Präsident Tebboune kündigt Todesstrafe für Brandstiftung in Algerien; Moratorium aufgehoben, Parlament prüft Gesetzesentwurf zügig
Briefing Notes - KW 37/2026
1 Briefing Notes Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration Disclaimer Die Veröffentlichung der Briefing Notes erfolgt jeweils montags und umfasst die Berichterstattung bis einschließlich Freitag der Vorwoche.
- September 2026 Afghanistan Anhaltende Auseinandersetzungen zwischen Taliban und bewaffneter Opposition Die bewaffnete Oppositionsgruppe „Vereinte Front von Afghanistan“ meldete am 29.08., 30.08. und 31.08.26 Anschläge auf die Taliban in den Provinzen Helmand und Kandahar. Die Gruppe hatte ihre Aktivitäten Anfang August 2026 begonnen. Nach ihren eigenen Angaben sollen im Monatsverlauf bei 43 bewaffneten Angriffen in 14 Provinzen insgesamt 74 Taliban-Mitglieder getötet worden sein. Diese Angaben sind nicht verifizierbar. Die Taliban erklärten jedoch am 31.08.26, dass sie Sicherheitsvorkehrungen in der Provinz Kandahar erhöhen würden. Die Afghanistan Freiheitsfront (AFF) meldete einen Anschlag auf die Taliban in der Provinz Ghazni am 29.08.26. In der Provinz Badakhshan soll es nach Angaben der AFF erneut zu einem Gefecht mit den Taliban gekommen sein (vgl. BN v. 31.08.26).1 Interne Konflikte der Taliban in der Provinz Badakhshan Ein Exilmedium berichtete am 31.08.26, dass es auch nach der Kapitulation des Taliban-Dissidenten Juma Fateh Khan infolge mehrwöchiger Gefechte mit den Taliban (vgl. BN v. 24.08.26) interne Konflikte der Taliban in der Provinz Badakhshan gebe. Mehrere Mitglieder der Taliban-geführten Provinzverwaltung hätten die eigene Führung vor allem in den sozialen Medien kritisiert. Es sei auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen.2 Verhaftungen Laut Meldung vom 30.08.26 haben die Taliban am 25.08.26 in der Provinz Panjshir insgesamt 30 Personen verhaftet, während diese in einer Moschee beteten. Die Taliban beschuldigten sie, einen Militärstützpunkt angegriffen zu haben. Berichten zufolge haben die Taliban bei Protesten gegen die gewaltsame Schließung eines schiitischen Kultur- und Bildungszentrums in Kabul am 05.09.26 zwölf religiöse Gelehrte verhaftet.3
2 Algerien Präsident Tebboune kündigt Todesstrafe für Brandstiftung an Medienberichten zufolge forderte Algeriens Präsident Abdelmadjid Tebboune die Einführung der Todesstrafe für Brandstiftung, nachdem zuvor bei schweren Waldbränden mindestens zwölf Menschen ums Leben gekommen waren. Demnach habe Tebboune den Justizminister anlässlich eines hochrangigen Krisentreffens am 30.08.26 angewiesen, bis zum 15.09.26 einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs vorzulegen, um die Verhängung der Todesstrafe für Brandstiftung zu ermöglichen. Darüber hinaus habe er gefordert, dass der Gesetzesentwurf zunächst von der Regierung geprüft und anschließend vom Parlament „zügig“ behandelt werde. Das vorsätzliche Legen von Waldbränden wird bisher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren oder in bestimmten Fällen mit lebenslanger Haft geahndet. Während die Todesstrafe in Algerien weiterhin für verschiedene Straftaten verhängt wird, gilt seit 1993 de facto ein Moratorium für Hinrichtungen; dieses soll nun laut den im Staatsfernsehen übertragenen Aussagen Tebbounes im Fall von Brandstiftern aufgehoben werden. Er habe betont, dass verurteilte Brandstifter zukünftig hingerichtet werden würden, sobald alle Rechtswege ausgeschöpft seien. Zwar kommt es im Norden Algeriens im Sommer regelmäßig zu Waldbränden, doch zuletzt haben häufigere Dürren und extreme Hitze deren Intensität verstärkt. Allein im Juli dieses Jahres sollen die Behörden landesweit fast 2.000 Brände verzeichnet haben. Laut Berichten vom 31.08.26 seien innerhalb der 24 Stunden zuvor landesweit 193 Brände verzeichnet worden, von denen 46 weiterhin aktiv gewesen seien. Besonders betroffen sind demnach die Provinzen Jijel, Bejaia und Tizi Ouzou im Nordosten des Landes. Nach den bislang veröffentlichten offiziellen Zahlen seien dort mindestens zwölf Menschen ums Leben gekommen und mindestens 54 teils schwer verletzt worden. Lokalen Quellen zufolge soll die Zahl der Todesopfer jedoch deutlich höher liegen. Eine Journalistin habe anhand von Todesanzeigen, die von Angehörigen veröffentlicht wurden, sowie anhand von Informationen lokaler Behörden die Namen mutmaßlicher Todesopfer in der Provinz Jijel zusammengetragen. Ihrer Aufstellung zufolge, die auf der unabhängigen Nachrichtenwebsite Twala zugänglich ist, belaufe sich die Zahl der Todesopfer auf 200. Andere Quellen vor Ort hätten bereits von mehr als 700 ums Leben gekommenen Menschen alleine in der Provinz Jijel gesprochen. Präsident Tebboune habe angedeutet, dass einige der Brände möglicherweise vorsätzlich gelegt worden seien könnten, und die lokalen Behörden angewiesen, entsprechende Ermittlungen einzuleiten und ihre Erkenntnisse mit den Sicherheitsbehörden zu teilen. Es sollen bereits mehrere Verdächtige verhaftet worden sein. Die Aufhebung des Moratoriums für Hinrichtungen war in jüngster Vergangenheit wiederholt diskutiert worden, zuletzt insbesondere im Zusammenhang mit Drogenhandel (vgl. BN v. 19.05. u. 27.10.25).4 Belarus Transnationale Repression, Anwerbungsversuche durch Sicherheitsbehörden, Exiluniversität im Fokus Belarussische Sicherheitsbehörden setzen im Ausland lebende belarussische Staatsbürger sowie deren Angehörige unter Druck. Dies geht aus Medienberichten hervor. Demnach versuchten die Behörden durch ihr Vorgehen Personen zur Zusammenarbeit zu bewegen sowie Geständnisse zu erzwingen. Dissidentby, eine gemeinnützige Initiative zur Unterstützung politischer Gefangener in Belarus, berichtete am 24.06.26 davon, dass der belarussische KGB in den letzten sechs Monaten aktiv versuche Personen zu rekrutieren. In vielen Fällen erfolge die Kontaktaufnahme zu den im Ausland lebenden Personen zunächst über deren in Belarus lebende Eltern. Die Behörden würden dabei Mittel wie „Drohungen, Druck, Manipulation“ sowie „freundliche Angebote“ anwenden. In einigen Fällen sei eine „sichere Rückkehr“ nach Belarus in Aussicht gestellt worden. Ziel der Behörden sei die Informationsbeschaffung und Einflussnahme innerhalb der belarussischen Diaspora. Weiteren Berichten zufolge hätten die Sicherheitsbehörden bereits im Jahr 2025 versucht, Studierende der in Vilnius ansässigen, belarussischen Exiluniversität „European Humanities University“ (EHU) anzuwerben. Die EHU sei im April 2026 von den belarussischen Behörden als „extremistisch“ eingestuft worden. Studierende der EHU und deren Angehörige stehen demnach seit Juni 2026 durch Hausdurchsuchungen und Strafverfahren im Fokus der Behörden (vgl. BN v. 08.06.26). Berichten zufolge seien mit Stand 17.08.26 rund 180 Betroffene und 60 Hausdurchsuchungen bekannt. Studierende
3 seien demnach bei Heimaturlauben in Belarus vom KGB verhört worden – sowohl beim Grenzübertritt, als auch zuhause. In einigen Fällen seien die Betroffenen aufgrund ihrer Verbindungen zur EHU dazu genötigt worden, Geständnisse und Gesuche um Strafffreiheit betreffend Art. 361-4 StGB „Unterstützung extremistischer Aktivitäten“ und Art. 361-2 StGB „Finanzierung extremistischer Aktivitäten“ zu unterschreiben. Für die beiden Artikel können mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.5 DR Kongo Sicherheitslage in Ostkongo: Weitere Angriffe der ADF In der Provinz Ituri wurden in den vergangenen Monaten Hunderte Zivilpersonen durch die islamistische Miliz Forces démocratiques alliées (ADF) getötet. Wie mehreren Medienberichten zu entnehmen ist, wurden zwischen dem 27.08. und 01.09.26 mindestens 43 Zivilpersonen bei Angriffen auf 15 Dörfer im Gebiet Mambasa getötet. Zuvor berichteten verschiedene Medien von Angriffen auf Dörfer im Verwaltungsbezirk Mambembe-Bella (Mambasa) am 22.07.26 bei denen mindestens 18 Personen ums Leben kamen. Am 31.08.26 seien zudem Vorstöße der Miliz in das an Mambasa angrenzende Gebiet Irumu gemeldet worden. Bewohnerinnen und Bewohner seien vertrieben und der Beginn des neuen Schuljahres sei ausgesetzt worden. Im Sektor Bapere im Lubero-Gebiet von Nordkivu seien in den vergangenen zwei Jahren mehr als 2.400 Menschen durch die ADF getötet worden. In den vergangenen Monaten sei die Lage in der Region allerdings relativ ruhig gewesen, was auf die gemeinsame Operation Shujaa der kongolesischen und ugandischen Streitkräfte zurückgeführt werde. Im Bandimboyo-Gebiet an der ugandischen Grenze seien am 06.08.26 mindestens zehn Leichname von Zivilpersonen gefunden worden. Diese seien mutmaßlich während eines Angriffs der ADF am 30.07. oder 31.07.26 getötet worden. Bei weiteren Angriffen durch die ADF-Miliz am 08.08.26 auf das ebenfalls in Bandimboyo gelegene Dorf Banana École kamen 13 weitere Zivilpersonen ums Leben. Zivilgesellschaftliche Gruppen berichten von insgesamt mehr als 300 durch die ADF getötete Zivilpersonen im Mambasa-Gebiet seit März 2026. Gleichzeitig sollen sich mehr als 100 entführte Kinder in der Hand der Miliz befinden und zwangsrekrutiert worden sein. Im Zuge der schlechten Sicherheitslage sind zahlreiche Menschen in der Region aus ihren Dörfern vertrieben worden und suchen Zuflucht in der Stadt Mambasa.6 Fortschritte bei Friedensverhandlungen mit der AFC/M23 Die kongolesische Regierung und die Alliance Fleuve Congo/Mouvement du 23 Mars (AFC/M23) haben sich nach Gesprächen in der Schweiz am 23.08.26 auf einen Maßnahmenplan im Zuge der Friedensverhandlungen verständigt. Wie mehrere Medien berichten, sind die darin festgelegten Schritte und ein Zeitplan für die Verhandlungen im Rahmen des Doha-Abkommens vereinbart worden (vgl. BN v. 27.10., 10.11. u. 24.11.25). Gleichzeitig hätten beide Konfliktparteien ihr Engagement für die Fortsetzung der Gespräche bekräftigt. Am 24.08.26 habe in der Provinz Südkivu bereits eine gemeinsame Mission zur Überprüfung des Waffenstillstands begonnen. Neben Vertretern der kongolesischen Armee und der AFC/M23 bestehe die Mission aus Beobachtern der Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen. Bereits am selben Tag habe die AFC/M23 die Regierungstruppen beschuldigt ein Dorf in Minembwe (Südkivu) beschossen zu haben, wobei mehrere Zivilpersonen ums Leben gekommen seien.7 Irak Mutmaßliche IS-Aktivitäten im Gouvernement Kirkuk Medienberichten zufolge wurden am 03.09.26 ein Mitglied der 16. PMF-Brigade an einem Checkpoint bei Altin Kupru (arab.: Al-Qantara, kurd.: Pirde; Gouvernement Kirkuk) durch Schüsse getötet und ein weiteres verletzt. Der Ort liegt an der Verbindungsstraße zwischen Erbil und Kirkuk in den zwischen der Zentralregierung in Bagdad und der KR-I umstrittenen Gebieten. Unter Berufung auf Sicherheitskreise wird der Angriff durch Schüsse von einem vorbeifahrenden Motorrad IS-Schläferzellen zugeordnet. Verbliebene IS-Zellen, welche seit der territorialen Niederlage des IS im Jahr 2017 weiterhin Sicherheitslücken vor allem
4 entlang dieser Gebiete umstrittener Zuständigkeiten durchführen, sind Beobachterinnen und Beobachtern zufolge u.a. für Entführungen, Hinterhalte und Sprengstoffangriffe verantwortlich. Verschiedene Nachrichtenmedien berichteten, dass in Folge des Angriffs zusätzliche Sicherheitskräfte aus Armee, irakischer Bundespolizei und lokalen Polizeikräften in das Gebiet entsandt wurden.8 KR-I: Erneute Drohnenangriffe Einrichtungen kurdisch-iranischer Oppositionsgruppen innerhalb der KR-I wurden Medienberichten zufolge am 02.09.26 erneut Ziel von Drohnenangriffen. Nach Angaben der Demokratischen Partei Kurdistan- Iran (KDPI) sei zunächst deren Hauptquartier in Balisan (Gouvernement Erbil) attackiert worden, unmittelbar folgend sei das Lager Jazhnikan, rd. 20 km nördlich von Erbil, Ziel von Drohnenangriffen gewesen. In Jazhnikan leben heute primär Mitglieder und Familienangehörige iranisch-kurdischer Oppositionsgruppen, weshalb das Lager seit Beginn des Iran-Krieges im Februar 2026 mehrfach Ziel iranischer Drohnen- und Raketenangriffe wurde (vgl. BN v. 20.04.26). Nach Angaben de