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title: "Zwei schutzsuchende Frauen drohen der Abschiebung am Frankfurter Flughafen; Grenzverfahren gefährden Schutzbedürftige"
sdDatePublished: "2026-09-04T15:05:00Z"
source: "https://www.proasyl.de/pressemitteilung/frankfurter-flughafen-als-versuchslabor-fuer-die-neuen-grenzverfahren-zwei-schutzsuchenden-frauen-droht-die-abschiebung/"
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  - name: "immigration policy"
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  - "Frankfurt am Main"
  - "Somalia"
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Zwei schutzsuchende Frauen drohen der Abschiebung am Frankfurter Flughafen; Grenzverfahren gefährden Schutzbedürftige

Frankfurter Flughafen als Versuchslabor für die neuen Grenzverfahren: Zwei schutzsuchenden Frauen droht die Abschiebung | PRO ASYL

Frankfurter Flughafen als Versuchslabor für die neuen Grenzverfahren: Zwei schutzsuchenden Frauen droht die Abschiebung

Die Fäl­le zei­gen, wie schnell beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Men­schen im Grenz­ver­fah­ren durch das Schutz­ras­ter fal­len kön­nen. Bei­de Frau­en befin­den sich wei­ter­hin unter Haft­be­din­gun­gen im Frank­fur­ter Flug­ha­fen; ihre Ver­fah­ren wer­den inzwi­schen als Rück­kehr­grenz­ver­fah­ren fort­ge­führt. Bei­den Frau­en droht die Abschie­bung. PRO ASYL unter­stützt ihre Rechtsanwält*innen, die mit wei­te­ren Rechts­be­hel­fen gegen die Ent­schei­dun­gen vorgehen.

„Die bei­den Fäl­le zei­gen in aller Schär­fe, was bei den neu­en Grenz­ver­fah­ren auf dem Spiel steht. Wenn selbst Frau­en, die Geni­tal­ver­stüm­me­lung, Ver­ge­wal­ti­gung und Zwangs­ver­hei­ra­tung erlebt haben, nicht als beson­ders schutz­be­dürf­tig erkannt wer­den, läuft der Vul­nerabi­li­täts­schutz leer. Das ist kei­nes­wegs eine zwangs­läu­fi­ge Fol­ge des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems. Doch am Frank­fur­ter Flug­ha­fen wer­den die neu­en Ver­fah­ren auf Kos­ten der­je­ni­gen ange­wandt, die beson­de­ren Schutz benö­ti­gen. Kom­ple­xe Fäl­le geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt gehö­ren nicht in ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren unter Haft­be­din­gun­gen, son­dern in ein fai­res, regu­lä­res Asyl­ver­fah­ren. Der Frank­fur­ter Flug­ha­fen darf nicht zum Ver­suchs­la­bor für eine Pra­xis wer­den, die Schutz­su­chen­de im Schnell­ver­fah­ren abfer­tigt und ihnen den not­wen­di­gen Schutz ver­wei­gert“, kri­ti­siert Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL.

Asyl­an­trä­ge als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abgelehnt

Nach Ein­schät­zung von PRO ASYL wei­chen das BAMF und das Ver­wal­tungs­ge­richt mit ihren Ent­schei­dun­gen von der bis­he­ri­gen Ent­schei­dungs­pra­xis in ver­gleich­ba­ren Fäl­len geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung aus Soma­lia ab. Bei­de Frau­en mach­ten Geni­tal­ver­stüm­me­lung und wei­te­re indi­vi­du­el­le Ver­fol­gungs­ri­si­ken gel­tend; eine von ihnen berich­te­te zudem von sexua­li­sier­ter Gewalt und einer fort­be­stehen­den Zwangs­ehe. Den­noch wur­den ihre Asyl­an­trä­ge als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abgelehnt.

Bei einer Ableh­nung als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ gel­ten beson­ders kur­ze Fris­ten. Gera­de kom­ple­xe Fäl­le geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung ver­lan­gen jedoch Zeit, qua­li­fi­zier­te Bera­tung, fach­kun­di­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen und eine voll­stän­di­ge Wür­di­gung der ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen zum Her­kunfts­land. Gesetz­li­che Beschleu­ni­gungs­zie­le dür­fen den Prü­fungs­maß­stab nicht senken.

Hin­zu kommt: Am Frank­fur­ter Flug­ha­fen fehlt der­zeit eine insti­tu­tio­na­li­sier­te, unab­hän­gi­ge und asyl­rechts­kun­di­ge Bera­tung. PRO ASYL hält ein rechts­staat­li­ches Grenz­ver­fah­ren unter die­sen Bedin­gun­gen für nicht gewährleistet.

Schutz ver­wei­gert trotz geschlechts­spe­zi­fi­scher Verfolgung

Eine der Frau­en schil­der­te im Asyl­ver­fah­ren, sie sei als Kind geni­tal­ver­stüm­melt, spä­ter ver­ge­wal­tigt, zwangs­ver­hei­ra­tet und in der Ehe miss­han­delt wor­den. Ihr Vater, der ihr hel­fen woll­te, die Ehe zu ver­las­sen, sei von ihrem Ehe­mann getö­tet wor­den. Ein ärzt­li­ches Attest bestä­tigt die Genitalverstümmelung.Trotz die­ser Umstän­de ver­nein­ten das BAMF und das Ver­wal­tungs­ge­richt im Eil­ver­fah­ren eine fort­be­stehen­de Verfolgungsgefahr.

Medi­zi­ni­sche Unter­su­chung im Scree­ning­ver­fah­ren ohne Dol­met­sche­rin und Anamnese

Die zwei­te Frau ist ein Fin­del­kind. Nach ihrer Schil­de­rung war sie des­halb bereits als Kind Aus­gren­zung, Beschimp­fun­gen und Gewalt aus­ge­setzt. Als allein­ste­hen­de Frau ohne fami­liä­re Schutz­struk­tu­ren ist sie in Soma­lia in beson­de­rem Maße gefähr­det. Ein ärzt­li­ches Attest doku­men­tiert zudem eine Geni­tal­ver­stüm­me­lung. Auch besteht das Risi­ko, dass sie bei einer Rück­kehr erneut eine Geni­tal­ver­stüm­me­lung erlei­den könnte.

Beson­ders schwer wie­gen ihre Anga­ben zur medi­zi­ni­schen Unter­su­chung wäh­rend des Scree­ning­ver­fah­rens am Flug­ha­fen: Die­se habe kür­zer als eine Minu­te gedau­ert, es habe kei­ne Dol­met­sche­rin und kei­ne Ana­mne­se gege­ben. Die Ärz­tin habe kein Wort mit ihr gespro­chen, son­dern aus­schließ­lich mit einem beglei­ten­den Bun­des­po­li­zis­ten. Auch das Unter­su­chungs­er­geb­nis habe die Ärz­tin nur dem Poli­zis­ten mitgeteilt.

Bei­de Frau­en wer­den mit Unter­stüt­zung des PRO ASYL-Rechts­hil­fe­fonds anwalt­lich vertreten.

· bei­de Asyl­ge­su­che unter voll­stän­di­ger Berück­sich­ti­gung der geschlechts­spe­zi­fi­schen Ver­fol­gungs­ri­si­ken zu prüfen;

· den Frau­en die Ein­rei­se zu gestat­ten und die Frei­heits­be­schrän­kung im Tran­sit­be­reich zu beenden;

· am Frank­fur­ter Flug­ha­fen eine insti­tu­tio­na­li­sier­te, unab­hän­gi­ge und asyl­rechts­kun­di­ge Bera­tung sicherzustellen;

· medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen von Betrof­fe­nen geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt fach­kun­dig, trau­ma­sen­si­bel und mit qua­li­fi­zier­ter Sprach­mitt­lung durchzuführen.