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title: "Stadt Dessau-Roßlau Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 für Freiflachenphotovoltaikanlage in Rodleben; Kostenübernahme durch Antragstellerin vereinbart"
sdDatePublished: "2026-09-04T14:42:00Z"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Dessau-Roßlau"
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Stadt Dessau-Roßlau Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 für Freiflachenphotovoltaikanlage in Rodleben; Kostenübernahme durch Antragstellerin vereinbart

Beschlussvorlage.pdf

Stadt Dessau-Roflau Dessau
04.09.2026 RoBlau

Vorlage

caaeawenaine BV/173/2026/1-61

Einreicher: Der Oberburgermeister

Verantwortlich fur die Umsetzung: Amt fur Wirtschaft und Stadtplanung

Beratungsfolge Status Termin Fur Gegen |Enthaltung | Bestatigung
Dienstberatung des nicht

Oberburgermeisters offentlich 04.08.2026

Ortschaftsrat Rodleben offentlich 03.09.2026

Ausschuss fur Wirtschaft Offentlich

und Tourismus 2e09/2026

Ausschuss fir Offentlich

Stadtentwicklung, Bauen, 27.08.2026

Stadtgriin und Mobilitat

Ausschuss fir Offentlich

Burgeranliegen, offentliche 18.08.2026

Sicherheit und Umwelt

Stadtrat Offentlich 14.10.2026

Titel:

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72

»Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, RoRlauer StraRe"

Beschluss:

1. Zur Férderung der nach Baugesetzbuch der Bauleitplanung zugewiesenen
Aufgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird dem Antrag auf
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes fir die
Errichtung einer Freiflachenphotovoltaikanlage im Ortsteil Rodleben zugestimmt.

2. Fur das in Anlage 2 dargestellte Gebiet wird beschlossen, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 _ ,Freiflachenphotovoltaikanlage
Rodleben, Roflauer StraRe* aufzustellen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Durchfilhrungsvertrag eine Regelung zur
Sicherung der Finanzierung der Kosten des Rtckbaus der Anlage bei
dauerhafter Aufgabe der Nutzung zu vereinbaren.

4. Der Beschluss Uber die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.

72 ,,Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roflauer StraRe* ist ortstblich
bekannt zu machen.

BV/173/2026/l-61

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die fruhzeitige Beteiligung der Behérden und
sonstigen Trager 6ffentlicher Belange sowie der Offentlichkeit vorzubereiten und
ihre Durchfihrung fristgerecht ortsUblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Grundlagen:

§1 Abs. 3, §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bereits gefasste und/oder
zu andernde Beschlisse:

Fortschreibung des Freiflachen-Photovoltaik-
konzepts — BV/174/2025/|-61

Energie- und klimapolitisches Leitbild der Stadt
Dessau Ro®lau (BV/039/2023/III-KSM)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Dessau-
Roflau (BV/160/2013/VI-61)

Klimaschutzkonzept vom 24.03.2010
(DR/BV/490/2009/VI-83)

Vorliegende Gutachten und/oder
Stellungnahmen:

Hinweise zur Verdéffentlichung:

Bekanntmachung im Amtsblatt

Relevanz mit Leitbild

Handlungsfeld

Ziel-Nummer

Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Wissenschaft_| [x]
Kultur, Freizeit und Sport []
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr []
Handel und Versorgung [x]
Landschaft und Umwelt [x] L02,L 09

Soziales Miteinander

Vorlage ist nicht leitbildrelevant

Steuerrelevanz

Bedeutung

Bemerkung

Vorlage ist steuerrelevant

Abstimmung mit Amt 20 erfolgt

Vorlage ist nicht steuerrelevant

ix]

BV/173/2026/l-61

Relevanz fiir die BUGA

Bedeutung Bemerkung

Vorlage ist BUGA-relevant

Abstimmung mit Dezernat 1 erfolgt

Vorlage ist nicht BUGA relevant [x]

Fordermittel

Bedeutung Bemerkung

Priifung ist erfolgt []

Prufung ist nicht erfolgt L]

Finanzbedarf/Finanzierung:
Die Kosten fir das Bauleitplanverfahren einschlielich erforderlicher Fachgutachten

werden von der Antragstellerin Ubernommen. Dies wird im Durchfihrungsvertrag
vereinbart.

BV/173/2026/l-61

Zusammenfassung/Fazit:

Aus dem Bedarf an Flachen fiir den gesetzlich festgeschriebenen Ausbau des
Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiehaushalt erwachst fur die
Stadt die Aufgabe, Flachen mit der Eignung fir erneuerbare Energien zu
identifizieren und am Markt zu platzieren. Der Stadtverwaltung liegt vor diesem
Hintergrund ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Dessen Ziel und
Zweck besteht darin, dstlich der Ortschaft Rodleben auf einer ca. 1,36 ha groRen,
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flache Baurecht fur eine
Freiflachenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan sollen weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der
bundespolitischen Ziele im Rahmen der Energiewende und des Energie- und
klimapolitischen Leitbildes der Stadt geschaffen werden.

Gemaf& den Kriterien der Fortschreibung des Freiflachen-Photovoltaikkonzeptes der

Stadt Dessau-RofBlau sind die flr den Bebauungsplan vorgesehenen Flachen der
Kategorie Einzelfallprifung zugeordnet.

Begriindung: siehe Anlage 1

Dr. Robert Reck
Oberbirgermeister

beschlossen im Stadtrat am:

Frank Rumpf
Stadtratsvorsitzender

BV/173/2026/l-61

Anlage 1:

Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.
Dessen Ziel und Zweck besteht darin, dstlich der Ortschaft Rodleben auf einer
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flache Baurecht fur eine
Freiflachenphotovoltaikanlage zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll der Beschluss zur
Unterstitzung des Antrages herbeigefuihrt werden.

Fur die Entscheidung zur Annahme des_ Antrages ist nach _ den
kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften (§ 45 KVG LSA) der Stadtrat
zustandig.

Das Plangebiet befindet sich 6stlich der Ortslage Rodleben. Es umfasst die
Flurstcke 6, 202 und 204, Flur 3, Gemarkung Rodleben.

Das Plagebiet wird begrenzt

e im Norden durch das Flurstiick 70 (Weg), Flur 5, der Gemarkung Rodleben,

e im Osten durch die Flurstucke 201 bzw. 206, Flur 3 der Gemarkung Rodleben,

e im Siiden durch das Flurstiick 169 (Rolauer StraRe), Flur 3, Gemarkung
Rodleben und

e im Westen durch das Flurstiick 7/2, Flur 3 der Gemarkung Rodleben.

Die Lage des Geltungsbereichs ist der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage zu
entnehmen. Die GréRe des Plangebietes betragt ca. 1,36 ha.

Entsprechend der Erlauterungen zum Vorhaben (Anlage 3) hat die Vorhabentragerin
Kaufvertrage fur die betreffenden Flursticke im Plangebiet geschlossen und ist damit
verfugungsberechtigt.

Im rechtswirksamen Flachennutzungsplan der Stadt Dessau-Ro@lau fir den Stadtteil
Rodleben ist der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 72 als gewerbliche Flache dargestellt. Die Bebauungsplanung
kann daher aus dem rechtswirksamen Flachennutzungsplan entwickelt werden.

Ubereinstimmung mit den Zielen der Stadt

Die Stadt Dessau-Roflau ist die erste Kommune in Sachsen-Anhalt, die den
European Energy Award (eea) erhalten hat. Die Zertifizierung belegt die
uberdurchschnittlichen energie- und klimapolitischen Anstrengungen der Stadt. Sie
ist zugleich Ansporn und Verpflichtung zum Ausbau des Anteils erneuerbarer
Energien.

Das Energie- und klimapolitische Leitbild der Stadt Dessau Roflau fordert auch die
Unterstiitzung privaten Engagements bei der Umsetzung der vorgenannten Ziele ein.
Dem kann durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72
»Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Roflauer StraRe“ Rechnung getragen
werden.

Die Flache fur den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72

BV/173/2026/l-61

»Freiflachenphotovoltaikanlage Rodleben, Ro®lauer StraRe“ befindet sich innerhalb
des Untersuchungsraums ,Suchraum 2 — Hafen-Biopharmapark“ (sh. auch
Machbarkeitsstudie zur Neuausweisung von Gewerbeflachen, 06/2020). Im
Vorentwurf des Flachennutzungsplans 2025 der Stadt ist sie Teil des
Untersuchungsraums fur eine Neuausweisung von Gewerbeflachen.

Ziel ist die Weiterentwicklung im Bereich der bestehenden Gewerbegebiete
Rodleben-DHW und Industriehafen RoRlau im Stiden sowie Rodleben-Mittelbreite
und BioPharmaPark Dessau im Norden. Die Vorhaltung von Flachen fir die
Ansiedlung von biopharmazeutischen Unternehmen, Industriebetrieben und
produzierendem Gewerbe liegt im offentlichen Interesse.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 soll daher durch
eine entsprechende Ausgestaltung der kiinftigen Festsetzungen mit den genannten
Zielstellungen vereinbart werden. Im Bebauungsplan kann gemaR § 9 Abs. 2 Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in besonderen Fallen festgesetzt werden, dass bestimmte
der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur fir
einen bestimmten Zeitraum zulassig oder bis zum Eintritt bestimmter Umstande
zulassig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden.

Um die vorhandenen Potenziale der Solarenergie nutzen zu kénnen, hat die Stadt
bereits im Jahr 2014 ein Standortkonzept fur Freiflachenphotovoltaikanlagen
erarbeitet. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, neuerer
politischer = Entwicklungen und den sich verandernden rechtlichen
Rahmenbedingungen wurde das Konzept fortgeschrieben. Innerhalb der
Darstellungen des _ fortgeschriebenen Freiflachen-Photovoltaikkonzepts ist der
Planbereich fiir den vorhabebezogenen Bebauungsplan Nr. 72 als Flache zur
Einzelfallprufung ausgewiesen.

Das Gebiet der friiheren Gemeinde Rodleben gilt in der Verordnung Uber Gebote fir
Freiflachenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten
(Freiflachenanlagenverordnung — FFAVO) als benachteiligtes Gebiet im Sinne des
§3 Nr. 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Gebiete haben folgende
Nachteile:

— schwach ertragfahige landwirtschaftliche Flachen,

— als Folge geringer natirlicher Ertragfahigkeit deutlich unterdurchschnittliche
Produktionsergebnisse,

— eine geringe oder abnehmende Bevélkerungsdichte, wobei die Bevélkerung
uberwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist.

Durch die Novellierung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind
Solaranlagen im Geltungsbereich einer stadtebaulichen Satzung (Anm: d. h. eines
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplans) oder einer Satzung nach § 85, die
Regelungen Uber die Zulassigkeit, den Standort und die GréRe der Anlage enthalt,
wenn sie den Festsetzungen der Satzung nicht widersprechen, verfahrensfrei gestellt
(§ 60 Abs. 1 Nr. 3 c BauO LSA). Ein Bauantrag und eine Baugenehmigung sind
daher entbehrlich. Damit entfallt die Méglichkeit der Bauaufsichtsbehérde, gemaR §
71 Abs. 3 BauO LSA die Erteilung der Baugenehmigung von der Leistung eines
geeigneten Sicherungsmittels abhangig zu machen, durch das die Finanzierung der
Kosten des Ruickbaus der Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung gesichert

BV/173/2026/l-61

wird.

Um trotzdem diese MQéglichkeit zu haben, soll die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen werden. Damit kann im
Durchfiihrungsvertrag die Finanzierung der Kosten des Riickbaus der Anlagen bei
dauerhafter Aufgabe der Nutzung vereinbart und gesichert werden.

Im Ergebnis der im Verfahren durchzufuhrenden Beteiligungen der Behérden und
sonstigen Trager 6ffentlicher Belange und der Offentlichkeit sowie der Abwagung der
berihrten bzw. betroffenen Belange wird erkennbar, ob die
Freiflachenphotovoltaiknutzung am Standort zugelassen werden kann.

Erlauterung der Beschlusspunkte

Beschlusspunkt 1 bestimmt die Annahme des der Verwaltung vorliegenden
Antrages.

Beschlusspunkt 2 bestimmt, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans befirwortet wird.

Beschlusspunkt 3 bestimmt die Beauftragung der Verwaltung zur Aufnahme einer
Regelung im Durchfihrungsvertrag zur Sicherung der Finanzierung der Kosten des
Riickbaus der Anlage bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung.

Beschlusspunkt 4 bestimmt die Verdffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt auf
der Grundlage des § 2 Absatz 1 BauGB.

Beschlusspunkt_5 ermachtigt die Verwaltung, die Unterlagen fir die fruhzeitige
Beteiligung der Behdrden und sonstigen Trager 6ffentlicher Belange sowie der
Offentlichkeit vorzubereiten. Die Durchfihrung der frihzeitigen Beteiligung ist
fristgerecht und ortsiiblich bekannt zu machen.

Weiterer Verfahrensablauf

Die betreffende Flache befindet sich im planungsrechtlichen Auf enbereich. Um
Baurecht fiir die Errichtung der Freiflachenphotovoltaikanlage zu erhalten, ist die
Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes zwingend erforderlich.

Alternativen zu dieser Vorgehensweise bestehen nicht. Das Vorh