Bildungsscheck 2.0 ist wieder da in Dortmund; Richtlinienänderung ab 01.09.2026
Bildungsscheck 2.0 ist wieder da | Wirtschaftsförderung Dortmund
Donnerstag, 3. September 2026 - 16:43
Mittwoch, 2. September 2026 - 10:49
Montag, 31. August 2026 - 14:13
Erstellt am Freitag, 4. September 2026 - 07:31
Bildungsscheck 2.0 ist wieder da
Richtlinienänderung zum Bildungsscheck 2.0 zum 01.09.2026
Seit dem 01.09.2026 gelten für die Antragstellung für berufliche Weiterbildung überarbeitete Vorgaben, die insbesondere einen detaillierteren Berufsbezug und erweiterte Ausschlusskriterien für nicht förderfähige Inhalte umfassen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Ausführlicher Berufsbezug: Antragstellende müssen künftig direkt im Portal darlegen: In welcher Branche sie tätig sind. Welches Ziel oder welchen Zweck sie mit der Weiterbildung verfolgen. Welche Kompetenzen erweitert oder vertieft werden sollen.
In welcher Branche sie tätig sind.
Welches Ziel oder welchen Zweck sie mit der Weiterbildung verfolgen.
Welche Kompetenzen erweitert oder vertieft werden sollen.
Erweiterte Ausschlusskriterien: Die Liste der nicht förderfähigen Inhalte und Formate wurde erweitert. Im Antragsportal ist künftig eine Ja-
Nein-Abfrage verpflichtend, mit der bestätigt wird, dass die Weiterbildung nicht zu diesen ausgeschlossenen Bereichen gehört.
Wiederaufnahme der Antragstellung: Das überarbeitete Antragsportal ist seit dem 01.09.2026 wieder freigeschaltet.
Anpassung der Informationsangebote unter https:
Dortmund feiert die Forschung: Zweite „Science Night“ macht Wissenschaft im U zum Erlebnis
Nachbericht: Vielfalt wirkt – für Frauen, Unternehmen und Arbeitswelt
MEET Summit NRW: Vom 30.9.-01.10.2026 erstmalig in Dortmund
Grüne Straße 2-8 44147 Dortmund Tel.: 0231.50 2 20 59 Fax: 0231.50 2 37 17