Oberbürgermeister Dr. Robert Reck; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, RoBlauer Straße; Kosten vom Antragsteller übernommen

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Stadt Dessau-Roflau Dessau 04.09.2026 RoBlau

Vorlage

caaeawenaine BV/173/2026/1-61

Einreicher: Der Oberburgermeister

Verantwortlich fur die Umsetzung: Amt fur Wirtschaft und Stadtplanung

Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Bestatigung

Dienstberatung des 04.08.2026 | ungeandert beschlossen Oberburgermeisters

Ausschuss fur Burgeranliegen, offentliche 18.08.2026 | zuruickgestellt Sicherheit und Umwelt

Ortschaftsrat Rodleben 03.09.2026

Ausschuss fur Wirtschaft

und Tourismus 24.09.2026

Ausschuss fir Stadtentwicklung, Bauen, 01.10.2026 Stadtgriin und Mobilitat

Ausschuss fur Burgeranliegen, offentliche 06.10.2026 Sicherheit und Umwelt

Stadtrat 14.10.2026 Titel: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72

»Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, RoBlauer StraRe"

Beschluss:

  1. Zur Foérderung der nach Baugesetzbuch der Bauleitplanung zugewiesenen Aufgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes fir die Errichtung einer Freiflachenphotovoltaikanlage im Ortsteil Rodleben zugestimmt.

  2. Fur das in Anlage 2 dargestellte Gebiet wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 _ ,Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roflauer StraRe“ aufzustellen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Durchfilhrungsvertrag eine Regelung zur

Sicherung der Finanzierung der Kosten des RUtckbaus der Anlage bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung zu vereinbaren.

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  1. Der Beschluss Uber die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 ,Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roflauer StraRe“ ist ortsublich bekannt zu machen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die fruhzeitige Beteiligung der Behérden und sonstigen Trager 6ffentlicher Belange sowie der Offentlichkeit vorzubereiten und ihre Durchfihrung fristgerecht ortsUblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Grundlagen: §1 Abs. 3, §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bereits gefasste und/oder Fortschreibung des Freiflachen-Photovoltaik- zu andernde Beschlisse: konzepts — BV/174/2025/I-61

Energie- und klimapolitisches Leitbild der Stadt Dessau Roflau (BV/039/2023/III-KSM)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Dessau- Roflau (BV/160/2013/VI-61)

Klimaschutzkonzept vom 24.03.2010 (DR/BV/490/2009/VI-83)

Vorliegende Gutachten und/oder Stellungnahmen:

Hinweise zur Veréffentlichung: Bekanntmachung im Amtsblatt

Relevanz mit Leitbild

Handlungsfeld Ziel-Nummer

Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Wissenschaft | [x]

Kultur, Freizeit und Sport

Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Handel und Versorgung

x] Landschaft und Umwelt [x] L02,L09 Soziales Miteinander []

Vorlage ist nicht leitbildrelevant LJ

Steuerrelevanz

Bedeutung Bemerkung

Vorlage ist steuerrelevant

Abstimmung mit Amt 20 erfolgt

Vorlage ist nicht steuerrelevant [x]

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Relevanz fiir die BUGA

Bedeutung Bemerkung

Vorlage ist BUGA-relevant

Abstimmung mit Dezernat 1 erfolgt

Vorlage ist nicht BUGA relevant [x]

Fordermittel

Bedeutung Bemerkung

Priifung ist erfolgt []

Prufung ist nicht erfolgt L]

Finanzbedarf/Finanzierung: Die Kosten fir das Bauleitplanverfahren einschlielich erforderlicher Fachgutachten

werden von der Antragstellerin Ubernommen. Dies wird im Durchfihrungsvertrag vereinbart.

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Zusammenfassung/Fazit:

Aus dem Bedarf an Flachen fiir den gesetzlich festgeschriebenen Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiehaushalt erwachst fur die Stadt die Aufgabe, Flachen mit der Eignung fir erneuerbare Energien zu identifizieren und am Markt zu platzieren. Der Stadtverwaltung liegt vor diesem Hintergrund ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Dessen Ziel und Zweck besteht darin, dstlich der Ortschaft Rodleben auf einer ca. 1,36 ha groRen, derzeit landwirtschaftlich genutzten Flache Baurecht fur eine Freiflachenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan sollen weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Energie- und klimapolitischen Leitbildes der Stadt geschaffen werden.

Gemaf& den Kriterien der Fortschreibung des Freiflachen-Photovoltaikkonzeptes der

Stadt Dessau-RofBlau sind die flr den Bebauungsplan vorgesehenen Flachen der Kategorie Einzelfallprifung zugeordnet.

Begriindung: siehe Anlage 1

Dr. Robert Reck Oberbirgermeister

beschlossen im Stadtrat am

Frank Rumpf Stadtratsvorsitzender

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Anlage 1:

Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Dessen Ziel und Zweck besteht darin, dstlich der Ortschaft Rodleben auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Flache Baurecht fur eine Freiflachenphotovoltaikanlage zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll der Beschluss zur Unterstitzung des Antrages herbeigefuihrt werden.

Fur die Entscheidung zur Annahme des_ Antrages ist nach _ den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften (§ 45 KVG LSA) der Stadtrat zustandig.

Das Plangebiet befindet sich 6stlich der Ortslage Rodleben. Es umfasst die Flurstcke 6, 202 und 204, Flur 3, Gemarkung Rodleben.

Das Plagebiet wird begrenzt

e im Norden durch das Flurstiick 70 (Weg), Flur 5, der Gemarkung Rodleben,

e im Osten durch die Flurstucke 201 bzw. 206, Flur 3 der Gemarkung Rodleben,

e im Siiden durch das Flurstiick 169 (Rolauer StraRe), Flur 3, Gemarkung Rodleben und

e im Westen durch das Flurstiick 7/2, Flur 3 der Gemarkung Rodleben.

Die Lage des Geltungsbereichs ist der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Die GréRe des Plangebietes betragt ca. 1,36 ha.

Entsprechend der Erlauterungen zum Vorhaben (Anlage 3) hat die Vorhabentragerin Kaufvertrage fur die betreffenden Flursticke im Plangebiet geschlossen und ist damit verfugungsberechtigt.

Im rechtswirksamen Flachennutzungsplan der Stadt Dessau-Ro@lau fir den Stadtteil Rodleben ist der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 als gewerbliche Flache dargestellt. Die Bebauungsplanung kann daher aus dem rechtswirksamen Flachennutzungsplan entwickelt werden.

Ubereinstimmung mit den Zielen der Stadt

Die Stadt Dessau-Roflau ist die erste Kommune in Sachsen-Anhalt, die den European Energy Award (eea) erhalten hat. Die Zertifizierung belegt die uberdurchschnittlichen energie- und klimapolitischen Anstrengungen der Stadt. Sie ist zugleich Ansporn und Verpflichtung zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien.

Das Energie- und klimapolitische Leitbild der Stadt Dessau Roflau fordert auch die Unterstiitzung privaten Engagements bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele ein. Dem kann durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 »Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roflauer StraRe“ Rechnung getragen werden.

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Die Flache fur den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 »Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roftlauer StraRe“ befindet sich innerhalb des Untersuchungsraums ,Suchraum 2 — Hafen-Biopharmapark“ (sh. auch Machbarkeitsstudie zur Neuausweisung von Gewerbeflachen, 06/2020). Im Vorentwurf des Flachennutzungsplans 2025 der Stadt ist sie Teil des Untersuchungsraums fiir eine Neuausweisung von Gewerbeflachen.

Ziel ist die Weiterentwicklung im Bereich der bestehenden Gewerbegebiete Rodleben-DHW und Industriehafen Roflau im Siiden sowie Rodleben-Mittelbreite und BioPharmaPark Dessau im Norden. Die Vorhaltung von Flachen fir die Ansiedlung von biopharmazeutischen Unternehmen, Industriebetrieben und produzierendem Gewerbe liegt im 6ffentlichen Interesse.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 soll daher durch eine entsprechende Ausgestaltung der ktinftigen Festsetzungen mit den genannten Zielstellungen vereinbart werden. Im Bebauungsplan kann gemaR § 9 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in besonderen Fallen festgesetzt werden, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur fir einen bestimmten Zeitraum zulassig oder bis zum Eintritt bestimmter Umstande zulassig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden.

Um die vorhandenen Potenziale der Solarenergie nutzen zu kénnen, hat die Stadt bereits im Jahr 2014 ein Standortkonzept fur Freiflachenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, neuerer politischer = Entwicklungen und den — sich verandernden rechtlichen Rahmenbedingungen wurde das _ Konzept fortgeschrieben. Innerhalb der Darstellungen des fortgeschriebenen Freiflachen-Photovoltaikkonzepts ist der Planbereich fir den vorhabebezogenen Bebauungsplan Nr. 72 als Flache zur Einzelfallprifung ausgewiesen.

Das Gebiet der friuiheren Gemeinde Rodleben gilt in der Verordnung Uber Gebote fir Freiflachenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflachenanlagenverordnung — FFAVO) als benachteiligtes Gebiet im Sinne des §3 Nr. 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Gebiete haben folgende Nachteile:

— schwach ertragfahige landwirtschaftliche Flachen,

— als Folge geringer natirlicher Ertragfahigkeit deutlich unterdurchschnittliche Produktionsergebnisse,

— eine geringe oder abnehmende Bevélkerungsdichte, wobei die Bevélkerung uberwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist.

Durch die Novellierung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Solaranlagen im Geltungsbereich einer stadtebaulichen Satzung (Anm: d. h. eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans) oder einer Satzung nach §85, die Regelungen Uber die Zulassigkeit, den Standort und die GréRe der Anlage enthalt, wenn sie den Festsetzungen der Satzung nicht widersprechen, verfahrensfrei gestellt (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 c BauO LSA). Ein Bauantrag und eine Baugenehmigung sind daher entbehrlich. Damit entfallt die Moglichkeit der Bauaufsichtsbehérde, gemaR § 71 Abs. 3 BauO LSA die Erteilung der Baugenehmigung von der Leistung eines geeigneten Sicherungsmittels abhangig zu machen, durch das die Finanzierung der

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Kosten des Ruckbaus der Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung gesichert wird.

Um trotzdem diese Méglichkeit zu haben, soll die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen werden. Damit kann im Durchfiihrungsvertrag die Finanzierung der Kosten des Riickbaus der Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung vereinbart und gesichert werden.

Im Ergebnis der im Verfahren durchzufuhrenden Beteiligungen der Behérden und sonstigen Trager 6ffentlicher Belange und der Offentlichkeit sowie der Abwagung der berthrten bzw. betroffenen Belange wird erkennbar, ob die Freiflachenphotovoltaiknutzung am Standort zugelassen werden kann.

Erlauterung der Beschlusspunkte

Beschlusspunkt 1 bestimmt die Annahme des der Verwaltung vorliegenden Antrages.

Beschlusspunkt 2 bestimmt, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans befirwortet wird.

Beschlusspunkt 3 bestimmt die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme einer Regelung im Durchfiihrungsvertrag zur Sicherung der Finanzierung der Kosten des Ruckbaus der Anlage bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung.

Beschlusspunkt 4 bestimmt die Verdéffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 BauGB.

Beschlusspunkt 5 ermachtigt die Verwaltung, die Unterlagen fur die frihzeitige Beteiligung der Behérden und sonstigen Trager 6ffentlicher Belange sowie der Offentlichkeit vorzubereiten. Die Durchfihrung der frihzeitigen Beteiligung ist fristgerecht und ortstiblich bekannt zu machen.

Weiterer Verfahrensablauf

Die betreffende Flache befindet sich im planungsrechtlichen Auenbereich. Um Baurecht fiir die Errichtung der Freiflachenphotovoltaikanlage zu erhalten, ist die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes zwingend erforderlich.

Alternativen zu dieser Vorgehensweise beste