CDU und Grüne lehnen SSW-Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes ab in Schleswig-Holstein Landtag; Betroffene erhalten keine Anhörung
Pressemitteilung ·Flensburg· 04.09.2026Flensborg ist keine Übersetzungshilfe, sondern ein Zeichen der Anerkennung
Pressemitteilung · 03.09.2026 CDU und Grüne verweigern den Betroffenen jede Mitsprache
Der Sozialausschuss des Landtags hat heute mit den Stimmen von CDU und Grünen den SSW-Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes abgelehnt. Eine mündliche Anhörung und selbst ein deutlich kleineres Fachgespräch mit Betroffenen lehnten die Koalitionsfraktionen ebenfalls ab. Hierzu erklärt der SSW-Abgeordnete Michael Schunck:
„CDU und Grünen steht es frei, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Sie können ihn politisch für falsch halten oder einen anderen Weg bevorzugen. Aber einen Gesetzentwurf abzuräumen, ohne den betroffenen Menschen vorab die Gelegenheit zu geben, ihre Sicht einzubringen, macht mich fassungslos. Das ist die politische Insolvenzerklärung einer Koalition, die den Rest der Legislatur offenbar nur noch ungestört aussitzen möchte. Besonders bitter ist die Begründung. Sinngemäß hieß es, die ‚Begehrlichkeiten‘ seien verständlich, aber angesichts knapper Kassen ohnehin nicht finanzierbar, deshalb könne man auch direkt abstimmen. Wir reden hier nicht über irgendwelche Begehrlichkeiten. Wir reden über Menschen, die wegen ihrer Gehörlosigkeit jeden Tag zusätzliche Hürden und zusätzliche Kosten tragen. Seit Jahrzehnten gibt es in Schleswig-Holstein aus gutem Grund Landesblindengeld. Wir wollen auch gehörlosen Menschen einen entsprechenden Nachteilsausgleich ermöglichen. Darüber kann man streiten. Aber ihre Erfahrungen und Argumente nicht einmal in die parlamentarische Beratung einzubeziehen, ist ignorant und kaltherzig. Für den SSW ist die Sache damit nicht erledigt. Wir werden weiter für ein Landesgehörlosengeld kämpfen.“
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