BdSt vergleicht Wohnnebenkosten in Landeshauptstädten 2016-2026, Potsdam 2026 teuerste ohne Grundsteuer insgesamt; Anstieg Potsdam +229 Euro/Jahr (13%)

So sehr belasten uns die Wohnnebenkosten! | Bund der Steuerzahler e.V.

So sehr belasten uns die Wohnnebenkosten!

Großer BdSt-Vergleich der Landeshauptstädte 2016-2026

Wohnen wird erneut teurer! Das liegt nicht nur an hohen Immobilienpreisen, Baukosten oder Mieten. Auch die laufenden Gebühren und Abgaben rund ums Wohnen steigen vielerorts weiter. Der neue Wohnnebenkosten-Vergleich des Bundes der Steuerzahler zeigt erneut erhebliche Unterschiede zwischen den 16 Landeshauptstädten. Besonders stark fällt die Belastung in Potsdam aus: Ohne Berücksichtigung der Grundsteuer ist die brandenburgische Landeshauptstadt 2026 mit Abstand am teuersten.

Der BdSt hat für seinen Vergleich die jährlichen Kosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt. Berücksichtigt werden Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Abfall, der Rundfunkbeitrag und die Grundsteuer.

Das Ergebnis ist erschreckend: Ohne Grundsteuer steigen die Wohnnebenkosten im Durchschnitt von 1.438,51 Euro im Jahr 2025 auf 1.492,16 Euro im Jahr 2026. Das sind 53,65 Euro bzw. rund 3,7 Prozent mehr.

Die Belastung im Einzelnen – mit und ohne Grundsteuer

Ohne Grundsteuer ist Potsdam mit 1.985 Euro pro Jahr erneut die teuerste Landeshauptstadt. Dahinter folgen Saarbrücken mit 1.837 Euro, Magdeburg mit 1.740 Euro und Dresden mit 1.680 Euro. Am günstigsten ist es in Kiel mit 1.251 Euro, gefolgt von Mainz (1.270 Euro) und Berlin (1.309 Euro).

Besonders erschreckend ist die Entwicklung in Potsdam: Dort steigen die Wohnnebenkosten innerhalb eines Jahres um 229 Euro bzw. rund 13 Prozent. Hauptursachen sind deutlich höhere Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren. Auch in Dresden (+76 Euro), Magdeburg (+125 Euro) und Saarbrücken (+117 Euro) fällt die zusätzliche Belastung erheblich aus.

Im Durchschnitt verteuern sich vor allem Trinkwasser, Schmutzwasser und Abfall. Die Trinkwasserkosten steigen um rund 4,8 Prozent, die Schmutzwassergebühren um rund 5,5 Prozent und die Abfallgebühren um rund 3,9 Prozent. Bei den Niederschlagswassergebühren fällt der Anstieg mit rund 1,3 Prozent deutlich moderater aus.

Wird die Grundsteuer einbezogen , verändert sich das Ranking. Stuttgart bleibt mit 2.606 Euro jährlich der teuerste Standort, während Schwerin mit 1.615 Euro am günstigsten abschneidet. Zwischen den beiden Städten liegen damit mehr als 990 Euro im Jahr.

Fazit: Seit Beginn des Vergleichs im Jahr 2016 sind die Wohnnebenkosten in allen Landeshauptstädten deutlich gestiegen. Im Durchschnitt muss der Musterhaushalt heute rund 292 Euro mehr pro Jahr für die untersuchten laufenden Wohnnebenkosten aufbringen als noch vor zehn Jahren. Das entspricht einem Anstieg von rund 25 Prozent.

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Statt eines einheitlichen Modells gibt es unterschiedliche Bewertungsverfahren in den Ländern. Die Folgen sind teils erhebliche Unterschiede bei der Belastung vergleichbarer Grundstücke. Kritisch sieht der BdSt insbesondere die wertabhängigen Modelle, die Verwendung von Bodenrichtwerten sowie typisierte und teilweise fiktive Mietwerte.

Auch 2026 bleibt die Reform deshalb ein politischer Dauerbrenner. Gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland hat der BdSt Deutschland Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesmodell eingelegt (Aktenzeichen 1 BvR 472

26 und 1 BvR 551

26). Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Bewertung der Grundstücke den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.

Die Grundsteuerbeträge für das Musterhaus haben sich im diesjährigen Vergleich gegenüber 2025 nicht verändert, da die zugrunde gelegten Hebesätze in den untersuchten Landeshauptstädten unverändert geblieben sind. Eine Entwarnung ist das aus Sicht des BdSt allerdings nicht. Die grundsätzlichen Probleme der neuen Bewertung und die daraus resultierenden Belastungsverschiebungen bestehen fort. Zumal zu erwarten ist, dass einige Kommunen angesichts klammer Kassen bald an der Hebesatzschraube drehen werden.

Stromsteuer: Entlastungsversprechen nur teilweise eingelöst

Auch bei den Energiekosten bleibt die fehlende Entlastung ein Thema. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, Verbraucher und Unternehmen bei den Stromkosten dauerhaft um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde zu entlasten. Dazu sollte unter anderem die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden.

Für private Haushalte wurde dieses Versprechen 2026 jedoch nicht umgesetzt. Die Stromsteuer wurde auf das EU-Mindestmaß nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Land- und Forstwirtschaft abgesenkt. Für private Haushalte blieb sie unverändert. Gleichzeitig wurden die Übertragungsnetzentgelte durch staatliche Mittel gedämpft und die Gasspeicherumlage abgeschafft.

Der BdSt fordert deshalb weiterhin eine dauerhafte Senkung der staatlich veranlassten Bestandteile des Energiepreises. Insbesondere die Stromsteuer für private Haushalte muss auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß sinken. Entlastungen sollten nicht über immer neue staatliche Zuschüsse organisiert werden, sondern dauerhaft und strukturell bei Steuern und Abgaben ansetzen.

Auch beim Erwerb der eigenen vier Wände bleibt die steuerliche Belastung hoch. Die Grunderwerbsteuersätze reichen weiterhin von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in mehreren Ländern. Eine echte bundesweite Entlastung für Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums gibt es bislang nicht.

Dabei hatte sich die Bundesregierung bereits das Ziel gesetzt, den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern und den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag zu ermöglichen.

Der BdSt fordert deshalb einen Freibetrag für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums und langfristig niedrigere Grunderwerbsteuersätze. Gerade angesichts hoher Immobilienpreise und gestiegener Finanzierungskosten ist die Grunderwerbsteuer für viele Haushalte eine erhebliche zusätzliche Hürde auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

Der Wohnnebenkosten-Vergleich 2026 legt offen: Der Staat und die Kommunen sind wesentliche Wohnkostentreiber. Wer Wohnen bezahlbarer machen will, darf deshalb nicht nur auf Mieten und Baukosten schauen. Auch Gebühren, Steuern und Abgaben müssen auf den Prüfstand. Einfach kostenfrei anfordern unter [email protected] bzw. [email protected]

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