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title: "Jungtatverdächtige 13.460 in Sachsen-Anhalt; 21,1% Anteil am TV-Gesamt"
sdDatePublished: "2026-09-04T13:54:00Z"
source: "https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Praevention/Kriminalpraevention/Berichte_Jugendkriminalitaet/20260831_JB_Jugend_2025.pdf"
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Jungtatverdächtige 13.460 in Sachsen-Anhalt; 21,1% Anteil am TV-Gesamt

Microsoft Word - 20260806_JB_Jugend_2025.docx

Delinquenz, Kriminalität und
Gefährdung im Kindes- und
Jugendalter –
Land Sachsen-Anhalt

Jahresbericht 2025

Impressum:

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
Lübecker Str. 53 - 63
39124 Magdeburg
_________________________________

Polizeiliche Kriminalstatistik
Tel.: 0391 250-2031 bzw. 7972-2031
pks.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

Inhaltsverzeichnis

1.
Eckdaten ....................................................................................................... 1
2.
Bedeutung und Begriffsbestimmung ......................................................... 3
3.
Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität ................................................ 7
3.1
Tatverdächtige im Kindes- und Jugendalter ............................................. 7
3.1.1.
Demografische Angaben ............................................................................. 7
3.1.2.
Mehrfachtatverdächtige und Intensivtatverdächtige ................................ 9
3.1.3.
Alkoholeinfluss ...........................................................................................11
3.2
Jungtatverdächtige in ausgewählten Bereichen ......................................12
3.2.1.
Betrachtungsjahr ........................................................................................12
3.2.2.
Betrachtung der Entwicklung im zeitlichen Verlauf .................................15
3.2.3.
Tatverdächtigenbelastungszahlen ............................................................25
3.2.4.
Tatort Schule ...............................................................................................28
3.2.5.
Politisch motivierte Straftaten ...................................................................29
4.
Gefährdung im Kindes- und Jugendalter .................................................32
4.1
Opfer im Kindes- und Jugendalter ............................................................32
4.1.1.
Demografische Angaben ............................................................................32
4.2
Opfer im Kindes- und Jugendalter in ausgewählten Straftatengruppen33
4.2.1.
Betrachtungsjahr ........................................................................................33
4.2.2.
Betrachtung der Entwicklung im zeitlichen Verlauf .................................35
4.2.3.
Soziale Beziehungen bei sexuellem Missbrauch von Kindern ...............38
4.2.4.
Politisch motivierte Straftaten ...................................................................39
5.
Präventionsmaßnahmen im Bereich Kinderdelinquenz und
Jugendkriminalität ......................................................................................40
6.
Anlagen ........................................................................................................44

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1.
Eckdaten
Bevölkerung1

2025
2024
Gesamtbevölkerung
2.135.597
2.144.570
Bevölkerung unter 21 Jahren
376.089
377.011
Anteil an Gesamtbevölkerung
17,6 %
17,6 %
männlich
196.621
196.383
weiblich
180.390
179.706
Tatverdächtige Demografie

2025
2024
Tatverdächtige (TV) – Gesamt
63.873
67.886
Jungtatverdächtige (JTV)
13.460
14.139
Anteil an TV Gesamt
21,1 %
20,8 %
männlich
9.996
10.548
weiblich
3.464
3.591
deutsch
9.820
9.874
nicht deutsch
3.640
4.265
Mehrfachtatverdächtige
3.508
3.613
Intensivtatverdächtige
153
153
Jungtatverdächtige in ausgewählten Deliktbereichen

2025
2024
Hauptdeliktgruppen

Straftaten gegen das Leben
13
15
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
1.409
1.132
Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche
Freiheit
4.822
4.803
Diebstahl insgesamt
2.907
3.093
Vermögens-/Fälschungsdelikte
1.797
1.812
sonstige Straftatbestände StGB
4.086
3.949
strafrechtliche Nebengesetze
1.521
2.580
– Fortsetzung siehe nächste Seite –

1 Zensus 2022

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Summenschlüssel

Gewaltkriminalität
1.950
2.002
Straßenkriminalität
1.882
2.132
Sachbeschädigung Graffiti insgesamt
246
209
Sonstige

Politisch motivierte Straftaten
713
767
Opfer Demografie

2025
2024
Opfer – Gesamt
43.214
41.726
Opfer im Kindes- und Jugendalter
11.433
11.072
Anteil an Opfern – Gesamt
26,5 %
26,5 %
männlich
6.438
6.234
weiblich
4.995
4.838
Opfer im Kindes- und Jugendalter in ausgewählten Deliktbereichen

2024
2024
Hauptdeliktgruppen

Straftaten gegen das Leben
78
20
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
1.251
1.284
Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche
Freiheit
9.636
9.292
sonstige Straftatbestände StGB
468
472
strafrechtliche Nebengesetze
0
0
Summenschlüssel

Gewaltkriminalität
2.249
2.368
Straßenkriminalität
1.551
1.680
Sonstige

Politisch motivierte Straftaten
52
58

Seite 3 von 75

2.
Bedeutung und Begriffsbestimmung
Der Jahresbericht 2025 „Delinquenz, Kriminalität und Gefährdung im Kindes- und Jugendalter
– Land Sachsen-Anhalt“ gibt einen Überblick über Tatverdächtige und Opfer im Kindes- und
Jugendalter
sowie
Maßnahmen
zur
Bekämpfung
der
Kinderdelinquenz
und
Jugendkriminalität. Die statistischen Angaben basieren auf den Fallzahlen der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) sowie Erhebungen bei den Polizeiinspektionen des Landes Sachsen-
Anhalt. Die Angaben im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden auf Grundlage
des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-
PMK) erhoben.
Die Unterteilung der Altersgruppen orientiert sich an § 1 des JuSchG und § 1 des JGG.
Demnach wird wie folgt unterschieden:
Kinder
Personen unter 14 Jahren (Schuldunfähigkeit – vgl. hierzu § 19 StGB).
Jugendliche
Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren (Jugendliche sind bedingt
strafmündig und unterliegen grundsätzlich dem Jugendgerichts-
gesetz – vgl. hierzu § 1 JGG sowie § 10 StGB).
Heranwachsende
Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren (Anwendung des
Jugendstrafrechts auf Heranwachsende – vgl. hierzu §§ 1, 105 JGG
sowie § 10 StGB).
Die Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Tat. Gemäß der Datengrundlage (PKS)
basieren die weiteren Definitionen auf den PKS-Richtlinien2 des Bundeskriminalamts sowie
den entsprechenden Anlagen.
Opfer
Als Opfer werden natürliche Personen erfasst, gegen die sich die
versuchte bzw. vollendete, mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar
richtete. Wird eine Person innerhalb eines Jahres mehrfach Opfer, so
wird sie, auch bei gleichartigen Straftaten, erneut als Opfer gezählt
(sogenannte Mehrfachzählung).
Tatverdächtige (TV) Personen, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund
zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine
rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch
Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Jeder Tatverdächtige ist in der zu
erstellenden Bereichsstatistik (Gebiet, über das die Tabellenerstellung
läuft, z. B. Kreis) bei Straftaten gleicher Schlüsselzahl nur 1 x und in

2 Bundeskriminalamt. (2025). Polizeiliche Kriminalstatistik. Richtlinien für die Führung der Polizeilichen
Kriminalstatistik in der Fassung vom 01.01.2025. Wiesbaden.

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der (den) nächsthöheren Bereichsstatistik(en) (z. B. Land, Bund)
wiederum nur 1 x zu zählen (sogenannte Echttatverdächtigenzählung).
Mehrfachtatverdächtige

TV, die an zwei bis neun Straftaten im Berichtsjahr beteiligt waren.
Intensivtatverdächtige

TV, die an zehn oder mehr Straftaten im Berichtsjahr beteiligt waren.
nicht deutsche TV
Personen
ausländischer
Staatsangehörigkeit,
Staatenlose
und
Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen,
die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit
besitzen, zählen als Deutsche.
Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)

Ist die Zahl der ermittelten ansässigen3 Tatverdächtigen, errechnet auf
100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils
ohne Kinder unter acht Jahren (Stichtag ist grundsätzlich der 01.01.
des Berichtsjahres).

Unter „Ansässige Tatverdächtige“ werden dabei die Tatverdächtigen
verstanden, die mit folgenden Werten für die Tatort-Wohnort-
Beziehung in der PKS erfasst wurden:
-
TV mit Wohnsitz in der Tatortgemeinde
-
TV mit Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde
-
TV mit Wohnsitz im Bundesland der Tatortgemeinde
-
TV mit Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet
Bei der Berechnung der TVBZ, sind sowohl beim Tatverdächtigen als
auch bei der Wohnbevölkerung der gleiche regionale Bezug
anzuwenden.
Es
wird
die
„echte“
Tatverdächtigenzählung
angewendet. Da Stationierungskräfte nach dem deutschen Melderecht
nicht zur ansässigen Wohnbevölkerung zählen, unterliegt die TVBZ in
Bezug auf diesen Tatverdächtigenkreis Einschränkungen.

3 Die Eingrenzung auf die ansässigen Tatverdächtigen bei der Berechnung der Tatverdächtigen
Belastungszahl erfolgt seit 1.1.2025.
Ansässige TV ab 8 Jahren x 100.000
Einwohnerzahl ab 8 Jahren
TVBZ =

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Exkurs Einwohnerzahl

Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes fand im Jahr 2022 in
Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung
wurde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie
wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und
Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um
verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige
Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie
wurden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die
Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten musste. In
Deutschland
fand
der
Zensus 2022
wie
schon
2011
als
registergestützte Bevölkerungszählung statt, die durch eine Stichprobe
ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert
wurde.4
Zu Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl im vorliegenden
Bericht wurden rückwirkend für 2023 sowie für das Jahr 2024 die
Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 genutzt.
Fallzahlen
Jede im Katalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-) Tat einschließlich
der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine (kriminal-)polizeilich
bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, ist ein bekannt gewordener Fall.
Eine Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis
mindestens ein Tatverdächtiger begangen hat, von dem grundsätzlich
die rechtmäßigen Personalien (z. B. mittels Ausweisdokument, ED-
Behandlung etc.) bekannt sind, gilt als aufgeklärter Fall. Von einer
strafbaren Handlung (1 Fall) können mehrere Opfer betroffen sein,
daher können die Opferzahlen höher ausfallen als die Fallzahlen. Eine
Übersicht der Fallzahlen ist in Tabelle 4 (siehe Anlagen) dargestellt.
Für den vorliegenden Bericht werden die Begriffsbestimmungen beider Bereiche
zusammengeführt und Jungtatverdächtige als Tatverdächtige unter 21 Jahren definiert.
Unter Opfern im Kindes- und Jugendalter sind dementsprechend Opfer unter 21 Jahren zu
verstehen.

4 Destatis. Statistisches Bundesamt. (2025). Zensus 2022. Abgerufen unter
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Zensus2022/_inhalt.html

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Die PKS-Daten werden im Folgenden hinsichtlich des Vorliegens eines statistischen Trends
geprüft.
Trend
Unter Trend ist die unabhängig von saisonalen Schwankungen
beobachtete Grundrichtung einer statistischen Zeitreihe zu verstehen.
Eine statistische Zeitreihe wird durch Zeit- und Beobachtungswerte
festgelegt.5 Im vorliegenden Bericht handelt es sich bei den Zeitwerten
um die Jahreszahlen und bei den Beobachtungswerten um
Tatverdächtigen-, Opfer- oder Fallzahlen.
R2
Das Bestimmtheitsmaß R2 gibt an, inwiefern ein Zusammenhang
zwischen den Zeit- und Beob