Physiotherapie-Praxen ändern Rechtsform in der Schweiz; K-Nummer kostenpflichtig bei neuer ZSR Verzicht möglich

Wechsel der Praxis-Rechtsform: Die K-Nummer taucht wieder auf | Physioswiss

Nachhaltige Lösungen in der Physiotherapie: jetzt aktiv mitgestalten!

Zum Beitrag Nachhaltige Lösungen in der Physiotherapie: jetzt aktiv mitgestalten!

Neues Transparenzregister: gesetzliche Meldepflicht für Unternehmen

Zum Beitrag Neues Transparenzregister: gesetzliche Meldepflicht für Unternehmen

Webinar verpasst? Jetzt Aufzeichnung zur Sturzprävention ansehen

Zum Beitrag Webinar verpasst? Jetzt Aufzeichnung zur Sturzprävention ansehen

Wechsel der Praxis-Rechtsform: Die K-Nummer taucht wieder auf

Wer die Rechtsform seiner Praxis ändert, benötigt eine neue ZSR-Nummer. santéservices nimmt dies zum Anlass, erneut die Erteilung einer K-Nummer (kostenpflichtige Registernummer) für angestellte Physiotherapeut:innen anzustossen. Wichtig für unsere Mitglieder: Nach wie vor besteht für Physiotherapeut:innen keine Pflicht, eine K-Nummer zu lösen.

Wir haben bereits mehrfach darüber informiert, dass Physiotherapeut:innen – mit oder ohne Leitungsfunktion – weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet sind, eine K-Nummer zu lösen (siehe u.a. die News vom 2. Februar 2026 ). Ändert eine Praxis ihre Rechtsform, beispielsweise in eine GmbH oder eine AG, und benötigt deshalb eine neue ZSR-Nummer, wird die Frage nach der K-Nummer jedoch erneut aufgeworfen. Bei der Beantragung der neuen ZSR-Nummer auf der Plattform von santéservices (bis 30. Juni 2026: SASIS AG) verlangt santéservices auch die E-Mail-Adressen der angestellten Physiotherapeut:innen. Diese werden anschliessend direkt kontaktiert und aufgefordert, ihre Arbeitsverhältnisse zu bestätigen. Wird diese Bestätigung vorgenommen, kann dies zur Erteilung einer K-Nummer – mit entsprechender Kostenfolge – führen.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, santéservices die E-Mail-Adressen Ihrer angestellten Physiotherapeut:innen mitzuteilen. Sie können stattdessen santéservices per E-Mail darauf hinweisen, dass Sie auf K-Nummern für Ihre Angestellten verzichten. Dies gilt auch für Sie selbst, falls Sie Angestellte:r Ihrer eigenen Firma sind. Für die eindeutige Identifikation der behandelnden Physiotherapeutin oder des behandelnden Physiotherapeuten ist die GLN (Global Location Number) ausreichend. Ein solcher Verzicht kann auch nachträglich mitgeteilt werden, beispielsweise wenn die E-Mail-Adressen der Angestellten bereits übermittelt wurden.

Auf der Website von Physioswiss finden Sie mittels Suchfunktion (Stichwort «K-Nummer») frühere Informationen zum Thema sowie einen Musterbrief .

Home News Wechsel der Praxis-Rechtsform: Die K-Nummer taucht wieder auf