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title: "LfS baut Leitschwellen Johannisbrücke Saarbrücken; Lkw-Sperrungen \u003e3,5 t Umleitungen über Camphauser Straße."
sdDatePublished: "2026-09-04T11:23:00Z"
source: "https://www.saarland.de/lfs/DE/aktuelles/wo_wird_gebaut/aktuelle-meldungen/medieninfos/2026/20260904_b41_saarbruecken_johannisbruecke"
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LfS baut Leitschwellen Johannisbrücke Saarbrücken; Lkw-Sperrungen >3,5 t Umleitungen über Camphauser Straße.

Aktuelle Meldungen - B 41 – Montage von Leitschwellen auf der Johannisbrücke - saarland.de

Medieninfo vom: PressRelease vom 04.09.2026

B 41 – Montage von Leitschwellen auf der Johannisbrücke

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) baut im September und Oktober 2026 die bestehende Verkehrssicherung auf der Johannisbrücke in Saarbrücken um.

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) baut im September und Oktober 2026 die bestehende Verkehrssicherung auf der Johannisbrücke in Saarbrücken um. Dabei werden die derzeit vorhandenen Leitbaken durch Leitschwellen ersetzt, die im Asphalt verankert werden. Sie werden den Verkehr auch weiterhin auf einer Fahrspur je Richtungsfahrbahn führen. Für die erforderlichen Verlege-, Bohr- und Montagearbeiten muss nacheinander jeweils eine Richtungsfahrbahn des Bauwerks voll gesperrt werden.

Ab Montag, 21. September 2026, 8.30 Uhr, ist die stadteinwärts führende Richtungsfahrbahn bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2026, gesperrt. Der Verkehr in Richtung Innenstadt wird entsprechend der bereits bestehenden Umleitung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen über die „Camphauser Straße“ geführt. Da die Sperrung ausschließlich den Bereich des Brückenbauwerks betrifft, bleibt die Zufahrt von der A 623 auf die B 41 bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Rodenhof weiterhin möglich.

Ab Montag, 5. Oktober 2026, 8.30 Uhr, wird die Richtungsfahrbahn von Saarbrücken Innenstadt in Richtung A 623 beziehungsweise Friedrichsthal bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2026, gesperrt. Der Verkehr wird währenddessen entsprechend der bereits bestehenden Umleitung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen über die „Dudweiler Landstraße“ durch Jägersfreude und Dudweiler in Richtung Friedrichsthal geführt.

Auch nach Abschluss der Arbeiten gelten die bestehenden Einschränkungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen weiterhin.

Alle Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung und eines reibungslosen Bauablaufs.

Der LfS rechnet während der Sperrungen mit Verkehrsstörungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und zusätzliche Fahrzeit einzuplanen.

Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau