BdSt Sachsen-Anhalt Wohnnebenkosten-Vergleich 2026 Magdeburg; 7,8 Prozent Anstieg gegenüber 2025

BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2026 | Bund der Steuerzahler e.V.

Wohnnebenkosten 2026: NRW im Vergleich

So sehr belasten uns die Wohnnebenkosten!

Magdeburg bei Grundsteuer günstig, ansonsten teuer

Wohnen wird erneut teurer! Das liegt nicht nur an hohen Immobilienpreisen, Baukosten oder Mieten. Auch die laufenden Gebühren und Abgaben rund ums Wohnen steigen vielerorts weiter. Der neue Wohnnebenkosten-Vergleich des Bundes der Steuerzahler zeigt erneut erhebliche Unterschiede zwischen den 16 Landeshauptstädten. Das Ergebnis ist für die Landeshauptstadt Magdeburg ernüchternd: Ohne Grundsteuer steigen die Wohnnebenkosten in Magdeburg von 1.614,78 Euro im Jahr 2025 auf 1.740,07 Euro im Jahr 2026. Das sind rund 125 Euro bzw. üppige 7,8 Prozent mehr als im Vorjahr – im Vergleich nach Potsdam die zweithöchste prozentuale Steigerung.

Die Belastung im Einzelnen – mit und ohne Grundsteuer

Ohne Grundsteuer belegt Magdeburg mit 1.740 Euro im Ranking den drittschlechtesten Platz. Nur Potsdam mit 1.985 Euro pro Jahr und Saarbrücken mit 1.837 Euro sind teurer. Der Anstieg in Magdeburg gegenüber 2025 betrifft fast alle betrachteten Wohnnebenkosten, wobei die Anhebung der Gebühren für die Abfallentsorgung um 22,8 Prozent besonders zu Buche schlägt. Die Trinkwasserkosten steigen um 8,7 Prozent, die Schmutzwassergebühren um 4,4 Prozent und die Niederschlagswassergebühren um 6 Prozent.

Besorgniserregend ist auch der langfristige Kostentrend. Seit Beginn des Vergleichs im Jahr 2016 sind die Wohnnebenkosten in allen Landeshauptstädten deutlich gestiegen. Im Durchschnitt muss der Musterhaushalt heute rund 292 Euro mehr pro Jahr für die untersuchten laufenden Wohnnebenkosten aufbringen als noch vor zehn Jahren. Das entspricht einem Anstieg von rund 25 Prozent. In Magdeburg beträgt der Anstieg seit 2016 sogar rund 455 Euro und damit 35,5 Prozent – der zweithöchste Prozentwert nach Hannover.

Wird die Grundsteuer einbezogen , verändert sich das Ranking. Bei der Grundsteuer schneidet Magdeburg am günstigsten ab. Hier ist die wichtige und richtige Entscheidung des Stadtrates von Magdeburg beim Hebesatz zur Grundsteuer für das Jahr 2025 positiv hervorzuheben. Magdeburg hat im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Grundsteuerreform bei der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke eingeführt. Dabei wurde eine deutliche Absenkung des Hebesatzes für Wohngrundstücke (483 v.H.) gegenüber dem für 2024 geltenden Wert (590 v.H.) vorgenommen.

Dies führt für Magdeburg bei den Gesamtkosten unter Einbeziehung der Grundsteuer mit 2.018,42 Euro zu einem Mittelfeldplatz, wobei die Spanne von Schwerin (1.614,78 €) bis zum teuren Stuttgart (2.606,07 €) reicht. Zwischen den beiden Städten liegen damit mehr als 990 Euro unterschiedliche Wohnnebenkosten im Jahr.

Der Wohnnebenkosten-Vergleich 2026 legt offen: Der Staat und die Kommunen sind wesentliche Wohnkostentreiber. Wer Wohnen bezahlbarer machen will, darf deshalb nicht nur auf Mieten und Baukosten schauen. Auch Gebühren, Steuern und Abgaben müssen auf den Prüfstand. Eine Entwarnung ist aus Sicht des BdSt auch bei der Grundsteuer B nicht geboten. Die grundsätzlichen Probleme der neuen Bewertung und die daraus resultierenden Belastungsverschiebungen bestehen fort. Zudem ist nicht auszuschließen, dass einige Kommunen angesichts klammer Kassen an der Hebesatzschraube drehen werden.

Wir fordern von allen Städten und Gemeinden ein entsprechendes Handeln, damit Wohnen noch bezahlbar bleibt. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle und bezahlbare Ausgabenpolitik ohne Steuerhöhungen – im Interesse der Steuerzahler.

Um die Wohnnebenkosten in den 16 Landeshauptstädten miteinander vergleichen zu können, hat der Bund der Steuerzahler ein einheitlich definiertes Musterhaus zugrunde gelegt. Dadurch wird sichtbar, wie hoch die jährlich anfallenden Kosten für einen typischen Drei-Personen-Haushalt in den einzelnen Städten sind. Der BdSt hat für seinen Vergleich die jährlichen Kosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt. Das Musterhaus ist ein Einfamilienhaus, Baujahr 1990 mit einer Wohnfläche von 120 m² und einer Grundstücksfläche von 500 m². Berücksichtigt werden Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Abfall, der Rundfunkbeitrag und die Grundsteuer. Für die Berechnung der einzelnen Wohnnebenkosten wurden einheitliche Verbrauchs- und Flächenannahmen zugrunde gelegt. Beim Vergleich der Abfallgebühren ist zusätzlich zu beachten, dass die Unterschiede bei den Abfallgebühren auch auf die unterschiedlichen kommunalen Gebührensysteme zurückzuführen sind. Nicht überall werden Abfälle nach demselben Modell erfasst und entsorgt.

Den gesamten Wohnnebenkostenvergleich können Sie dem Anhang entnehmen.

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.