bereich luftbild- technisch untersucht wird. Allein im Jahr 2025 wurden 5.800 Anträge auf Luftbildauswertung mit einer Gesamtfläche von rund 2.518 km² bearbeitet. Insgesamt identifizierten die Luftbildauswertenden im ver- gangenen Jahr knapp 47.000 Kriegseinwirkungen. Weitere Informationen und den Antrag auf Kriegsluft- bildauswertung finden Sie unter https://lgln-kbd.niedersachsen.de/startseite in der Rubrik ‚Kriegsluftbildaus- wertung‘.

Vorsicht vor Gebührenfallen bei Katasterunterlagen

Wer online nach Liegenschaftskarten, Flurkarten oder anderen Katasterunterlagen sucht, stößt häufig auf private Anbieter, die ihre Dienste gegen Entgelt anbieten. Dabei kann der Eindruck entstehen, es handele sich um offizielle Stellen. Tatsächlich handeln diese Unternehmen jedoch nicht im Auftrag der Niedersäch- sischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Bei der Beauftragung eines privaten Dienstleisters mit der Beschaffung von Katasterunterlagen müssen möglicherweise zusätzlich zu den Gebühren des Anbieters auch die Kosten der zuständigen Behörde getra- gen werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt generell vor solchen Vermittlungsangeboten, bei denen Anfragen lediglich weitergeleitet oder Informationen zur Antragstellung verkauft werden. Unser Tipp: Nutzen Sie für amtliche Katasterunterlagen direkt die offiziellen Angebote über Katasterkarten- online, die Katasterämter oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermes- sungsingenieure (ÖbVI). So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten. Außerdem empfehlen wir vor jedem Onlinekauf die Webseite beim Fake-Shop-Finder der niedersächsischen Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Hier werden beispielsweise das Impressum, die Steuer-ID und das Hosting ausgelesen und bewertet.

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KI-Gebäudeerkennung: Eine Bilanz 1,5 Jahre nach dem Rollout

Mit der landesweiten Einführung der KI-Gebäudeerkennung am 02.12.2024 hat sich im LGLN ein neuer, digitaler Arbeitsschritt etabliert. Die KI-Gebäudeerkennung ist eine Webapplikation, die automatisiert die aktuellen Luftbilder mit den Daten des Liegenschaftskatasters vergleicht und die Mitarbeitenden der Katas- terämter auf mögliche Abweichungen hinweist. So können sowohl Neu- und Anbauten als auch Abbrüche und Teilabbrüche erkannt werden. Die von der KI vorgeschlagenen Hinweise werden anschließend von den Mitarbeitenden geprüft und bewertet. Durch die Einführung dieser Arbeitsweise konnte das langwierige manuelle Suchen im Luftbild und der aufwändige Feldvergleich im Außendienst durch eine moderne und innovative Lösung ab- gelöst werden.

Nach gut eineinhalb Jahren produktiver Nutzung der KI-Gebäudeerkennung lässt sich eine positive Bilanz ziehen. Die neue Oberfläche wird von den Mitarbeitenden gut angenommen, was sich auch in den Bewer- tungszahlen widerspiegelt. Seit dem Rollout wurden knapp 388.000 KI-Hinweise bewertet. Diese und wei- tere statistische Zahlen werden im gezeigten Dashboard der KI-Gebäudeerkennung dargestellt (Abb. 3). Abbildung 3: Statistische Auswertung ©LGLN Abbildung 2: Oberfläche der Webapplikation KI-Gebäudeerkennung ©LGLN

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Die KI-Gebäudeerkennung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Funktionen entstehen in enger Ab- stimmung mit den Anwenderinnen und Anwendern der Katasterämter und werden nach einer erfolgreichen Testphase eingeführt. Auf diese Weise konnte sich die Anwendung innerhalb der letzten eineinhalb Jahre stetig weiterentwickeln. Der Arbeitsschritt der Gebäudedetektion konnte auf diese Weise für die Mitarbei- tenden noch effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet werden. So ist es beispielsweise mittlerweile möglich, die von der KI vorgeschlagenen Hinweise durch die Angabe eines Bewertungsgrundes differen- zierter zu validieren. Dadurch wird die Bewertung transparenter und der Datensatz zugleich für die digitale Weiterverarbeitung aufbereitet. Die positiven Erfahrungen zeigen, dass sich die KI-Gebäudeerkennung innerhalb kurzer Zeit als wichtiger Baustein der digitalen Verwaltungsmodernisierung etabliert hat. Durch die kontinuierliche Weiterentwick- lung wird sie künftig einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung weiterer Arbeitsprozesse im LGLN leisten. Auch andere Vermessungsverwaltungen in Deutschland nutzen bereits die vom LGLN entwickelte KI-Ge- bäudeerkennung, die als Cloud-Service über den Marktplatz Deutschland Digital bezogen werden kann.

Drohnenvermessung erweitert die Möglichkeiten bei der Gebäudeerhebung

In Niedersachsen sind die Vorgaben zu Erhebung von Liegenschaften im LiegVermErlass festgeschrieben. Mit der letzten Änderung im Mai 2026 ist das luftbildbasierte Verfahren aufgenommen worden. Damit dürfen Gebäude nun mit Drohnen eingemessen werden. Der Erlass sieht zwei Verfahren vor: Koordinatenbestimmung in Einzelaufnahmen und Koordinatenbestim- mung in einem TrueDOP (True Digital Orthophoto). Das TrueDOP weist dabei aufgrund der Entzerrung anhand des bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM) eine höhere Qualitätsstufe als das DOP (Digitales Orthophoto) auf. Beim ersten Verfahren werden Gebäudeecken aus mehreren Luftbildern photo- grammetrisch per Strahlenschnitt bestimmt. Die Koordinate eines Objektes wird anhand von mindestens fünf Aufnahmen aus unterschiedlichen Perspektiven berechnet. Für Gebäude ohne Dachüberstand, wie Garagen, Carports oder Photovoltaikanlagen, können Koordinaten mit dem zweiten Verfahren direkt aus hochaufgelösten TrueDOP abgeleitet werden. Voraussetzung für beide Verfahren sind – je nach Gebietsgröße – mindestens drei photogrammetrische Kontrollpunkte im Erhebungsgebiet, die eine hohe Genauigkeit der Messergebnisse sicherstellen. Die UAV-Erhebung bietet insbesondere Vorteile bei größeren Projektgebieten mit vielen zu erfassenden Punkten (bspw. Neubaugebieten und Photovoltaikanlagen) oder bei Gebäuden, die vom Boden aus schwer zugänglich sind. Das Verfahren eröffnet somit neue Möglichkeiten für eine effiziente und moderne Katas- tervermessung in Niedersachsen.

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LGLN verbessert die Schweredatenbasis für das nächste AdV-Quasigeoid

So sperrig sich der Begriff „Quasigeoid“ anhören mag, so grundlegend und unver- zichtbar ist er für die moderne Landesver- messung und den geodätischen Raumbe- zug. Das Quasigeoid verknüpft ellipsoi- dische Höhen aus GNSS-Messungen mit Normalhöhen, die sich näherungsweise auf den mittleren Meeresspiegel beziehen (Abb. 4). Bei jeder GNSS-Höhenbestim- mung mit dem SAPOS®-HEPS*-Dienst wird das AdV*-Quasigeoid als Höhen- korrektur verwendet, um Gebrauchshö- hen mit hoher Genauigkeit bereitzustellen – ganz ohne Einsatz des Nivellements. Aktuell kommt dafür bun- desweit das sogenannte German Combined Quasigeoid (GCG2016) zum Einsatz. Das Modell basiert auf komplexen und anspruchsvollen Rechenverfahren und Schwerebeschleunigungen, die für die gesamte Flä- che Niedersachsens flächendeckend und präzise bekannt sein müssen. Um die Genauigkeit der nächsten Modellgeneration des Quasigeoids zu verbessern, hat das LGLN in den letzten Jahren ein hochpräzises Gravimeter zur Messung von Schwerebeschleunigungen („Schwerewerte“) eingesetzt (Abb. 5). Der Näherungswert von 9,81 m/s2 ist sicherlich aus dem Physiku