Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch NLSTBV Osnabrück, Ersatzneubau Talbrücke Oesede an der B 51 in Georgsmarienhütte; Planfeststellungsbeschluss erwartet September 2026
CXQ6YY6RK8X | 2026-60_ENB_TB_Oesede_SiGeKo | vergabe.niedersachsen.de
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehör-de für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bundesstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB
WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und über-spannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke “Haller Willem” sowie das Gewässer Düte. Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den über-regionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz. Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschlussstelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrsstärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz
24h und der DTVSV bei 900 SV
24h. Damit liegt der Schwerverkehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz
24h; DTVSV 2015 - 800 SV
24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu.
Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzuführen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse.
Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor, dieser wird im September 2026 erwartet. Sobald dieser vorliegt, werden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die geschätzten Baukosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 30,55 Mio EUR (sie-he Seite 7). Mit diesem Auftrag soll die Vergabe der Leistung des SiGeKo (Bauwerk
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde die Talbrücke Oesede nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass sie wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Die Talbrücke besitzt altersbedingt nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit und wird den zeitgemäßen Anforderungen an Brückenbauwerke nicht mehr gerecht. Weiterhin besitzen die sich bei der abschnittsweisen Herstellung eines Spannbetonbauwerks ergebenen Fugen keine ausreichende Dau-erhaftigkeit. Aufgrund dessen sind bereits mehrere verkehrliche Maßnahmen getroffen worden. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass eine Weiternutzung der Unterbauten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Daher ist der vollständige Ersatzneubau dieser Talbrücke vorgesehen. Aufgrund der sehr wichtigen Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr, erfolgt der Ersatzneubau weitestgehend unter laufendem Verkehr, bauzeitliche Sperrungen werden auf ein Minimum reduziert. Um den Verkehr über weite Zeitbereiche der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten, wird die geplante 6-feldrige Brücke mit zwei Überbauten nacheinander hergestellt. Vor der Nutzung des ersten Überbaus in endgültiger Lage wird dieser bereits in Seitenlage mit zweispuriger Verkehrsführung genutzt. Dadurch ist ein Zwischenausbau der B 51 mit Führung über die Behelfsbrücke bzw. dem ersten Überbau erforderlich.
Zwischenausbau: Für die Nutzung des ersten Überbaus als Behelfsfahrbahn, verschwenkt die Fahrbahn der Bundesstraße 51 mit einer Verziehungslänge von rund 135 m auf die westliche Seite des vorhandenen Brückenbauwerks. Der Querschnitt sieht eine 7,75 m breite Fahrbahn vor. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Flächen, kann für die Behelfsfahrbahn keine Böschung berücksichtigt werden. Die Höhenabfangung erfolgt mittels Stützwand. So wird auf einen Eingriff in den Oeseder Bach verzichtet. Bedingt durch die Lage der Brückenpfeiler der Behelfsbrücke, ist die dort befindliche Oeseder Straße temporär im Querschnitt einzuengen. Eine Zweirichtungsfahrbahn lässt sich nicht aufrechterhalten. Die Fahrbahn wird zu einer Fahrspur zusammengeführt und mittels (Baustellen-) Lichtsignalanlage wird der Verkehr geregelt. Endausbau: Von der Anschlussstelle (B 51, L 95) im Süden aus kommend, verläuft die Bundesstraße mit einem Radius von R = 1.550 m in nördlicher Richtung. Unmittelbar vor dem Brückenbauwerk verläuft die Trasse gradlinig weiter und schließt mit einem Radius R = 90.000 m wieder an den vorhandenen Ausbau an. Die Streckenlänge der Maßnahme beträgt rund 550 m, wobei das Brückenbauwerk eine Gesamtstützweite von rd. 185 m aufweist.
Das vorhandene einteilige Brückenbauwerk weist eine Querschnittsbreite von rund 17,50 m auf und wird im Zuge des Neubaus zweiteilig mit einem neuen Querschnitt RQ 21B hergestellt. Der Querschnitt der Fahrbahn wird entsprechend verbreitert. Die Verziehungslänge beträgt rund 150 m. Die Fahrbahn weist am Beginn der Baustrecke eine Einseitneigung auf und wechselt vor dem Brückenbauwerk auf ein Dachprofil, welches sich bis zum Bauende durch-zieht. Für die Herstellung des Brückenbauwerkes sind mehrere Baustellenzufahrten einzu-richten und zu unterhalten. Die Zuwegungen erfolgen von der Oeseder Straße aus. Die Zufahrten wurden mittels dynamischen Schleppkurvennachweisen nachgewie-sen. Als Bemessungsfahrzeug wurde der LKW
Sattelzug gewählt. Eine Befahrung ist gegeben.
Für das Busunternehmen, mit Anbindung an die Oeseder Straße, wird eine neue dau-erhafte Zufahrt weiter südlich hergestellt. Die Entwässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Abläufe, welche das anstehen-de Oberflächenwasser über Längs- und Fallleitungen sammeln und weiter zum neuen Regenrückhaltebecken (wird vorab hergestellt und ist nicht Bestandteil dieser Aus-schreibung) transportieren. Das anstehende Oberflächenwasser wird von da aus in die Düte eingeleitet. Eine Vorklärung erfolgt durch einen Übergabe-schacht mit Sand-fang und Tauchwand sowie eine Sedimentationsanlage. Die Fahrbahn der B 51 ent-wässert über die Böschung (Dammlage) in die vorhandenen Straßenseitengräben. Der süd-westliche Straßenseitengraben ist zeitgleich als Gewässer Oeseder Bach (Nr. 3622) geführt. Ein Eingriff in den Bach erfolgt nicht.
Bauwerksabmessungen und Bauwerksdaten des Bestandsbauwerks:
ASB-Nr. 3714507 Baujahr: 1965 Bauart: 2-stegiger Plattenbalken über 6 Feder Gründung: Tiefgründung Stützweite: 27,5
27,5 m Breite: 17 m Brückenfläche: rd. 3002 m² Bauwerkswinkel: 100 gon Hauptbaustoff des Überbaus Stahlbeton, Spannbeton Bauzustandsnote 3,4 Traglastindex V
Alle weiteren Angaben zum Bestandsbauwerk sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
X Fachplanung Tragwerksplanung siehe Beschreibung oben
X Objektplanung Verkehrsanlage siehe Beschreibung oben
X Rückbau von Ingenieurbauwerken siehe Beschreibung oben
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Angaben zu Mitteln der europäischen Union
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen
Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung
Sprache(n), in der (denen) Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Ort der Angabe der Ausschlussgründe
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ort der Angabe der Eignungskriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Der vorgesehene Projektverantwortliche verfügt über einen erfolgreich abgeschlossenen Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder einem vergleichbaren technischen Studiengang. Zudem sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, bei denen der Projektverantwortliche die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für vergleichbare Infrastruktur- oder Ingenieurbauprojekte erbracht hat.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Der Bewerber verfügt über ausreichende personelle Ressourcen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung. Hierfür sind mindestens ein Projektverantwortlicher sowie ein qualifizierter Vertreter nachzuweisen. (Sie könnten hier auch eine bestimmte Anzahl an Ingenieur
-innen festlegen, welche vom Bieter nachgewiesen werden muss)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber hat mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, die hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit den ausgeschriebenen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Brücken- oder vergleichbaren Ingenieurbauprojekten vergleichbar sind.
Fristen Fristen Angebotsfrist 06.10.2026 10:00 Uhr
Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber Offizielle Bezeichnung Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück Nationale Identifikationsnummer 03-0264500000-09 Hauptadresse (URL) http:
www.strassenbau.niedersachsen.de Adresse des Beschafferprofils (URL) Postanschrift Johann-Domann-Straße 8 Postleitzahl 49080 Ort Osnabrück Land Deutschland NUTS-Code DE944 Kontaktstelle E-Mail NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de Telefon +49 551 3034 01 Fax +49 551 3034 2099 Angaben zum Auftraggeber Art des Auftraggebers Obere, mittlere und untere Landesbehörde Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt
abschließt Bitte warten… Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und
oder Dienstleistungen erwirbt Bitte warten… Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Bitte warten… Beschaffungsdienstleister kein Beschaffungsdienstleister folgende Stelle Bitte warten… Weitere Auskünfte oben genannte Stelle Folgende Stelle Bitte warten… Offizielle Bezeichnung Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24 Nationale Identifikationsnummer 03-0025000000-57 Hauptadresse (URL) http:
www.strassenbau.niedersachsen.de Postanschrift Göttinger Chaussee 76 A Postleitzahl 30453 Ort Hannover Land Deutschland NUTS-Code DE929 Kontaktstelle E-Mail nlstbv-