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title: "DEGES Vollsperrung der BAB A7 Hamburg K20-K30 04.09.2026 22:00–07.09.2026 05:00; 55 Std Sperrung der Anschlussstellen RF Süden"
sdDatePublished: "2026-09-04T14:12:00Z"
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  - name: "road transport"
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  - "Hamburg"
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DEGES Vollsperrung der BAB A7 Hamburg K20-K30 04.09.2026 22:00–07.09.2026 05:00; 55 Std Sperrung der Anschlussstellen RF Süden

VD51 Antrag auf VAO

2
Az:
BP
Halte-
verbot:
von
bis
S
beide
beide
S
beide
beide
Anlage 19 Stellingen
Anlage_11_AS-Waltershof_Westrampe
Anlage 15 Hausbruch_West
Anlage 18 Othmarschen
AS Hausbruch Ost
Sperrung der Zufahrten zur BAB
AS Othmarschen
Sperrung der Zufahrten zur BAB
Anlage 17 Bahrenfeld
Tel.: 040 4286 55445
Müller-Hennig
Polizei Hamburg
Zentrale Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehördliche
Anordnung Gemäß § 45 StVO
Datum:
VD5/8V/597701/2026
03.09.2026
Aktenzeichen:
6
Anlage 13 Volkspark
04.09.2026
bis
07.09.2026
04.09.2026
bis
07.09.2026
04.09.2026
bis
07.09.2026
04.09.2026
bis
07.09.2026
04.09.2026
bis
07.09.2026
04.09.2026
bis
07.09.2026
21:00 Uhr
05:00 Uhr
21:00 Uhr
05:00 Uhr
21:00 Uhr
05:00 Uhr
21:00 Uhr
05:00 Uhr
21:00 Uhr
05:00 Uhr
21:00 Uhr
05:00 Uhr
5
Dauer der
Verkehrsbeschränkung
04.09.2026
Sollten die Verkehrsverhältnisse einen Aufbau nicht zulassen, ist mit Aufbau der Sperrung zu warten,
bis die Verkehrsverhältnisse es zulassen. Die Sperrungen können auch räumlich verkürzt aufgebaut
werden.
07.09.2026
Zeitlicher Rahmen und
Ablauf
VZ Plan Nr:
Regelplan
von – bis
von – bis
Kieler Straße
Sperrung Zufahrt zur BAB Ostseite
Schnackenburgallee
Sperrung der Zufahrt zur BAB
Osdorfer Weg
Sperrung der Zufahrt zur BAB
Finkenwerder Straße AS West,
Sperrung der Zufahrt zur BAB
Sonderplan
4
Besonderheit der
Örtlichkeit
Umleitungsstrecke
Nord nach Süd über Elbbrücken
3
Projekt
BAB A7 K20
Planungsabschnitt / Bereich
Az / BP / SP
Kurzbeschreibung der
Maßnahme
Vollsperrung der BAB A7 Anpassung Verkehrsführung Bauwerksprüfungen
hier: Sperrung von Anschlussstellen für 55 Std. Sperrung BAB A7 vom
04.09.2026 (22:00 Uhr) bis 07.09.2026 (05:00 Uhr) RF Süden
1
Weitere Anordnungen
Notmaßnahme
Kürzerer Dauer Nacht
Kürzerer Dauer Tag
Ergänzung
Längerer Dauer
Ort, Straße, Bauwerk,
Fahrtrichtung
AS HH-Stellingen
AS HH-Volkspark
AS HH-Othmarschen
AS HH-Waltershof: Westrampe
AS HH-Hausbruch Westseite
Lage der Arbeitsstelle
Stadtgebiet Hamburg
Datum
Uhrzeit
Einschränkungen
Richtungs-
fahrbahn

Datum:
VD5/8V/597701/2026
03.09.2026
Aktenzeichen:
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
6
7
8
x
x
Anlage 18 Othmarschen
Auflagen
Nachweis über die Umsetzung dieser Anordnung durch Zusendung der Abnahmeniederschrift innerhalb eines Werktages.
Nachweis über die Kontrolle und Wartung der Absicherungsmaßnahmen durch wöchentliche Zusendung der Prüfprotokolle.
Die anordnende Stelle dieser Anordnung ist wie folgt per E-Mail zu informieren:
Der Beginn und das Ende der Sicherungsarbeiten für das Einrichten der Arbeitsstelle mit Angabe der Verkehrsbeschränkungen ist
folgenden Stellen zu melden:
Tel.: 040 4286 55460
Tel.: 040 87 08 95 1000
Tel.: 040 235 13 38 444
Verkehrsleitzentrale
Tunnelleitzentrale Hamburg
Hinweise (x)
Verkehrszentrale Nord
Anlage_11_AS-Waltershof_Westrampe
Anlage 13 Volkspark
Anlage 17_Bahrenfeld
Anlage 15 Hausbruch_West
Anlage 19 Stellingen
7
Umleitungsstrecken
Bezirksamt/ MR
8
Anlagen
9

Datum:
VD5/8V/597701/2026
03.09.2026
Aktenzeichen:
Frau
(VD 51 - Zentrale Straßenverkehrsbehörde Polizei Hamburg)
Mobil:
+49 (0) 1721507924
ingo.hessel@avs-verkehrssicherung.de
E-Mail:
ibs-vt@online.de
Vertreter:
Frau Windhorst
Mobil:
+49 (0) 1716524226
15 Bauaufsicht Verkehr des
Auftraggeber
Ingenieurgemeinschaft BOL/BÜ A7 Hamburg K20-K30
Altenwerder Hauptstraße 3
21129 Hamburg
Verantwortlicher Bauleitung: Herr Schreiber
Mobil:
+49 (0) 15229234452
E-Mail:
windhorst@schmeck-junker.de
Robin Keil
Mobil:
+49 (0) 1752651316
E-Mail:
robin.keil@strabag.com
14
Verantwortlich für die
Verkehrssicherung
während und nach der
Arbeitszeit
AVS Verkehrssicherung GmbH NL Hamburg
Hamburger Straße 71
21224 Rosengarten
24 h- Notruf:
Vertreter:
Herr Coneus
Mobil:
+49 (0) 1638419628
E-Mail:
torsten.coneus@avs-verkehrssicherung.de
Verantwortlicher Bauleitung: Herr Hessel
Mobil:
+49 (0) 1635100555
E-Mail:
guenther@deges.de
13
Ausführende Firma
BG K20, 8-streifige Erweiterung der BAB A7
c/o Ed. Züblin AG
Reeperbahn 1
20359 Hamburg
24 h- Notruf:
Verantwortlicher Bauleitung:
12
Auftraggeber
DEGES
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Herr Günther
E-Mail:
Christian Niemietz
Mobil:
+49 (0) 1702209001
E-Mail:
christian.niemietz@strabag.com
Vertreter:
E-Mail:
wspk2verkehr@polizei.hamburg.de
11
örtliche
Straßenverkehrsbehörde
WSPK 22.3
Telefon:
Telefon:
040 4286 55445
E-Mail:
VD51@polizei.hamburg.de
10
Zentrale
Straßenverkehrsbehörde
des Landes
Verkehrsdirektion / VD51
Zentrale Straßenverkehrsbehörde
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Müller-Hennig
Kontaktdaten
gezeichnet:
Diese Anordnung ist nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HbgVwVfG) bei elektronischem Versand
(E-Mail, Telefax etc.) auch ohne Unterschrift gültig.
Müller-Hennig

Datum:
VD5/8V/597701/2026
03.09.2026
Aktenzeichen:
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Einsatzleitung
Verkehrskoordination
Baustellenkoordination
Funktionspostfach
INGE K20_K30
Bauaufsicht Verkehr
ibs-vt@online.de
INGE K20_K30
Bauaufsicht Verkehr
windhorst@schmeck-junker.de
AVS
Verkehrssicherung
ingo.hessel@avs-verkehrssicherung.de
AVS
Verkehrssicherung
torsten.coneus@avs-verkehrssicherung.de
BG K20
Ausführende Firma
christian.niemietz@strabag.com
BG K20
Ausführende Firma
robin.keil@strabag.com
HPA
Baustellenkoordination
Verkehrsmanagement
baustellenkoordination@hpa.hamburg.de
verkehrsmanagement@hpa.hamburg.de
DEGES
Auftraggeber
guenther@deges.de
Flughafen Hamburg
JoSchroeder@ham.airport.de
Tloepmann@ham.airport.de
baustellenkoordinierung-mv@bvm.hamburg.de
GST-Management
gstmanagement@lsbg.hamburg.de
f02-einsatzplanung-tunnelbau@feuerwehr.hamburg.de
VHH Bus
Strecke
strecke@vhh-mobility.de
Hamburger Hochbahn
Streckenservice
streckenservice@hochbahn.de
BVM
LSBG
Einsatzzentrale
einsatzzentrale@polizei.hamburg.de
Feuerwehr
Tunnelleitzentrale
tlz@feuerwehr.hamburg.de
Leitstelle
leitstelle@feuerwehr.hamburg.de
Verkehr
verkehr@feuerwehr.hamburg.de
Einsatzleitung
Verkehrsdirektion /
Polizei
Hamburg
Verkehrsleitzentrale
verkehrsleitzentrale@polizei.hamburg.de
VD213 - Elbtunnel
vd213@polizei.hamburg.de
VD12 - TGM
vd1-tgm-baustellenkoordination@polizei.hamburg.de
wspk2verkehr@polizei.hamburg.de
WSPK 22.3
örtliche StVB
VD3 - VK-Staffel Ost
vd3@polizei.hamburg.de
VD51 - Zentrale StVB
sperrplanstrassentunnel@autobahn.de
VD2 - VK-Staffel West
vd2@polizei.hamburg.de
VD4 - VK-Staffel Süd
vd4@polizei.hamburg.de
örtliche StVB
VD Verkehrsoptimierung
vd-verkehrsoptimierung@polizei.hamburg.de
vd51@polizei.hamburg.de
verkehrszentrale.nord@autobahn.de
C2 - Verkehrszentrale AdB
erforderliche Verteilerliste (X)
16
Dienststelle / Firma
Abteilung
E-Mail
C1 - AM Othmarschen
am.othmarschen@autobahn.de
C2 - Verkehrskoordination
Fernstraßen
axel.anthes@autobahn.de
kfischer@deges.de
baustellen.nord@autobahn.de
C2 - GST-Management
gst-baustellen.nord@autobahn.de
C1 - AM Stillhorn
am.stillhorn@autobahn.de
C1 - DEGES Projekte
vao-deges@autobahn.de
C2.1 - StVB
verkehrsbehoerde.nord@autobahn.de
C3 - Tunnelbetrieb
tunnelmanagement.nord@autobahn.de
Die Autobahn GmbH des
Bundes
Niederlassung Nord

Datum:
VD5/8V/597701/2026
03.09.2026
Aktenzeichen:
3
Zusätzliche Anordnungen können jederzeit von der Straßenbaubehörde und der Polizei erteilt werden.
Der Anliegerverkehr muss ggf. durch Einbau von Brücken aufrechterhalten werden. Die Benachrichtigung der betroffenen Anlieger ist Aufgabe des Unternehmers.
8
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die ordnungsgemäße Absperrung und Beschilderung im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat und
der zuständigen Tiefbauabteilung erfolgt ist. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen.
9
Entfallen vorübergehend die Gründe für die Maßnahmen oder lassen die Umstände zeitweise Erleichterungen zu, dann sind die angeordneten Maßnahmen im
Einvernehmen mit der zuständigen Polizeidienststelle für diese Zeit aufzuheben oder einzuschränken.
10
Terminänderungen für den Baubeginn und Verkehrsphasenablauf sowie die Beendigung der Bauarbeiten sind der Straßenbaubehörde, der KOST (bei
Hauptverkehrsstraßen) und dem zuständigen Polizeikommissariat rechtzeitig vorher bekannt zu geben.
7
II. Auflagen
Angeordnete Haltverbote (Zeichen 283 StVO) zum Freihalten der Arbeitsflächen sind spätestens vier Tage vor dem Einrichten der Arbeitsstelle aufzustellen. Auf einem
Zusatzschild ist anzugeben, wann sie wirksam werden sollen. Für die Beschriftung ist die Schrift für den Straßenverkehr gemäß DIN 1451, Teil 2 zu verwenden. Andere in
Erkennbarkeit und Größe ähnlich gedruckte Schriftarten können verwendet werden. Handschriftliche Beschriftungen sind nicht zulässig.
Bei Aufstellen der Haltverbote ist der ausgehändigte Vordruck -S 42-auszufüllen und vom Feststellenden mit ladungsfähiger Anschrift zu versehen und zu unterschreiben.
Die Polizei wird das Abschleppen / Beiseiteräumen Fahrzeugen aus dem Arbeitsstellenbereich nur anordnen, wenn die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vor Ort
vorliegt und der ordnungsgemäß ausgefüllte Vordruck -S 42-dem Polizeibediensteten ausgehändigt wird.
III. Hinweise
1
Das Aufstellen der VZ ist gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Teil A auszuführen. Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich
in der Regel 2,00 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Verkehrsinseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.
2
Die Pflicht zur Absperrung, Kennzeichnung und Beleuchtung der Arbeitsstelle und zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Anordnung obliegt dem Antragsteller
(Unternehmer). Zuwiderhandlungen können nach der StVO geahndet werden; darüber hinaus sind Zwangsmittel und Schadensersatzforderungen möglich.
4
Diese Anordnung ersetzt nicht andere nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige behördliche Entscheidungen (z.B. Sondernutzung nach dem Hmb. Wegegesetz,
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot, Erlaubnisse für ruhestörende Arbeiten oder für Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit). Diese sind gesondert bei den zuständigen
Stellen zu beantragen.
I. Allgemeine Anordnungen
1
Vor Arbeitsstellen, die sich auf den Fahrverkehr auswirken oder weniger als 0,5 m Abstand von der Fahrbahn haben, ist durch Zeichen 123 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) ca. 50 m vor der Arbeitsstelle zu warnen.
2
Arbeitsstellen sind sowohl in der Querrichtung als auch längs der Fahrbahnachse abzusperren. Dazu sind Absperrschranken, -baken, Leitkegel, fahrbare Absperrtafeln
oder andere zugelassene Leitelemente zu verwenden.
2.1
Die Querabsperrung hat rechtwinklig zur Fahrbahnachse zu erfolgen. Absperrgeräte müssen voll rückstrahlen.
2.2
Für Längsabsperrungen auf der Fahrbahn können Absperrbaken, aneinander gereihte Absperrschranken mit Absperrbaken oder zugelassene Leitelemente verwendet
werden.
2.3
Stellplätze für Behinderte und Elektrofahrzeuge, Feuerwehrzufahrten, Bushaltestellen, Garagen-und Grundstückszufahrten sind freizuhalten.
2.4
Absperrungen auf dem Gehweg / Radweg sind durch Absperrschranken mit zusätzlicher Tastleiste vorzunehmen.
Fußgänger / Radfahrer dürfen ungesichert weder auf noch über die Fahrbahn geleitet werden.
Eine Mindestgehwegbreite von 1,0 m, eine Mindestradwegbreite von 0,80 m ist einzuhalten. Ist dieses nicht möglich, sind zusätzliche Anordnungen vom zuständigen
Polizeikommissariat einzuholen.
3
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, müssen Absperrungen durch Warnleuchten ergänzt werden. Wo es in
geschlossenen Ortschaften geboten ist, gegenüber anderen Lichtquellen eine größere Auffälligkeit zu erwirken, können ausnahmsweise Warnleuchten mit gelbem
Blinklicht eingesetzt werden.
Absperrungen außerhalb der Fahrbahn und auf Seitenstreifen sind durch gelbe Warnleuchten zu kennzeichnen. Verkehrszeichen (VZ) zur Sicherung der Arbeitsstelle
müssen den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen entsprechen. Es sollten weitest