Beirat Neustadt fordert Berücksichtigung des Campus Delmestraße bei LuKIF-Verteilung in Bremen-Neustadt; Einmaliges LuKIF-Förderfenster

Ortsamt Neustadt/Woltmershausen

Freie Hansestadt Bremen

Bremen, den 04.09.2026

B e s c h l u s s des Beirates Neustadt (FA Soziales, Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit Inneres, Sicherheit) vom 03.09.2026 Verteilung der Mittel über das Länder- und Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz

Beschluss: Der Beirat Neustadt fordert den Senator für Kinder und Bildung sowie den Senator für Finanzen und Immobilien Bremen auf, den Campus Delmestraße bei der anstehenden Vergabe der mittel- und langfristigen Bundesmittel aus dem Länder- und Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz („LuKIF “) zu berücksichtigen.

Begründung: Der Campus Delmestraße ist ein zentrales Bildungsprojekt der Neustadt, steht jedoch vor großen baulichen Herausforderungen. Die Planungsänderungen (Fünfzügigkeit der Oberschule und zusätzliche Grundschule) haben in Kombination mit dem verzögerten Transformationsplan und dem Parallelbetrieb mit der Inge-Katz-Schule zu Raumnot geführt. Mensakapazitäten fehlen, Fachräume sind überlastet und der Schulhof ist höchstens rudimentär ausgestattet. Eine ausreichende Finanzierung dieses enormen Bedarfs aus dem Kernhaushalt ist nicht zu erwarten. Das Sondervermögen nach dem LuKIFG bietet hier ein einmaliges Gelegenheitsfenster. Der Standort Delmestraße erfüllt die Fördervorgaben des Bundes ideal:

• Er behebt drängende Defizite in der öffentlichen Bildungsinfrastruktur. • Er schafft zukunftsweisende, inklusive Lernräume. • Er trägt durch klimaneutrales Bauen (wie beim bereits abgeschlossenen Bau des Passivhaus KuFZ) zu den energetischen Zielen des Sondervermögens bei.

Um das Scheitern oder eine weitere Verzögerung dieses pädagogischen Leuchtturmprojekts an physischen Restriktionen zu verhindern, benötigen Immobilien Bremen und der Senator für Kinder und Bildung gesicherte Haushaltsmittel, um den Ausbau ohne weitere Verzögerungen voranzutreiben. Die Bindung der LuKIF-Mittel ist dafür erforderlich. (einstimmig)

gez. Martin Uwe Martin (Ortsamtsleiter)