Technische Universität Chemnitz erlassen neue Studienordnung Informatik im Lehramt an Oberschulen; Kooperation mit TU Dresden bei Fachdidaktik-Modulen
03_58_2026_Gesamt
Studienordnung für das Fach Informatik im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung an der Technischen Universität Chemnitz Vom 3. September 2026
Aufgrund von § 14 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83, 87) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I) vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juli 2026 (SächsGVBl. S. 254) geändert worden ist, hat der Erweiterte Vorstand des Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der Technischen Universität Chemnitz die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich § 2 Lehr- und Lernformen § 3 Ziele des Studiums
Teil 2: Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 4 Aufbau des Studiums § 5 Inhalte des Studiums
Teil 3: Schlussbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Anlagen: 1 Studienablaufplan
2 Modulbeschreibungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt in Ergänzung der jeweils gültigen Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Oberschulen und auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnung für die Organisation und Durchführung der Modulprüfungen (Prüfungsordnung, § 9) Ziele, Inhalte, Aufbau, Ablauf und Durchführung des Studiums im Fach Informatik im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung am Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der Technischen Universität Chemnitz.
§ 2 Lehr- und Lernformen Die Lehrveranstaltungen der Module des Faches Informatik werden in Deutsch abgehalten, gegebenenfalls angereichert mit englischsprachigen Inhalten.
3090 Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 58/2026
vom 4. September 2026
§ 3 Ziele des Studiums Die Absolventen verfügen über ein breit angelegtes Wissen über die fachlichen Grundlagen, Strukturen und Zusammenhänge der Informatik. Sie haben im Verlauf ihres Studiums sowohl fundierte fachwissenschaftliche als auch fachdidaktische Kenntnisse erworben, die ihnen einen umfassenden Überblick über das Fach sowie seine didaktische Ausrichtung eröffnen. Ein besonderes Merkmal ihrer Ausbildung besteht darin, dass sie die charakteristischen Denk- und Arbeitsweisen der Informatik reflektieren und in ihrer aktuellen Entwicklung einordnen können. Darüber hinaus sind sie in der Lage, die zentralen Teilgebiete der Informatik in ihrer Systematik zu durchdringen, diese inhaltlich sicher zu beherrschen und in didaktisch angemessener Form aufzubereiten. Diese Kompetenzen befähigen sie dazu, fachlich fundierten Unterricht in den unterschiedlichen Klassenstufen an Oberschulen theoriegeleitet zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Ihr Profil wird durch eine ausgeprägte Fähigkeit zur Abstraktion, zum Transfer und zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden bestimmt, sodass sie komplexe Fragestellungen nicht nur fachlich durchdringen, sondern auch im Kontext von Lehr- und Lernprozessen gestalten können. Sie nutzen dabei informatische Werkzeuge und Hilfsmittel reflektiert und zielgerichtet. Neben diesen fachlichen und didaktischen Qualifikationen erwerben die Studenten auch überfachliche Schlüsselkompetenzen, die auf die Vermittlung, Organisation und Aneignung von Wissen und Kompetenzen im Kontext der Informations- und Kommunikationstechnologien ausgerichtet sind.
Teil 2 Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium des Faches Informatik im Studiengang Lehramt an Oberschulen umfasst die Fachwissenschaften, die Fachdidaktik und die dazugehörigen fachspezifischen Schulpraktischen Studien. Die Module der Fachdidaktik Informatik werden im Rahmen einer Kooperation mit der Technischen Universität Dresden angeboten. Es werden 80 LP erworben, die sich wie folgt zusammensetzen:
Fachwissenschaften Informatik: ∑ 55 LP
Basismodule: 250110-001 Grundlagen der Informatik I 5 LP (Pflichtmodul) 256050-007 Einführung in die Funktionsweise von Computersystemen 5 LP (Pflichtmodul) 250110-002 Grundlagen der Informatik II 5 LP (Pflichtmodul) 254010-005 Theoretische Informatik I 10 LP (Pflichtmodul) 255030-002 Rechnernetze 5 LP (Pflichtmodul)
Vertiefungsmodule: 256030-002 Datenbanken Grundlagen 5 LP (Pflichtmodul) 257010-002 Computergraphik I 5 LP (Pflichtmodul) 257070-002 Softwareengineering 10 LP (Pflichtmodul)
Aus den nachfolgenden Vertiefungsmodulen 257080-006 bis 257030-004 ist ein Modul auszuwählen.
257080-006 Mensch-Computer-Interaktion I 5 LP (Wahlpflichtmodul) 257080-001 Medienapplikationen 5 LP (Wahlpflichtmodul) 257080-003 Medientechnik 5 LP (Wahlpflichtmodul) 257030-004 Einführung in die Künstliche Intelligenz 1 5 LP (Wahlpflichtmodul)
Fachdidaktik Informatik: ∑ 15 LP
Basismodule (Technische Universität Dresden): INF-SEOS-INF-04 Didaktik der Informatik – Grundlagen 5 LP (Pflichtmodul) INF-SEOS-INF-07 Didaktik der Informatik – Unterrichtsentwicklung 5 LP (Pflichtmodul) INF-SEOS-INF-19 Didaktik der Informatik – Informatische Bildung an Oberschulen 5 LP (Pflichtmodul)
3091 Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 58/2026
vom 4. September 2026
Schulpraktische Studien: ∑ 10 LP
Praxismodule: 133100-103 Schulpraktische Übung Informatik (SPS 2/SPS 3) 5 LP (Pflichtmodul) 133100-104 Fachdidaktisches Blockpraktikum Informatik (SPS 4/SPS 5) 5 LP (Pflichtmodul)
(2) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Fach Informatik im Studiengang Lehramt an Oberschulen an der Technischen Universität Chemnitz innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung im Studienablaufplan (siehe Anlage 1) und dem modularen Aufbau des Studienganges.
§ 5 Inhalte des Studiums (1) Inhalte des Studiums im Fach Informatik sind Grundlagen der theoretischen, technischen und praktischen Informatik, angewandte Informatik, gesellschaftliche Zusammenhänge der Informatik sowie die Fachdidaktik Informatik und die Schulpraktischen Studien, die inhaltlich auf das Fach Informatik ausgerichtet sind. Die Studenten wenden hierbei die in der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik Informatik erworbenen Kenntnisse an. Insgesamt zeichnet sich das Studium durch eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis aus. (2) Inhalte, Ziele, Lehrformen, Leistungspunkte, Prüfungen sowie Häufigkeit des Angebots und Dauer der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen (siehe Anlage 2) festgelegt.
Teil 3 Schlussbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung gilt für die ab Wintersemester 2026/2027 Immatrikulierten.
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Vorstandes des Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung vom 17. Juni 2026, der Genehmigung durch das Rektorat der Technischen Universität Chemnitz vom 24. Juni 2026 sowie der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Chemnitz, den 3. September 2026
Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz
Prof. Dr. Gerd Strohmeier 3092 Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 58/2026
vom 4. September 2026
Anlage 1: Studienablaufplan für das Fach Informatik (2400 AS, 80 LP, 54 LVS) im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
Abkürzungen PL Prüfungsleistung
ASL Anrechenbare Studienleistung AS Arbeitsstunden V Vorlesung Ü Übung
T Tutorium
E Exkursion
PVL Prüfungsvorleistung LVS Lehrveranstaltungsstunden
LP Leistungspunkte S Seminar
P Praktikum K Kolloquium PR Projekt
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
- Semester
Grundlagen der Informatik I (250110-001), 150 AS/5 LP Grundlagen der Informatik II (250110-002), 150 AS/5 LP Theoretische Informatik I (254010-005), 300 AS/10 LP Rechnernetze (255030-002), 150 AS/ 5 LP Datenbanken Grundlagen (256030-002), 150 AS/5 LP
Softwareengineering (257070-002), 300 AS/10 LP
V: Grundlagen der Informatik I 60 AS, 2 LVS
Ü: Grundlagen der Informatik I 45 AS, 1 LVS
P: Grundlagen der Informatik I 45 AS, 1 LVS
PVL: Beleg PL: Klausur V: Grundlagen der Informatik II 60 AS, 2 LVS
Ü: Grundlagen der Informatik II 45 AS, 1 LVS
P: Grundlagen der Informatik II 45 AS, 1 LVS
PL: Klausur V: Theoretisch Informatik I 90 AS, 4 LVS
Ü: Theoretisch Informatik I 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur V: Rechnernetze 90 AS, 2 LVS
Ü: Rechnernetze 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur V: Datenbanken Grundlagen 90 AS, 2 LVS
Ü: Datenbanken Grundlagen 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur
V: Softwareengineering 150 AS, 2 LVS
Ü: Softwareengineering 75 AS, 2 LVS
P: Softwareengineering 75 AS, 2 LVS
PVL: Praktikum PL: Klausur
Wahlmodule des 8. Semesters können auch bereits im 6. Fachsemester belegt werden. Aus den folgenden Modulen 257080-006, 257080-001, 257080- 003 und 257030-004 ist ein Modul auszuwählen. Einführung in die Funktionsweise von Computersystemen (256050-007), 150 AS/5 LP
Computergraphik I (257010-002), 150 AS/5 LP
Mensch-Computer- Interaktion I (257080-006), 150 AS/5 LP Medienapplikationen (257080-001), 150 AS/5 LP V: Einführung in die Funktionsweise von Computersystemen 90 AS, 2 LVS
Ü: Einführung in die Funktionsweise von Computersystemen 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur
V: Computergraphik I 90 AS, 2 LVS
Ü: Computergraphik I 60 AS, 2 LVS
PVL: Aufgabenkomplexe PL: Klausur
V: Mensch-Computer- Interaktion I 90 AS, 2 LVS
Ü: Mensch-Computer- Interaktion I 60 AS, 2 LVS
2 PL: Klausur, mündliche Präsentation V: Medienapplikationen 90 AS, 2 LVS
Ü: Medienapplikationen 60 AS, 2 LVS
PVL: Präsentation PL: Klausur
Medientechnik (257080-003), 150 AS/5 LP
V: Medientechnik 90 AS, 2 LVS
Ü: Medientechnik 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur
Einführung in die Künstliche Intelligenz 1 (257030-004), 150 AS/5 LP
V: Einführung in die Künstliche Intelligenz 1 90 AS, 2 LVS
Ü: Einführung in die Künstliche Intelligenz 1 60 AS, 2 LVS
PL: Klausur 3093 Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 58/2026
vom 4. September 2026
Anlage 1: Studienablaufplan für das Fach Informatik (2400 AS, 80 LP, 54 LVS) im Studiengang Lehramt an Oberschulen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung
Abkürzungen PL Prüfungsleistung
ASL Anrechenbare Studienleistung AS Arbeitsstunden V Vorlesung Ü Übung
T Tutorium
E Exkursion
PVL Prüfungsvorleistung LVS Lehrveranstaltungsstunden
LP Leistungspunkte S Seminar
P Praktikum K Kolloquium PR Projekt