Islamische Gemeinschaft El-Hidaje in St. Gallen plant Großzentrum; Finanzierung unklar, Transparenz gefordert

St. Gallen: 15 Millionen Franken für ein islamisches Grosszentrum - Stiftung Zukunft CH

St. Gallen: 15 Millionen Franken für ein islamisches Grosszentrum

Ein Bauprojekt mit 400 Plätzen, mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, Geschäften, Cafeteria und markanter Glaskuppel ist mehr als ein Gebetsraum. An der Fürstenlandstrasse 49 in St. Gallen soll für rund 15 Millionen Franken ein islamisches Zentrum entstehen – unmittelbar neben dem Naherholungsgebiet Burgweiher und in Sichtweite des historischen Tröckneturms. Noch liegt kein Baugesuch vor, doch gerade deshalb ist jetzt der Zeitpunkt für kritische Fragen.

Ein Kommentar von M. Hikmat

Hier kommt die SVP Stadt St. Gallen ins Spiel. Sie hat die Petition „Keine Mega-Moschee in der Stadt St. Gallen“ lanciert . Politiker Donat Kuratli bringt die Kritik auf den Punkt: „Bei diesem Vorhaben handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Gebetsraum.“ Und SVP-Kollege Kevin Loosli warnt: „Ein Gebäude dieser Grösse ist kein reiner Sakralbau.“

Damit ist die entscheidende Frage gestellt: Was passiert, wenn zu Gebetsräumen noch Geschäfte und eine Cafeteria kommen und das Zentrum an Spitzentagen mehrere hundert Menschen anzieht? Die Behörden dürfen nicht mit Durchschnittswerten rechnen. Entscheidend sind Freitag, Ramadan und Feiertage: Wie viele Besucher kommen gleichzeitig? Wie viele Autos? Wie viele Parkplätze werden benötigt?

15 Millionen Franken – woher kommt das Geld?

Die islamische Gemeinschaft El-Hidaje erklärt, es gebe „keine Finanzierung durch islamische Staaten oder andere ausländische Stellen“. Das Geld solle vor allem aus lokalen Spenden, eigenem Vermögen, dem möglichen Verkauf der bisherigen Liegenschaft und allenfalls Bankfinanzierungen stammen.

Das muss weder unterstellt noch einfach geglaubt werden. Bei einem Projekt dieser Grössenordnung ist Transparenz eine demokratische Selbstverständlichkeit. Kantonsrat Sascha Schmid fordert deshalb: „Bei einem Investitionsvolumen von 15 Millionen Franken ist eine vollständige Offenlegung sämtlicher Finanzierungsquellen unabdingbar.“

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Name der Gemeinschaft. „El-Hidaje“ beziehungsweise „Hidaja“ bedeutet „Rechtleitung“, „Führung“ oder „der rechte Weg“. Das ist kein neutraler Begriff, sondern stammt aus einem religiös aufgeladenen Zusammenhang und bezeichnet die Vorstellung einer richtigen religiösen Orientierung, nämlich der islamischen „Rechtleitung“. Damit stellt sich eine legitime Frage: Welche Inhalte werden dort vermittelt, wer vermittelt sie und welches Verständnis von Bildung und Gemeinschaft steht dahinter?

Ein Blick nach Zürich zeigt, warum diese Fragen nicht theoretisch sind. Das dortige frühere Projekt „al Huda“ für einen islamischen Kindergarten in Volketswil wurde vor Jahren abgelehnt. „Al Huda“ bedeutet ebenfalls „der rechte Weg“.

Entscheidend war damals das pädagogische Konzept. Die Zürcher Behörden sahen die Gefahr einer einseitigen Wertevermittlung, die mit „Toleranz, Offenheit und Dialogfähigkeit“ nicht vereinbar sei . Das Bundesgericht bestätigte später die Verweigerung der Bewilligung. Beanstandet wurden unter anderem die ungenügende Trennung religiöser und weltlicher Inhalte sowie der hohe Anteil von Arabisch- und Koranunterricht.

Der Fall „Al Huda“ ist deshalb relevant, weil er eine Grundfrage beantwortet: Religionsfreiheit verpflichtet den Staat nicht dazu, jede religiös begründete Institution zu bewilligen. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und ob Kinder oder die Öffentlichkeit in Strukturen geraten, die den gemeinsamen Bildungs- und Rechtsgrundsätzen widersprechen.

Auch in Bern wurden wiederholt Grossprojekte islamischer Organisationen vorgestellt. Das bekannteste Beispiel ist das geplante Avicenna-Zentrum auf dem ehemaligen Schlachthofareal im Norden der Stadt .

Der Dachverband Umma plante dort auf 23’000 Quadratmetern ein islamisches Kulturzentrum mit Moschee, Islam-Museum, Kongresszentrum, Büros und einem Viersternehotel. Die Kosten wurden auf 60 bis 80 Millionen Franken geschätzt. Das Zentrum sollte nach dem persischen Gelehrten Avicenna benannt werden und eine repräsentative Ausstrahlung erreichen. Als Ziel wurde unter anderem die „Perspektive für einen differenzierten Dialog mit dem Islam“ genannt.

Das Projekt wurde letztlich nicht realisiert, weil die Stadt Bern das Areal für ein regionales medizinisches Zentrum vorsah und nach eigenen Angaben kein anderes geeignetes Land zur Verfügung stand. Es handelte sich somit nicht um eine gerichtliche Ablehnung wegen einer festgestellten Rechtswidrigkeit, sondern um einen städtebaulichen und politischen Standortentscheid.

Daneben existierte in Bern ein weiteres Grossprojekt des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) , das Medienberichten zufolge rund 20 Millionen Franken kosten sollte. Vorgesehen waren unter anderem ein viergeschossiges Gebäude, eine Moschee für 444 Personen, Schulungsräume, Geschäftslokale und eine Tiefgarage mit 54 Plätzen. Über die Finanzierung wurde berichtet, dass Geld insbesondere in der Golfregion gesucht werde.

Das Avicenna-Zentrum, das IZRS-Projekt in Bern und das Vorhaben in St. Gallen sind unterschiedliche Projekte mit unterschiedlichen Trägerschaften und rechtlichen Ausgangslagen. Dennoch zeigen sie ein wiederkehrendes Muster: Statt nur einen Gebetsraum zu planen, möchte man ein umfassendes Zentrum mit Bildungs-, Geschäfts-, Kultur- und Veranstaltungsangeboten bauen. Das ist der politische Kern der Debatte. Es geht nicht bloss um die Frage, ob irgendwo gebetet werden kann. Es geht darum, welche Institutionen mit welcher Reichweite, welchen finanziellen Mitteln und welchen gesellschaftlichen Zielen aufgebaut werden sollen.

Grosse Gebäude sind nicht automatisch problematisch. Aber grosse Gebäude schaffen grosse dauerhafte Strukturen. Deshalb muss die Öffentlichkeit wissen, welches Ziel hinter ihnen steht, wer sie finanziert, wie sie in die Gesellschaft eingebunden werden

Auch städtebaulich ist der Standort heikel. Das Zentrum soll direkt neben dem Burgweiher und in Sichtweite des Tröckneturms, eines Kulturguts von nationaler Bedeutung, entstehen. Die Belastung durch Verkehr, Lärm, Beleuchtung, Menschenansammlungen und die markante Glaskuppel müssen deshalb umfassend geprüft werden.

Religionsfreiheit schützt das Recht auf Glaubensausübung – aber sie macht ein Grossprojekt nicht automatisch genehmigungsfähig. Für „El-Hidaje“ müssen dieselben Regeln gelten wie für jedes andere Bauprojekt.

15 Millionen Franken, 400 Plätze und mehr als 1000 Quadratmeter Nutzfläche sind keine Kleinigkeit. St. Gallen sollte deshalb nicht erst reagieren, wenn die Betonmischer vorfahren. Wer ein solches Zentrum bauen will, muss offenlegen, wer es finanziert, was darin vermittelt wird und welche gesellschaftliche Funktion es langfristig erfüllen soll.

Die zentrale Frage bleibt: Woher kommen die Millionen? Diese Frage sollte nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung gestellt werden. Wer ein solches Projekt vollständig lokal finanziert, kann dies durch eindeutige Unterlagen belegen. Wer sich zur Demokratie und zur Schweizer Rechtsordnung bekennt, sollte einer unabhängigen Kontrolle nicht ausweichen. Solange jedoch „die Einflussnahme durch islamische Staaten oder Organisationen“ über finanzielle Mittel nicht ausgeschlossen werden kann, muss der geplante Bau gestoppt werden, fordert die SVP-Petition.

Hier geht’s zur Petition: „Keine Mega-Moschee in der Stadt St. Gallen“

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