Zwei Sprudelbetriebe entnehmen Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald; drei Brunnen weiter nutzen dürfen
Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark entnehmen | proplanta.de
Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark entnehmen
Koblenz - Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
04.09.2026 | 15:30 | Abfüllung Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark entnehmen Koblenz - Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Erfolg vor Gericht für zwei Firmen: Ihre Widersprüche haben aufschiebende Wirkung gegen ein Verbot. In der Sache entschieden ist der Fall aber noch nicht. (c) proplanta Damit setzten die Betriebe in Eilrechtsschutzverfahren durch, dass sie jeweils drei Brunnen zunächst weiter nutzen dürfen - obwohl ihnen im April die Einstellung der Wasserentnahme vorgeschrieben worden war (1 B 11153
26.OVG und 1 B 11154
Erfolg vor Gericht für zwei Firmen: Ihre Widersprüche haben aufschiebende Wirkung gegen ein Verbot. In der Sache entschieden ist der Fall aber noch nicht. (c) proplanta