Schulen in Sachsen melden Teilnahme am Landesfinale Rudern; Landessieger qualifizieren sich fürs Bundesfinale

Schulsport in Sachsen Schuljahr 2026/2027

RUDERN 48 Veranstalter: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Mit der Durchführung beauftragt: LaSuB, Standort Dresden und Landesruderverband Sachsen e. V.

Die Durchführung eines Landesfinales erfolgt bei Be­ darf nach Absprache zwischen dem Landesruderver­ band Sachsen e. V. und dem Sächsischen Staatsminis- terium für Kultus.

Jahrgänge: U18 Mädchen und Jungen 2010 - 2012 U16 Mädchen und Jungen 2013 - 2015

Steuerleute dürfen den Jahrgängen 2013 und 2014 an­ gehören.

Bundesfinalqualifikation: Schulen mit Teilnahmeabsicht am Bundesfinale melden sich bis zum 04.06.2027 beim Landesruderverband Sachsen. Danach erfolgt die Festlegung der Bundes­ finalteilnahme oder die Austragung eines Landesfina­ les, die Landessieger der Wettkampfklassen U18 und U16 – jeweils Jungen und Mädchen – qualifizieren sich für das Bundesfinale.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Mannschaftsstärke/Mannschaftsaufstellung Eine Mannschaft in der Wettkampfklasse U18 besteht aus mindestens 5 bis maximal 9 Schülerinnen/Schülern inkl. Steuerperson, so dass sie in mindestens einem bis zu allen 3 der folgenden 3 Rennen antreten kann: - Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+) - Gig Doppelvierer mit Steuermann-/frau (Gig 4x+) - Achter mit Steuermann/-frau (8+)

Eingesetzte Steuerleute müssen nicht dem Geschlecht der rudernden Mannschaft angehören. Doppelstarts sind möglich. Eine Schülerin/ein Schüler darf in allen 3 Bootsklassen an den Start gehen. Die Bootsbesetzungen müssen zum Meldeschluss bekannt gegeben werden.

Es werden nur Vorläufe und Finals ausgetragen.

Eine Mannschaft in der Wettkampfklasse U16 besteht aus mindestens 2 und maximal 7 Schülerinnen/Schü­ lern inkl. Steuerperson, so dass sie in mindestens einem bis allen 3 der folgenden 3 Rennen antreten kann:

- Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+)
- Gig Doppelvierer mit Steuermann/-frau (Gig 4x+)
- Doppelzweier (2x).

Eingesetzte Steuerleute müssen nicht dem Geschlecht der rudernden Mannschaft angehören. Dabei darf jedes Mannschaftsmitglied, ausgenommen Steuerleute, in maximal zwei Bootsklassen pro Tag an den Start gehen.

Wettkampfprogramm – Jugend trainiert – U18 und U16

• Eine Schülerin/ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn ein Dokument (mit Namen, Vornamen, Geburts­ datum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments der Schule wird auch der Aktivenpass (Ziffer 2.2.6. RWR) des DRV aner­ kannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem

  1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorher­ gehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ggf. nicht erforderlich.

• Ummeldungen gemäß RWR bzw. Best JuM in der je­ weils gültigen Fassung – bis zur Hälfte der Mannschaft – sind spätestens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schulzugehörigkeit und Vorlage des aufgeführten ärztlichen Unbedenklich­ keitszeugnisses bzw. des Aktivenpasses (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vor­ zunehmen.

Wettkampfprogramm – Jugend trainiert – Ergometer-Rudern

• Ergometer-Rudern ist in das Jugend trainiert-Er­ gänzungsprogramm Sachsen aufgenommen worden. Dabei rudern Achter-Mannschaften (4 Mädchen und 4 Jungen) bzw. Vierer-Mannschaften (2 Mädchen und 2 Jungen) auf Ergometern eine Distanz von 2.000 m (flie­ gender Wechsel aller 250 m) gegeneinander. Näheres regelt die jeweilige Regionalausschreibung. • Die Ergometer, Visualisierungstechnik sowie Wett­ kampfrichter werden vom Landesfachverband gestellt, die Fahrtkostenregulierung erfolgt gemäß der Verwaltungs­ vorschrift „Finanzielle Regelungen und Abrechnungsver­ fahren“ über den zuständigen Standort des LaSuB.

• Für das Schuljahr 2026/2027 werden vom Landes­ ruderverband Sachsen 3 Regionalfinaltermine angebo­ ten, an denen Schulmannschaften in der U14 (WK IV) – Mädchen und Jungen (5. und 6. Klasse) nach Mel­ dung bei den zuständigen Schulsportkoordinatoren starten können.

Regeln des Fachverbandes

Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschrei­ bung nichts Anderes festgelegt ist – nach den Ruder­ wettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderver- bandes und den Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern (Best JuM) der Deutschen Ruder­ jugend ausgetragen.

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