Stadt Quickborn nimmt Untätigkeitsklage gegen Kreis Segeberg in Ellerau zurück; Lkw auf 700 pro Tag reduziert

Hillwood: Stadt Quickborn nimmt Klage zurück; Baustopp bleibt

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Hillwood: Stadt Quickborn nimmt Klage zurück; Baustopp bleibt

Veröffentlichungen Quickborn Pressemitteilungen PM 2026-249

Die Stadt Quickborn hat die Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg im Verfahren um den US-Investor Hillwood zurückgenommen. Eigentlich war für den 30. September ein Gerichtsverfahren in Ellerau angesetzt, in dem über den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums entschieden werden sollte. Der Gerichtstermin fällt nun aus.

Der Grund für die Rücknahme der Klage ist, dass Hillwood am 21. August 2026 einen Teilverzicht hinsichtlich seines ursprünglichen Bauantrages erklärt hat. Der Investor hat sich zu einer Verkehrsentlastung von mehr als 50 Prozent bereit erklärt und will nicht mehr – wie ursprünglich beantragt – 1.600 Lkw, sondern nur noch 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen lassen.

„Immer noch viel zu viele“, sagt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, aber mit dem Teilverzicht hat sich die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage verändert. Wenn man jetzt die Untätigkeitsklage weiterbetreiben würde, bestünde die Gefahr, dass das Gerichtsverfahren unnötig kompliziert würde.

„Mit der Rücknahme der Untätigkeitsklage möchte die Stadt Quickborn, dem Kreis Segeberg die Möglichkeit geben, im derzeit immer noch anhängigen Widerspruchsverfahren angemessen auf den nunmehr erklärten Teilverzicht zu reagieren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel. Er vertritt die Stadt Quickborn in dieser Angelegenheit. „Aus unserer Sicht führt der Teilverzicht mit einer Reduzierung des Lkw-Verkehrs um über 50 Prozent zu einer grundlegenden Änderung des Bauvorhabens, weshalb es eines neuen Bauantrages bedarf“, so Kalscheuer. Diesem neuen Bauantrag stünde dann allerdings die Veränderungssperre der Gemeinde Ellerau entgegen, die seit 2024 für das Hillwood-Areal erlassen wurde.

Diese Sperre ist ein zeitlich befristetes Bauverbot, das eine Gemeinde beschließen kann, um sich Zeit zu verschaffen und einen neuen Bebauungsplan (B-Plan) zu erarbeiten. Sinnvoll ist das, um die Entwicklung eines Gebietes besser steuern zu können.

In Ellerau soll mit einem neuen B-Plan das Gebiet rund um Hillwood von einem Industrie- zu einem Gewerbegebiet heruntergestuft werden, um ausschließlich die Ansiedlung von verträglichem und gemeindetypischem Gewerbe zu ermöglichen, beispielsweise Handwerksbetrieben und mittelständischer Produktion.

Doch inwiefern Hillwoods Erklärung auf die Veränderungssperre wirkt, muss der Kreis Segeberg nun entscheiden. „Wir sehen mit der Kombination aus Teilverzichtserklärung und Veränderungssperre höhere Chancen, dass der Kreis Segeberg Hillwood außergerichtlich stoppt“, erklärt Bürgermeister Thomas Beckmann.

Zu Ende ist die Thematik rund um Hillwood somit noch nicht. Durch die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Juni 2024 bleibt es vorerst bei dem Baustopp. Bürgermeister Thomas Beckmann erwartet nun eine vollständige behördliche Auseinandersetzung des Kreises Segeberg mit den Einwendungen der Stadt Quickborn – vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung und die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer.

Sollte der Kreis Segeberg seine ursprüngliche Baugenehmigung wider Erwarten bestätigen, behält sich die Stadt Quickborn selbstverständlich vor, erneut Klage gegen diese Bestätigung einzureichen. „Der von Hillwood erklärte Teilverzicht mag ein erster Teilerfolg sein; die uns vorliegenden eindringlichen gutachterlichen Erkenntnisse und nicht zuletzt die eigenen Erfahrungen vor Ort lassen uns jedoch zu der Einsicht gelangen, dass auch 700 Lkw noch viel zu viele sind“, betont Beckmann.

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