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title: "Erweiterter Vorstand des ZLB der TU Chemnitz erlässt Studienordnung Lehramt an Oberschulen in Chemnitz; Regelstudienzeit von neun Semestern, 270 LP"
sdDatePublished: "2026-09-04T09:13:00Z"
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Erweiterter Vorstand des ZLB der TU Chemnitz erlässt Studienordnung Lehramt an Oberschulen in Chemnitz; Regelstudienzeit von neun Semestern, 270 LP

01a_SO_58_2026_Gesamt

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Oberschulen
mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
an der Technischen Universität Chemnitz
Vom 3. September 2026

Aufgrund von § 14 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen
im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329),
das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83, 87) geändert worden ist,
und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für
Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I) vom 19. Januar 2022
(SächsGVBl. S. 46), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 254) geändert
worden ist, hat der Erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der
Technischen Universität Chemnitz die folgende Studienordnung erlassen:

Inhaltsübersicht

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Studienbeginn und Regelstudienzeit
§ 3
Zugangsvoraussetzungen
§ 4
Lehr- und Lernformen
§ 5
Ziele des Studienganges

Teil 2: Aufbau und Inhalte des Studiums

§ 6
Aufbau des Studiums
§ 7
Inhalte des Studiums

Teil 3: Durchführung des Studiums

§ 8
Studienberatung
§ 9
Prüfungen
§ 10
Fern- und Teilzeitstudium

Teil 4: Schlussbestimmungen

§ 11
Inkrafttreten und Veröffentlichung

Anlagen:
1 Studienablaufplan für die Module der Bildungswissenschaften, der bildungswissen-
schaftlichen Schulpraktischen Studien und der Ergänzungsstudien

2 Modulbeschreibungen für die Module der Bildungswissenschaften, der bildungswissen-
schaftlichen Schulpraktischen Studien und der Ergänzungsstudien

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum
verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnung für die Organisation und
Durchführung der Modulprüfungen (Prüfungsordnung, § 9) Ziele, Inhalte, Aufbau, Ablauf und Durchführung
des Studienganges Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung bis zur Ersten
Staatsprüfung am Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung (ZLB) der Technischen Universität
Chemnitz. Die Regelungen dieser Studienordnung werden durch die jeweiligen Studienordnungen der Fächer
ergänzt und fachspezifisch konkretisiert.
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Amtliche Bekanntmachungen
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Nr. 58/2026
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§ 2
Studienbeginn und Regelstudienzeit
(1) Studienbeginn ist im Wintersemester.
(2) Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von neun Semestern (viereinhalb Jahren), bei einem Studium
in Teilzeit von 17 Semestern (achteinhalb Jahren). Das Studium umfasst Module sowie die Erste
Staatsprüfung im Gesamtumfang von 270 Leistungspunkten (LP). Dies entspricht einem durchschnittlichen
Arbeitsaufwand von 8.100 Arbeitsstunden. Die Zulassung zur und die Durchführung der Ersten
Staatsprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.

§ 3
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste
Staatsprüfung ist die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine
durch Rechtsvorschrift als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Sofern für ein Fach
weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen sind, ist dies in den Studienordnungen der
einzelnen Fächer geregelt.

§ 4
Lehr- und Lernformen
(1) Lehr- und Lernformen können sein: die Vorlesung (V), das Seminar (S), die Übung (Ü), das Projekt (PR),
das Kolloquium (K), das Tutorium (T), das Praktikum (P), das Planspiel (PS) oder die Exkursion (E). Die
Studenten sollen sich auf die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorbereiten und deren Inhalte in
selbständiger Arbeit vertiefen. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten werden nicht ausschließlich durch den Besuch von Lehrveranstaltungen erworben, vielmehr
sind zusätzliche eigene Studien erforderlich (Selbststudium).
(2) Bei allen Lehr- und Lernformen gemäß Absatz 1 können Methoden des E-Learning zum Einsatz kommen,
soweit der Charakter der jeweiligen Lehr- und Lernform gewahrt bleibt.
(3) In den Studienordnungen der einzelnen Fächer ist geregelt, in welcher Sprache die Lehrveranstaltungen
des
jeweiligen
Faches
abgehalten
werden.
Die
Lehrveranstaltungen
der
Module
der
Bildungswissenschaften,
der
bildungswissenschaftlichen
Schulpraktischen
Studien
und
der
Ergänzungsstudien werden in Deutsch abgehalten, gegebenenfalls angereichert mit englischsprachigen
Inhalten.

§ 5
Ziele des Studienganges
(1) Ziel des Studienganges ist die Vermittlung der bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und
fachdidaktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst gemäß der
Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Unterrichtsplanung, -organisation und -reflexion bilden Kernelemente der Lehrkräftebildung. Die
Studenten werden befähigt, Zusammenhänge zwischen den Bildungswissenschaften, den zwei gewählten
Fächern und den dazugehörigen Fachdidaktiken herzustellen und diese in ihre Rolle als Lehrende an
Oberschulen zu integrieren. Sie erwerben dazu eine Reihe pädagogischer Schlüsselqualifikationen und -
kompetenzen, wie die Fähigkeit zur professionellen Kommunikation, die Fähigkeit zum wertebewussten
pädagogischen Handeln, die Fähigkeit Fachwissen in berufliches Handeln umzusetzen, differenzierte
Wahrnehmungskompetenz, Reflexionskompetenz sowie die Fähigkeit eigene Lernprozesse zu organisieren
und Kinder und Jugendliche in ihren Lernprozessen zu unterstützen. Sie entwickeln anwendungs- und
forschungsorientiert die Fähigkeit, praxisrelevante und wissenschaftliche Probleme zu lösen. Im Anschluss
an das Studium verfügen die Absolventen über fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erzieherische
Kompetenzen sowie umfassende Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Sie sind befähigt, sich
selbstständig und konstruktiv mit wechselnden Anforderungen und situativen Gegebenheiten im Berufsfeld
einer Lehrkraft der Sekundarstufe I auseinanderzusetzen, geeignete Lehr-Lern-Arrangements zu entwickeln
bzw. anzupassen und ihre eigene Rolle in Bildungsprozessen zu reflektieren. Darüber hinaus vermögen sie
Leistungen zu messen und zu beurteilen. Sie besitzen pädagogisch-diagnostische Fähigkeiten in Verbindung
mit entsprechenden Beratungs- und Förderkompetenzen und übernehmen fachunabhängige Aufgaben
hinsichtlich der Berufsorientierung.

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Nr. 58/2026
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Teil 2
Aufbau und Inhalte des Studiums

§ 6
Aufbau des Studiums
(1) Es erfolgt eine Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an Oberschulen mit verbindlicher Wahl von
zwei Fächern. Im Studium werden 270 LP erworben, die sich aus den Bereichen Bildungswissenschaften,
Schulpraktische Studien und Ergänzungsstudien, aus zwei gewählten Fächern und deren Fachdidaktiken
sowie aus der Ersten Staatsprüfung zusammensetzen.

Bildungswissenschaften: ∑ 55 LP

Basismodule

133139-020
Einführung in die Oberschulpädagogik
5 LP
(Pflichtmodul)
271636-501
Einführung in die Allgemeine Didaktik
5 LP
(Pflichtmodul)
133139-010
Unterrichtsqualität und Unterrichtsplanung
5 LP
(Pflichtmodul)
271631-501
Grundlagen der Erziehungswissenschaft
5 LP
(Pflichtmodul)
281533-002
Entwicklungs- und Motivationspsychologie im Jugendalter
5 LP
(Pflichtmodul)
281534-001
Entwicklungs-, Lern- und Instruktionspsychologie
5 LP
(Pflichtmodul)
281533-011
Diagnostik und Beratung
5 LP
(Pflichtmodul)

Vertiefungsmodule
133139-021
Inklusion in der Oberschule
5 LP
(Pflichtmodul)
133139-022
Berufs- und Lebensweltorientierung
5 LP
(Pflichtmodul)
133100-032
Kommunikation und Interaktion in der Schule
5 LP
(Pflichtmodul)

Aus den folgenden Vertiefungsmodulen 133100-009 und 133100-011 ist ein Modul im Umfang von 5 LP zu
wählen, das nicht im Rahmen der Vertiefungsmodule der Ergänzungsstudien absolviert wird.
133100-009
Professionalisierung von Lehrpersonen
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-011
Projektunterricht in der Schule
5 LP
(Wahlpflichtmodul)

Ergänzungsstudien: ∑ 15 LP

Basismodule
133100-005
Sprecherziehung
2 LP
(Pflichtmodul)
133100-006
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
3 LP
(Pflichtmodul)
133100-007
Politische Bildung und Medienbildung
5 LP
(Pflichtmodul)

Vertiefungsmodule
Aus den folgenden Vertiefungsmodulen 133100-008 bis 133100-031 ist ein Modul im Umfang von 5 LP zu
wählen, das nicht bereits im Rahmen der Vertiefungsmodule der Bildungswissenschaften absolviert wurde.
133100-008
Individuelle Lernprozesse
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-009
Professionalisierung von Lehrpersonen
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-010
Forschungsmethoden im Lehramtsstudium
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-011
Projektunterricht in der Schule
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-030
Bildungs- und Schulgeschichte
5 LP
(Wahlpflichtmodul)
133100-031
Schulentwicklung
5 LP
(Wahlpflichtmodul)

Bildungswissenschaftliche Schulpraktische Studien: ∑ 10 LP

Praxismodule

133100-100
Bildungswissenschaftliches Orientierungspraktikum an
der Oberschule (SPS 1)
5 LP
(Pflichtmodul)
133100-150
Bildungswissenschaftliches Reflexionspraktikum an der
Oberschule (SPS 6)
5 LP
(Pflichtmodul)

(2) Weiterhin sind zwei Fächer im Gesamtumfang von jeweils 80 LP zu belegen. Angeboten werden die
Fächer Englisch, Informatik, Mathematik, Physik, Sport und Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH/S).
In jedem Fach sind Module der Fachwissenschaften im Gesamtumfang von 55 LP, Module der Fachdidaktik
im Gesamtumfang von 15 LP sowie Module der fachspezifischen Schulpraktischen Studien im
Gesamtumfang von 10 LP zu absolvieren. Der Studienaufbau sowie die fachspezifischen Module der Fächer
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(Fachwissenschaft und Fachdidaktik inklusive der fachspezifischen Schulpraktischen Studien) sind in den
entsprechenden Studienordnungen der einzelnen Fächer geregelt.
(3) Die Zulassung zur und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung unterliegen der Zuständigkeit des
Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Nähere Bestimmungen zur Zulassung, zum Inhalt und
zum Verfahren der Ersten Staatsprüfung sind in der Lehramtsprüfungsordnung I geregelt. Mit der Ersten
Staatsprüfung werden weitere 30 LP erworben.
(4) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste
Staatsprüfung an der Technischen Universität Chemnitz innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der
zeitlichen Gliederung im Studienablaufplan (siehe Anlage 1 sowie jeweilige Anlage 1 der Studienordnungen
der einzelnen Fächer) und dem modularen Aufbau des Studienganges.

§ 7
Inhalte des Studiums
(1) Inhalte des Studienganges sind die zwei gewählten Fächer (Wahl aus den Fächern Englisch, Informatik,
Mathematik, Physik, Sport, WTH/S), die jeweils dazugehörige Fachdidaktik (Englisch, Informatik,
Mathematik, Physik, Sport, WTH/S) und die Bildungswissenschaften (Schulpädagogik für Oberschulen,
Allgemeine Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie). Inhalte des Studiums sind zudem die
Schulprakt