Kreisgruppe Lüneburg schult Kassenwarte in Finanzführung in Lüneburg; neue Finanzordnung ersetzt frühere Regelung

Kreisgruppe Lüneburg stärkt Kompetenz in Finanz- und Kassenführung - Reservistenverband

Kreisgruppe Lüneburg stärkt Kompetenz in Finanz- und Kassenführung

Die Kreisgruppe führte jüngst eine Mandatsträgerschulung der Kassenwarte ihrer Untergliederungen durch.

Von HF d.R. Heinrich Platte

Eine ordnungsgemäße und transparente Finanzführung ist eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Arbeit des Reservistenverbandes. Bei der Mandatsträgerschulung der Kreisgruppe Lüneburg standen deshalb insbesondere die Aufgaben von Kassenwarten, Vorständen und Revisoren sowie die praktische Umsetzung der geltenden Finanzvorschriften im Mittelpunkt. Vermittelt wurden die wesentlichen Grundlagen der Kassenführung im Verband. Dazu gehören neben der Satzung und der Finanzordnung auch Beschlüsse sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei das Belegprinzip ein: Jede Buchung muss durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden; wenn ein Originalbeleg nicht vorhanden ist, kann ein Eigenbeleg erforderlich sein. Einnahmen und Ausgaben müssen vollständig, richtig, nachvollziehbar und zeitgerecht erfasst werden.

Anhand konkreter Formulare wurden unter anderem Eigenbelege, Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Inventarverzeichnisse und Revisionsberichte erläutert. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Vorgänge auf Ebene der Reservistenkameradschaften und weiterer Untergliederungen einheitlich dokumentiert und für Vorstand, Mitglieder und Revisoren nachvollziehbar bleiben. Der Wirtschaftsplan bildet dabei die Grundlage für die geplante Haushaltsführung; der Jahresabschluss stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und weist die Verwendung des Jahresergebnisses aus.

Auch die Revision wurde ausführlich behandelt. Revisoren prüfen die Rechnungslegung unabhängig vom Vorstand und können sämtliche relevanten Unterlagen, Beschlüsse und Belege einsehen. Der Prüfungsbericht dient als Grundlage für die Information der Mitgliederversammlung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

Die Schulung greift damit ein Thema auf, das für die praktische Verbandsarbeit von großer Bedeutung ist: Finanzverantwortung bedeutet nicht nur, Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen, sondern auch die satzungsgemäße, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der vorhandenen Mittel sicherzustellen. Die Finanzordnung verpflichtet die Gliederungen entsprechend zu einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und sieht grundsätzlich für Ausgaben einen Vorstandsbeschluss vor.

Besondere Aktualität erhält die Schulung durch die inzwischen beschlossene Finanzordnung in der Fassung vom 31. Januar 2026, die die vorherigen Finanzordnungen ersetzt. Die Kreisgruppe Lüneburg setzt damit auf Sachkenntnis, Transparenz und nachvollziehbare Finanzverwaltung – und schafft zugleich die Voraussetzungen dafür, dass die ehrenamtlich Verantwortlichen ihre Aufgaben sicher und regelkonform wahrnehmen können.

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