Ortschaftsrat Osterhausen prüft Kanalzustand an Sittichenbacher Chaussee/Siedlungsstraße in Osterhausen, Lutherstadt Eisleben; AZV behauptet Schaden nicht vorhanden, Berichte widersprechen

Niederschrift

  1. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen
  2. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen vom 27.08.2026 Seite 1 von 10

Niederschrift über die öffentliche 14. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen

Die Sitzung fand statt: Datum: 27.08.2026 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr Gemeindesaal OT Osterhausen, Allstedter Straße 19 06295 Lutherstadt Eisleben

Anwesende Mitglieder: Ortsbürgermeister/in Herr Peter Götte anwesend stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Frau Maritta Walther anwesend stimmberechtigte Mitglieder Herr Mirko Blümel anwesend Herr Uwe Gänsler anwesend Herr Sven Gräbe anwesend Herr Horst Komaritzan anwesend Herr Gerhard Linz anwesend von der Verwaltung Herr Norman John anwesend Frau Daniela Messerschmidt anwesend Frau Peggy Rehnert anwesend Herr Georg Wege anwesend Gäste keine

Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung der Sitzung TOP 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung TOP 2 öffentlicher Teil der Sitzung TOP 2.1 Einwohnerfragestunde TOP 2.2 Protokollkontrolle TOP 2.3 Informationen TOP 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 25.06.2026 TOP 2.5 Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs der Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz Vorlage: BV/763/2026 TOP 2.6 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften Vorlage: BV/764/2026 TOP 2.7 Errichtung einer Urnengemeinschaftsanlage Vorlage: IV/307/2026 TOP 2.8 Antrag auf Schaffung einer Streetworkstelle für den Jugendclub Osterhauen/Schmalzerode Vorlage: BV/775/2026 TOP 2.9 Anfragen TOP 4 Ende der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit

  1. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen vom 27.08.2026 Seite 2 von 10 zu 1 Eröffnung der Sitzung

Herr Götte eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden Ortschaftsräte, sowie die Vertreter der Stadtverwaltung und des Eigenbetrieb Betriebshof.

zu 1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Die Tagesordnung und die Unterlagen sind allen Ortschaftsräten ordnungsgemäß zugegangen. Beschlussfähigkeit war mit 7 Ortschaftsräten gegeben. zu 2 öffentlicher Teil der Sitzung

zu 2.1 Einwohnerfragestunde

Da kein Einwohner anwesend war, ist diese entfallen.

zu 2.2 Protokollkontrolle

Zur Protokollkontrolle teilte Herr Götte folgendes zu den einzelnen Anfragen der letzten Sitzung mit,

  1. Gesamtsituation L 223 innerhalb der Ortschaft Osterhausen im Bereich Sittichenbacher Chaussee und Siedlungsstraße, hier Anfrage durch Herrn Götte zwecks Weiterleitung an den Baulastträger zwecks des sehr schlechten Zustandes der gesamten Straße. Antwort des FB 3: Entsprechend unseres Anliegens wurde ein Anschreiben an den AZV und den Straßenbaulastträger verschickt, dies wurde auch allen OR mit Mail vom 07.01.26 mitgeteilt. Nochmals fernmündliche Anfrage an den AZV und den Straßenbaulastträger am 02.04.26. Eine Antwort seitens des AZV liegt jetzt, nach nochmaliger Nachfrage, seitdem vor.

Laut der Herrn Götte weitergeleiteten Antwort des AZV, hat dieser die in ihrer Zuständigkeit liegenden Kanäle, also Abwasser- und Oberflächenkanäle, in dem besagten Bereich, also Sittichenbacher Chaussee und Siedlungsstraße, vor Ort geprüft und es liegen keinerlei Schäden und Beeinträchtigungen an den besagten Leitungen im besagten Bereich vor.

Diese Antwort kann Herr Götte nun überhaupt nicht nachvollziehen und dies aus zwei Gründen.

  1. Wenn man sich die vielen Absenkungen im Straßenverlauf anschaut, ist es einfach unglaubhaft, dass der in diesen Bereichen verlaufende Kanal, noch völlig intakt sein soll.

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  3. Gerade der Kanalschaden am 16.08.26 im Bereich der Sittichenbacher Chaussee zeigt doch, dass der Kanal nicht in Ordnung ist. Er wurde hier durch Bürger des Ortes am frühen Sonntagmorgen angerufen, dass sich vor der Haus-Nr. 6 der Fußweg absenkt. Das es daraufhin noch sehr schwierig war den Bereitschaftsdienst der Stadt zu erreichen, nämlich gar nicht, weder über die Leitstelle MSH, noch direkt, ist ein anderes Thema, aber das hier uns geantwortet wird, nach Monaten, obwohl uns auf unsere Anfragen innerhalb einer Frist von vier Wochen geantwortet werden muss, dass an dem Kanalnetz keinerlei Schäden vorliegen, ist dann schlichtweg eine Falschaussage.

Er hat sich während der Reparaturarbeiten dort selbst vor Ort ein Bild gemacht, dass Kanalrohr war auf 1 m Länge völlig defekt und oberhalb eingebrochen. Die Firma Kurock aus Sangerhausen, die den Schaden repariert hat, konnte den Schaden an dieser Stelle nur provisorisch reparieren, in dem sie ein PE-Rohr in das alte Rohr eingeschoben haben und sie sind der Meinung und das hat man auch gesehen, dass das gesamte Rohrsystem sich in einem desolaten Zustand befindet. Das steht folglich im krassen Widerspruch zu der Antwort des AZV auf unsere Anfrage.

Daher möchte Herr Götte das Prüfprotokoll von der durchgeführten Kanalprüfung schriftlich haben und falls möglich und dies sollte ja der Fall sein, wenn eine Kanalprüfung stattgefunden hat, auch das Videomaterial der Befahrung, zumal der AZV ja sowieso verpflichtet ist jedes Jahr 10 % seines Kanalnetzes zu befahren und zu prüfen, also sollte es ja aktuelles Material geben. Zumal genau an dieser Stelle, Sittichenbacher Chaussee 17, der Kanal erst ein paar Tage zuvor gespült und gereinigt wurde im Auftrag des AZV, weil da eine Verstopfung eines Hausanschlusses vorgelegen hat, somit sollte es wenigsten darüber aktuelles Videomaterial geben, zumindest war dies die Aussage der Mitarbeiter dort vor Ort.

SOMIT WEITERHIN OFFEN! 2. Anliegen - Gelände/Gebäude ehern. Pumpstation am Stollen in Sittichenbach Keine neuen Infos. SOMIT WEITERHIN OFFEN 3. Fußweg - Neue Reihe Hier hat das Bauamt geantwortet, dass durch die jetzt in der gesamten Ortslage durchgeführten Kabelverlegearbeiten - sprich Glasfaserausbau durch die Telekom, abgewartet wird, wo und wie dort in der Neuen Reihe die Verlegearbeiten erfolgen und man da auf event. Synergieeffekte hofft, sprich, der Fußweg wird durch die Baufirma sowieso geöffnet und muss hinterher wieder verschlossen werden. In diesem Zuge könne man versuchen, der Firma das Material zur Verfügung zu stellen und die Firma baut es ein, wodurch der Fußweg hinterher wieder repariert wäre. Hier müssen wir also abwarten was da machbar ist, oder auch nicht.a SOMIT WEITERHIN OFFEN!

  1. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen vom 27.08.2026 Seite 4 von 10 zu 2.3 Informationen

Hierzu machte Herr Götte folgende Angaben.

Er hat vom Bauamt eine E-Mail bekommen in der das Bauamt wieder um Zuarbeit für die Prioritätenliste für 2027 bittet. Wer hier also Vorschläge hat, möge es ihm zuarbeiten und er würde dann für Osterhausen die Listen ausfüllen und an das Bauamt weiterleiten. Abgabetermin hier ist der 23.10.2026. zu 2.4 Feststellung der Niederschrift vom 25.06.2026

Beschluss Nr.: OST14/19/2026 Zur öffentlichen Niederschrift vom 25.06.2026 gab es keine Änderungs- oder Ergänzungshinweise. Die Niederschrift ist damit beschlossen.

SOLL Stimmberechtigte 7 IST Stimmberechtigte 7 Befangen 0 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

lt. Antrag beschlossen Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

zu 2.5 Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs der Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz Vorlage: BV/763/2026

Herr Götte erläuterte, dass es sich hier um ein sehr umfangreiches Unterlagenpaket handelt, welches sicherlich von den meisten nicht im Detail zu verstehen ist. Es beinhaltet ja neben der eigentlichen Risikoanalyse, auch die Löschwasserbedarfsanalyse, sowie die einzelnen Dossiers zu den Feuerwehrgerätehäusern.

Falls daher jemand spezielle Fragen zu dieser Risikoanalyse, oder spezielle Fragen zu Dingen die unmittelbar unsere drei Ortschaften betreffen, hat, so kann er diese Fragen jetzt auch an Herrn Georg Wege Sachgebietsleiter Brandschutz richten, da er ja speziell zu diesem Tagesordnungspunkt heute hier anwesend ist. Herr Wege erläuterte kurz die Hintergründe für die Notwendigkeit dieser jetzt hier vorliegenden überarbeiteten Risikoanalyse und warum sie erst jetzt uns so schnell in die Beratungsfolge eingegangen ist und bat um Fragen. Die anderen Ortschaftsräte, außer Herr Götte selbst, hatten keine weiteren Fragen.

  1. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen vom 27.08.2026 Seite 5 von 10 Herr Götte berichtete, dass er zwischenzeitlich den Fragenkatalog des Ortschaftsrates Helfta per E-Mail bekommen habe und da waren viele Fragen drin, die sich mit seinen Fragen decken würden und er fragte daher Herrn Wege, ob es möglich sei, auch ihm die Beantwortung dieses Fragekataloges zukommen zu lassen. Dem stimmte Herr Wege zu, dies wäre kein Problem. Des Weiteren ist Herr Götte der Meinung, dass dieses gesamte Werk durch eine sehr-sehr dunkle rosa-rote Brille geschrieben wurde und so auch zu betrachten sei, denn wenn er sich nur die Dinge betrachtet die jetzt hier die drei Ortschaften beträfen, würde vieles nicht stimmen, oder zumindest in seinen Augen sehr fragwürdig erscheinen. Herr Wege wollte wissen, ob dies spezielle oder redaktionelle Dinge wären. Herr Götte erwiderte, teils-teils und erfragte bei Herrn Wege, um die Versammlung nicht endlos in die Länge ziehen zu wollen, ob er es ebenfalls so, wie die Ortschaft Helfta machen soll und ein gesondertes Schreiben mit seinen Fragen an die Stadtverwaltung senden soll. Dem stimmte Herr Wege ebenfalls zu, fragte aber nach was Herrn Götte nicht gefalle, oder was falsch wäre. Herr Götte erläuterte, dass es einige Firmen die in der Risikoanalyse aufgelistet sind gar nicht mehr gibt, oder sich in anderen Ortschaften befänden, oder mittlerweile anders heißen und andere Besitzer haben, aber das wären eben nur redaktionelle Dinge die man nur ändern brauchte, obwohl dies auch nicht geschehen kann, wenn man dieses Werk in Gänze im Vorfeld geprüft und überprüft hätte. Ihm kommt es so vor als ob man die letzte Überarbeitung, die ja schon einige Jahre her sei, nur genommen habe, was man auch teilweise daran sieht, das alte Datumsvermerke auf den Seiten stehen und eben alte Angaben drinstehen.

So stehe z.B. auf den Seiten der Dossiers noch das Datum vom April 2024, wo diese einmal vorgestellt und genehmigt wurden. Er könne jetzt nur für das Dossiers von der FF Osterhausen sprechen, ab da stehen ja Dinge drin die nach der Priorisierung die dort angeführt ist, mit sofort, kurz, mittel und langfristig und den damit verbundenen Zeitangaben eingeteilt wurden, die ja schon nicht mehr draufstehen dürften, da sie ja zeitmäßig schon längst erledigt sein müssten. Die Zeit ja schon vorüber sei, da das Werk ja im Jahr 2023 erarbeitet wurde und somit schon 3 Jahre alt sei und die Zeitangaben für sofort mit 6 Monaten, kurzfristig mit 1 Jahr, mittelfristig mit im nächsten Doppelhaushalt und langfristig mit über 3 Jahren, als Zeitvorgabe versehen wurden.

Und bei langfristig >3 Jahre, wie viele Jahre sollen das sein, 5, 10, 15 oder 20 Jahre, da wäre mir eine genauere Zeitangabe auch wichtig, ansonsten ist das ein Gummiband welches ich bis sankt nimmer lein dehnen kann.

Für das Gerätehaus Osterhausen heißt das, dass die kurz- und mittelfristigen Dinge erledigt sein müssten und somit hier nicht mehr drinstehen dürften, denn der hier aufgeführte nächste Doppelhaushalt ist ja auch fast rum, sie sind es aber nicht.

Bei der Löschwasserbedarfsanalyse ist Herr Götte ebenfalls der Meinung, das die durch die rosa-rote Brille geschrieben wurde, aber er wolle hier jetzt keinen Monolog halten und die Versammlung nicht unnötig in die Länge ziehen, er werde seine

  1. Sitzung des Ortschaftsrates Osterhausen vom 27.08.2026 Seite 6 von 10 Fragen gesondert an die Stadt schicken. Herr Wege bat um die Zua