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title: "WAB e.V. begrüßt WindSeeG-Novelle Bremerhaven; 1.000–1.200 MW pro Ausschreibung"
sdDatePublished: "2026-09-04T15:46:00Z"
source: "https://www.wab.net/fileadmin/media/News/Pressemitteilungen/2026/09._September/WindSeeG-Novelle_WAB_begruesst_Nachbesserungen_weitere_Schritte_notwendig.pdf"
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  - "Bremerhaven"
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WAB e.V. begrüßt WindSeeG-Novelle Bremerhaven; 1.000–1.200 MW pro Ausschreibung

WAB e.V. | Barkhausenstraße 4 | 27568 Bremerhaven | www.wab.net T +49 47139177 0 | F +49 471 39177 19 | @ info@wab.net

Pressemitteilung

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WindSeeG-Novelle: WAB begrüßt Nachbesserungen – weitere Schritte für zügigen und
gesicherten Offshore-Ausbau sind notwendig
Bremerhaven, 04.09.2026 – Der WAB e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf zur Novellierung
des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) nach der Verbändeanhörung an mehreren wichtigen Stellen
weiterentwickelt hat. Der am 2. September vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf greift
damit auch wichtige Punkte auf, die die WAB in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf adressiert hatte.
„Es ist positiv, dass die Rückmeldungen aus der Branche an einigen entscheidenden Stellen Eingang in den
Regierungsentwurf gefunden haben. Besonders bei der Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen sehen wir
eine klare Bewegung in die richtige Richtung. Jetzt muss das parlamentarische Verfahren genutzt werden,
um auch die noch offenen Fragen so zu lösen, dass aus Zuschlägen tatsächlich finanzierte und gebaute
Offshore-Windparks werden“, sagt WAB-Geschäftsführer Markus Nölke.
Kleinere Flächen stärken Wettbewerb und Akteursvielfalt
Besonders positiv bewertet die WAB die neue Regelung zur Größe zukünftiger Ausschreibungsflächen.
Während der Referentenentwurf noch einen breiten Korridor von 500 bis 2.400 MW vorsah, sollen einzelne
Flächen künftig grundsätzlich eine Leistung von 1.000 bis 1.200 MW umfassen. Größere Abweichungen
sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein.
Damit kommt die Bundesregierung einer zentralen Forderung der WAB nach. Der Verband hatte sich für eine
Begrenzung einzelner Flächen auf maximal 1 GW ausgesprochen. Kleinere Flächen können den Bieterkreis
erweitern, Wettbewerb fördern und gleichzeitig das Risiko reduzieren, dass bei der Nichtrealisierung eines
einzelnen Projekts große Teile des Ausbaupfads betroffen sind.
Prüfung einer Indexierung ist wichtiger Fortschritt
Ebenfalls positiv bewertet die WAB die angekündigte Prüfung einer Indexierung des CfD-Zuschlagswerts
für die Planungs- und Bauphase. Die WAB hatte in ihrer Stellungnahme ausdrücklich einen Inflations- und
Kostenanpassungsmechanismus gefordert. Gerade bei Offshore-Projekten liegen zwischen Zuschlag,
Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme mehrere Jahre, in denen sich Investitions-, Betriebs- und
Finanzierungskosten erheblich verändern können.
Aus Sicht der WAB muss aus dem Prüfauftrag deshalb im parlamentarischen Verfahren eine verlässliche und
bankfähige Regelung werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine Kostenanpassung allein für die
Planungs- und Bauphase ausreichend ist oder darüber hinaus Mechanismen für die lange Betriebsdauer
notwendig sind.
PPA als Marktweg erhalten – CfD muss verlässlich absichern
Das zweistufige Ausschreibungsmodell bleibt im Regierungsentwurf grundsätzlich bestehen. Zunächst wird
geprüft, ob ein Projekt ohne staatliche Absicherung marktlich realisiert werden kann – beispielsweise über
langfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Erst wenn dies nicht gelingt, folgt eine zweite Stufe mit
einem zweiseitigen Differenzvertrag (CfD).
Die WAB sieht in dieser Kombination weiterhin grundsätzlich Chancen. Mehrere großvolumige PPA-
Abschlüsse für Offshore-Windparks zeigen, dass marktliche Modelle funktionieren können. Voraussetzung
ist jedoch, dass langfristige PPAs tatsächlich finanzierungsfähig bleiben. Gleichzeitig muss der CfD ein
belastbares Sicherheitsnetz darstellen, wenn eine rein marktliche Finanzierung nicht möglich ist.
Positiv ist zudem, dass flächenspezifische Ertragsunterschiede bei der Festlegung der Höchstwerte künftig
verbindlicher berücksichtigt werden sollen. Die WAB weist jedoch darauf hin, dass unterschiedliche

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Stromerträge nur einen Teil der Projektrisiken abbilden. Auch Kosten- und Finanzierungsentwicklungen
müssen angemessen berücksichtigt werden.
Weitere Nachbesserungen bleiben notwendig
Nicht aufgegriffen wurde bislang die Forderung der WAB, Ausschreibungen grundsätzlich auf zentral
voruntersuchte Flächen zu konzentrieren. Aus Sicht des Verbandes reduzieren zentrale Voruntersuchungen
wesentliche Entwicklungsrisiken bereits vor dem Zuschlag und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit einer
erfolgreichen Finanzierung und Realisierung.
Kritisch bewertet die WAB zudem die neu vorgesehene Regelung, nach der bei einer verspäteten
Netzanbindung eine Entschädigung für künftig bezuschlagte Projekte grundsätzlich erst ab dem 31. Tag nach
dem verbindlichen Fertigstellungstermin geltend gemacht werden kann. Verzögerungen, die nicht vom
Projektentwickler verursacht werden, sollten nicht zu zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken für Offshore-
Projekte führen.
Auch die Verlängerung der Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre ist grundsätzlich
positiv zu bewerten, bleibt aus Sicht der WAB allerdings mit offenen Fragen verbunden. Eine längere
Betriebsdauer kann wirtschaftliche Chancen bieten, muss aber mit belastbaren technischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Netzanbindungen, Anlagen, Ertüchtigungen und möglichen
Reinvestitionen einhergehen.
„Der Regierungsentwurf ist gegenüber dem ersten Entwurf an wichtigen Stellen verbessert worden.
Entscheidend ist jetzt, die noch offenen Punkte im parlamentarischen Verfahren zu klären. Unser Maßstab
bleibt dabei die tatsächliche Realisierung: Das WindSeeG muss Investitionen ermöglichen, den Wettbewerb
stärken und der Offshore-Windindustrie sowie ihrer Wertschöpfungskette langfristige Planungssicherheit
geben“, so Markus Nölke.
Der WAB e.V. wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin für
Rahmenbedingungen einsetzen, die Investitionen ermöglichen und den Offshore-Ausbau verlässlich
voranbringen.

Über die WAB e. V.:
Die WAB ist bundesweiter Ansprechpartner für die Offshore-Windindustrie, das Onshore-Netzwerk im
Nordwesten und fördert die Produktion von grünem Wasserstoff aus Windstrom. Dem Verein gehören über 200
kleinere und größere Unternehmen sowie Institute aus allen Bereichen der Windindustrie, der maritimen Industrie,
der entstehenden Wasserstoffwirtschaft sowie der Forschung an. Wir vertreten über unsere Mitglieder rund
160.000 Fachkräfte. Der Windindustrie- und Wasserstoffverband WAB e.V. setzt sich als Stimme der
Wertschöpfungskette für Klimaschutz mit „grüner“ Energie als Elektronen und Moleküle ein.

Pressekontakt:
Knut Kiesow
Clustermanager für politische Kommunikation
knut.kiesow@wab.net
0160 2552376