Erweiterter Vorstand des ZLB der TU Chemnitz erlässt Studienordnung Lehramt an Oberschulen in Chemnitz; Regelstudienzeit von neun Semestern, 270 LP
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Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung an der Technischen Universität Chemnitz Vom 3. September 2026
Aufgrund von § 14 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83, 87) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I) vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 254) geändert worden ist, hat der Erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der Technischen Universität Chemnitz die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich § 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit § 3 Zugangsvoraussetzungen § 4 Lehr- und Lernformen § 5 Ziele des Studienganges
Teil 2: Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 6 Aufbau des Studiums § 7 Inhalte des Studiums
Teil 3: Durchführung des Studiums
§ 8 Studienberatung § 9 Prüfungen § 10 Fern- und Teilzeitstudium
Teil 4: Schlussbestimmungen
§ 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Anlagen: 1 Studienablaufplan für die Module der Bildungswissenschaften, der bildungswissen- schaftlichen Schulpraktischen Studien und der Ergänzungsstudien
2 Modulbeschreibungen für die Module der Bildungswissenschaften, der bildungswissen- schaftlichen Schulpraktischen Studien und der Ergänzungsstudien
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnung für die Organisation und Durchführung der Modulprüfungen (Prüfungsordnung, § 9) Ziele, Inhalte, Aufbau, Ablauf und Durchführung des Studienganges Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung bis zur Ersten Staatsprüfung am Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung (ZLB) der Technischen Universität Chemnitz. Die Regelungen dieser Studienordnung werden durch die jeweiligen Studienordnungen der Fächer ergänzt und fachspezifisch konkretisiert. 3017 Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 58/2026
vom 4. September 2026
§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit (1) Studienbeginn ist im Wintersemester. (2) Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern (viereinhalb Jahren), bei einem Studium in Teilzeit von 17 Semestern (achteinhalb Jahren). Das Studium umfasst Module sowie die Erste Staatsprüfung im Gesamtumfang von 270 Leistungspunkten (LP). Dies entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 8.100 Arbeitsstunden. Die Zulassung zur und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.
§ 3 Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung ist die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Sofern für ein Fach weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen sind, ist dies in den Studienordnungen der einzelnen Fächer geregelt.
§ 4 Lehr- und Lernformen (1) Lehr- und Lernformen können sein: die Vorlesung (V), das Seminar (S), die Übung (Ü), das Projekt (PR), das Kolloquium (K), das Tutorium (T), das Praktikum (P), das Planspiel (PS) oder die Exkursion (E). Die Studenten sollen sich auf die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorbereiten und deren Inhalte in selbständiger Arbeit vertiefen. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden nicht ausschließlich durch den Besuch von Lehrveranstaltungen erworben, vielmehr sind zusätzliche eigene Studien erforderlich (Selbststudium). (2) Bei allen Lehr- und Lernformen gemäß Absatz 1 können Methoden des E-Learning zum Einsatz kommen, soweit der Charakter der jeweiligen Lehr- und Lernform gewahrt bleibt. (3) In den Studienordnungen der einzelnen Fächer ist geregelt, in welcher Sprache die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Faches abgehalten werden. Die Lehrveranstaltungen der Module der Bildungswissenschaften, der bildungswissenschaftlichen Schulpraktischen Studien und der Ergänzungsstudien werden in Deutsch abgehalten, gegebenenfalls angereichert mit englischsprachigen Inhalten.
§ 5 Ziele des Studienganges (1) Ziel des Studienganges ist die Vermittlung der bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Unterrichtsplanung, -organisation und -reflexion bilden Kernelemente der Lehrkräftebildung. Die Studenten werden befähigt, Zusammenhänge zwischen den Bildungswissenschaften, den zwei gewählten Fächern und den dazugehörigen Fachdidaktiken herzustellen und diese in ihre Rolle als Lehrende an Oberschulen zu integrieren. Sie erwerben dazu eine Reihe pädagogischer Schlüsselqualifikationen und - kompetenzen, wie die Fähigkeit zur professionellen Kommunikation, die Fähigkeit zum wertebewussten pädagogischen Handeln, die Fähigkeit Fachwissen in berufliches Handeln umzusetzen, differenzierte Wahrnehmungskompetenz, Reflexionskompetenz sowie die Fähigkeit eigene Lernprozesse zu organisieren und Kinder und Jugendliche in ihren Lernprozessen zu unterstützen. Sie entwickeln anwendungs- und forschungsorientiert die Fähigkeit, praxisrelevante und wissenschaftliche Probleme zu lösen. Im Anschluss an das Studium verfügen die Absolventen über fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erzieherische Kompetenzen sowie umfassende Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Sie sind befähigt, sich selbstständig und konstruktiv mit wechselnden Anforderungen und situativen Gegebenheiten im Berufsfeld einer Lehrkraft der Sekundarstufe I auseinanderzusetzen, geeignete Lehr-Lern-Arrangements zu entwickeln bzw. anzupassen und ihre eigene Rolle in Bildungsprozessen zu reflektieren. Darüber hinaus vermögen sie Leistungen zu messen und zu beurteilen. Sie besitzen pädagogisch-diagnostische Fähigkeiten in Verbindung mit entsprechenden Beratungs- und Förderkompetenzen und übernehmen fachunabhängige Aufgaben hinsichtlich der Berufsorientierung.
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Teil 2 Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 6 Aufbau des Studiums (1) Es erfolgt eine Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an Oberschulen mit verbindlicher Wahl von zwei Fächern. Im Studium werden 270 LP erworben, die sich aus den Bereichen Bildungswissenschaften, Schulpraktische Studien und Ergänzungsstudien, aus zwei gewählten Fächern und deren Fachdidaktiken sowie aus der Ersten Staatsprüfung zusammensetzen.
Bildungswissenschaften: ∑ 55 LP
Basismodule
133139-020 Einführung in die Oberschulpädagogik 5 LP (Pflichtmodul) 271636-501 Einführung in die Allgemeine Didaktik 5 LP (Pflichtmodul) 133139-010 Unterrichtsqualität und Unterrichtsplanung 5 LP (Pflichtmodul) 271631-501 Grundlagen der Erziehungswissenschaft 5 LP (Pflichtmodul) 281533-002 Entwicklungs- und Motivationspsychologie im Jugendalter 5 LP (Pflichtmodul) 281534-001 Entwicklungs-, Lern- und Instruktionspsychologie 5 LP (Pflichtmodul) 281533-011 Diagnostik und Beratung 5 LP (Pflichtmodul)
Vertiefungsmodule 133139-021 Inklusion in der Oberschule 5 LP (Pflichtmodul) 133139-022 Berufs- und Lebensweltorientierung 5 LP (Pflichtmodul) 133100-032 Kommunikation und Interaktion in der Schule 5 LP (Pflichtmodul)
Aus den folgenden Vertiefungsmodulen 133100-009 und 133100-011 ist ein Modul im Umfang von 5 LP zu wählen, das nicht im Rahmen der Vertiefungsmodule der Ergänzungsstudien absolviert wird. 133100-009 Professionalisierung von Lehrpersonen 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-011 Projektunterricht in der Schule 5 LP (Wahlpflichtmodul)
Ergänzungsstudien: ∑ 15 LP
Basismodule 133100-005 Sprecherziehung 2 LP (Pflichtmodul) 133100-006 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 3 LP (Pflichtmodul) 133100-007 Politische Bildung und Medienbildung 5 LP (Pflichtmodul)
Vertiefungsmodule Aus den folgenden Vertiefungsmodulen 133100-008 bis 133100-031 ist ein Modul im Umfang von 5 LP zu wählen, das nicht bereits im Rahmen der Vertiefungsmodule der Bildungswissenschaften absolviert wurde. 133100-008 Individuelle Lernprozesse 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-009 Professionalisierung von Lehrpersonen 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-010 Forschungsmethoden im Lehramtsstudium 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-011 Projektunterricht in der Schule 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-030 Bildungs- und Schulgeschichte 5 LP (Wahlpflichtmodul) 133100-031 Schulentwicklung 5 LP (Wahlpflichtmodul)
Bildungswissenschaftliche Schulpraktische Studien: ∑ 10 LP
Praxismodule
133100-100 Bildungswissenschaftliches Orientierungspraktikum an der Oberschule (SPS 1) 5 LP (Pflichtmodul) 133100-150 Bildungswissenschaftliches Reflexionspraktikum an der Oberschule (SPS 6) 5 LP (Pflichtmodul)
(2) Weiterhin sind zwei Fächer im Gesamtumfang von jeweils 80 LP zu belegen. Angeboten werden die Fächer Englisch, Informatik, Mathematik, Physik, Sport und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH/S). In jedem Fach sind Module der Fachwissenschaften im Gesamtumfang von 55 LP, Module der Fachdidaktik im Gesamtumfang von 15 LP sowie Module der fachspezifischen Schulpraktischen Studien im Gesamtumfang von 10 LP zu absolvieren. Der Studienaufbau sowie die fachspezifischen Module der Fächer 3019 Amtliche Bekanntmachungen
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(Fachwissenschaft und Fachdidaktik inklusive der fachspezifischen Schulpraktischen Studien) sind in den entsprechenden Studienordnungen der einzelnen Fächer geregelt. (3) Die Zulassung zur und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung unterliegen der Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Nähere Bestimmungen zur Zulassung, zum Inhalt und zum Verfahren der Ersten Staatsprüfung sind in der Lehramtsprüfungsordnung I geregelt. Mit der Ersten Staatsprüfung werden weitere 30 LP erworben. (4) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung an der Technischen Universität Chemnitz innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung im Studienablaufplan (siehe Anlage 1 sowie jeweilige Anlage 1 der Studienordnungen der einzelnen Fächer) und dem modularen Aufbau des Studienganges.
§ 7 Inhalte des Studiums (1) Inhalte des Studienganges sind die zwei gewählten Fächer (Wahl aus den Fächern Englisch, Informatik, Mathematik, Physik, Sport, WTH/S), die jeweils dazugehörige Fachdidaktik (Englisch, Informatik, Mathematik, Physik, Sport, WTH/S) und die Bildungswissenschaften (Schulpädagogik für Oberschulen, Allgemeine Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie). Inhalte des Studiums sind zudem die Schulprakt