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title: "Mobile Retter e.V. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; flächendeckende, verpflichtende SbEA-Integration"
sdDatePublished: "2026-09-08T16:54:00Z"
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Mobile Retter e.V. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; flächendeckende, verpflichtende SbEA-Integration

2026 09 09_Reform der Notfallversorgung_Stellungnahme Mobile Retter eV

Mobile Retter e.V.

Verwaltungssitz: Im Mediapark 5 | 50670 Köln
Satzungssitz: 33330 Gütersloh

Registergericht: Amtsgericht Gütersloh | VR 1550
Steuernummer: 215/5872/0823
Vorstand: Ralf Sick, Amin Schnieder, Ruth Winter
Geschäftskonto:
IBAN: DE24 4785 0065 0015 4865 26
Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold
Spendenkonto:
IBAN: DE21 4306 0967 1318 6262 00
GLS Gemeinschaftsbank eG
E-Mail: info@mobile-retter.org
Telefon: +49 221 96694590

www.mobile-retter.org

Stellungnahme des Mobile Retter e.V.

zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
BT-Drucksache: 21/6808

Die satzungsgemäße Aufgabe des Mobile Retter e.V. ist es, seit seiner Gründung im Januar
2014, die Smartphone-basierte Ersthelfenden-Alarmierung (SbEA) in Deutschland zu
etablieren, um Menschen in lebensbedrohlichen Notlagen unmittelbar schnelle Hilfe leisten
zu können. Als Wegbereiter der SbEA in Deutschland unterstützt der Mobile Retter e.V.
zudem Träger des Rettungsdienstes bei der strukturierten Implementierung und dem
nachhaltigen
Regelbetrieb
–
mit
besonderem
Schwerpunkt
auf
dem
aktiven
Ehrenamtsmanagement der Ersthelfenden.

Verpflichtende Einbindung von Ersthelfenden-Systemen
Der Mobile Retter e.V. begrüßt die verpflichtende Einbindung von Ersthelfenden durch
digitale
Ersthelfenden-Alarmierungssysteme
in
die
medizinische
Notfallrettung
außerordentlich. Die SbEA muss bundesweit flächendeckend und einheitlich verpflichtender
Bestandteil der Rettungskette werden. Zu den zentralen Erfolgsfaktoren für ein
nachhaltiges und effektives Funktionieren der SbEA zählen – neben den notwendigen
technischen und organisatorischen Standards – die Betreuung der ehrenamtlichen
Ersthelfenden und besonders deren langfristige Motivation und Bindung.

Gemeinsame Qualitätskriterien und Mindeststandards
Der Mobile Retter e.V. begrüßt die Gründung des geplanten Fachgremiums medizinische
Notfallrettung
zur
Erstellung
von
Rahmenempfehlungen
bzw.
gemeinsamen
Qualitätskriterien und Mindeststandards. Als Begründer der SbEA in Deutschland bringt der
Mobile Retter e.V. seine über 12-jährige Expertise gerne in der fachlichen Definition zu den
Rahmenbedingungen für die Ersthelfenden-Alarmierung mit ein.
Als Mitinitiator des gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) im
Jahr 2023 ins Leben gerufenen „Runden Tisches SbEA“ arbeitet der Mobile Retter e.V.
bereits mit diesem breiten Bündnis aller relevanten Stakeholder aus Fachgesellschaften,
Hilfsorganisationen, Technologieanbietern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an der
Erarbeitung solcher Rahmenempfehlungen. Hierzu wird ergänzend auf das im April 2026
gemeinsam veröffentlichte Positionspapier verwiesen (siehe Anlage 1).
Der Mobile Retter e.V. begrüßt die in § 133b Abs. 4 Nr. 7 (Referentenentwurf) aufgeführten
Empfehlungen zu Ersthelfenden-Alarmierungssystemen grundsätzlich sehr. Jedoch greifen
diese zu kurz:

Ausschussdrucksache
21(14)102(21)
07.09.2026
gel. VB zur öffent. Anh. am
09.09.2026 - Notfallversorgung
Deutscher Bundestag
Ausschuss f. Gesundheit

Mobile Retter e.V.

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Steuernummer: 215/5872/0823
Vorstand: Ralf Sick, Amin Schnieder, Ruth Winter
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Die fundierten und nachweislichen Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, wie wichtig das
Ehrenamt bei der SbEA ist. Konkret bedeutet dies, dass die ehrenamtlichen Ersthelfenden
langfristig motiviert, gebunden, betreut und wertgeschätzt werden müssen. Anders
formuliert: Die beste Technologie bleibt wirkungslos, wenn die Motivation der
Menschen dahinter nachlässt.
Vielmehr ist es erforderlich, im Rahmen eines aktiven Ehrenamtsmanagements zentrale und
dezentrale Betreuungsstrukturen für die Ersthelfenden mit den Betreuungsphasen- und
zielen „Registrierung“, „Schutz & Betreuung“, „Motivation & Bindung“ und „Reaktivierung“
nachhaltig aufzubauen, zu verankern und auch zu finanzieren.

Interoperabilität
Aktuell sind die gängigen technischen
Ersthelfenden-Alarmierungssysteme nicht
interoperabel. Der Mobile Retter e.V. begrüßt daher die Bemühungen, eine verpflichtende
Interoperabilität zu forcieren (siehe §133 c Abs. 4). Dies ist zwingende Grundvoraussetzung
für eine flächendeckende SbEA in Deutschland. Nur so kann der regionen- und
systemübergreifende Einsatz von Ehrenamtlichen gewährleistet werden.
Zentrale
Voraussetzung
für
die
angestrebte
Interoperabilität
sind
einheitliche
Qualitätskriterien und Standards auf technischer und organisatorischer Ebene
(Alarmierungsindikationen, Versicherung, Datenschutz, Nachsorge, Qualifikation der
Ehrenamtlichen etc.). Zudem sollte eine technische Lösung geschaffen und finanziert
werden, z.B. eine übergreifende Plattform, an die sich grundsätzlich alle SbEA-Systeme über
eine definierte Schnittstelle anbinden können. Betreiber dieser Plattform sollte im
Bundesinteresse der Bund oder eine neutrale Instanz sein, um einen langfristigen,
unabhängigen Betrieb zu sichern.
Der Prozess der Schaffung der Interoperabilität wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dennoch sollte es für Gebietskörperschaften ohne SbEA weiter möglich sein diese
einzuführen, indem z.B. zusätzliche Anreize geschaffen werden. Die angedachte
Interoperabilität darf nicht dazu führen, dass Gebietskörperschaften ohne SbEA mit der
Implementierung warten, bis z.B. eine übergreifende Plattform aufgebaut und
funktionsfähig ist.

Finanzierung
Der Mobile Retter e.V. begrüßt ausdrücklich die Finanzierung einer flächendeckenden
Einführung der SbEA durch den Bund (siehe § 133 f). Der Absatz 1 Punkt 5 ist jedoch unklar
formuliert: So wird nicht klar, ob der Bund bereits bestehende SbEA-Systeme, neue
Implementierungen oder ein eigenes bundesweites System einrichten möchte.

Mobile Retter e.V.

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Da es für die Anbieter von technischen SbEA-Systemen aktuell keine Anreize und keinen
Mehrwert gibt, eine Interoperabilität herzustellen, ist der Bund hier in der Pflicht, die
Finanzierung des Aufbaus und des langfristigen Betriebs der Interoperabilität zu
übernehmen. Ohne eine Intervention des Bundes ist hier zeitnah keine flächendeckend
einheitliche Lösung erwartbar.
Eine Finanzierung rein für die technischen Komponenten der SbEA greift jedoch zu kurz und
birgt die Gefahr, dass diese Investitionen im Laufe der Jahre einen deutlich geringeren
Effekt
erzielen.
Daher
sollten
in
gleichem
Maße
Mittel
für
ein
aktives
Ehrenamtsmanagement der Ersthelfenden bereitgestellt werden. Zur Entlastung der
Gebietskörperschaften,
zur
Qualitätssicherung
sowie
zur
Sicherstellung
von
Mindeststandards sollte die nachhaltige Finanzierung notwendiger dezentraler und
zentraler Betreuungsstrukturen sichergestellt sein.

Qualität und Wirksamkeit der Umsetzung
Die gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung eines SbEA-Systems ist ein wichtiger
erster Schritt. Diese allein gewährleistet jedoch nicht, dass das jeweilige System vor Ort mit
der erforderlichen Qualität, Verbindlichkeit und Wirksamkeit umgesetzt wird. Zwischen der
rein formalen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und einer konsequent auf Wirkung
ausgerichteten Umsetzung bestehen erhebliche Unterschiede. Entscheidend ist nicht die
bloße Existenz eines Systems, sondern dessen tatsächliche Wirksamkeit für die
Rettung von Menschenleben. Deshalb sollten nicht nur die Implementierung, sondern auch
die Qualität, Nutzung und tatsächlichen Effekte des eingeführten Systems regelmäßig
anhand einheitlicher Kriterien überprüft und bewertet werden. Die Gebietskörperschaften
sind dabei zu unterstützen, die Wirksamkeit der verpflichtenden Implementierung der SbEA
auf
Grundlage
der
vom
Fachgremium
medizinische
Notfallrettung
definierten
Rahmenempfehlungen nachvollziehbar zu evaluieren. Hierfür sollte der Bund eine fundierte
Wirkungsmessung initiieren und die notwendigen finanziellen Mittel sowohl für die
Evaluation als auch für gegebenenfalls erforderliche Nachsteuerungen bereitstellen.

Köln, 07.09.2026

Mobile Retter e.V.

Seite 1
Positionspapier
Einleitung
Eine wesentliche Aufgabe unseres Gesundheitssystems ist die bestmögliche
Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen. Der plötzliche Herzkreislauf-
stillstand ist die dritthäufigste Todesursache in Deutschland.1 Die Überlebensrate liegt
im internationalen Vergleich mit etwa 10 % weiterhin deutlich unter dem Potenzial.2
Dabei ist wissenschaftlich belegt: Die Überlebensrate kann signifikant erhöht werden,
wenn in den entscheidenden ersten Minuten mit Wiederbelebungsmaßnahmen durch
Ersthelfende begonnen und somit das therapiefreie Intervall verkürzt wird.3
Internationale Leitlinien wie die ERC Guidelines (2021, 2025)4 und nationale
Empfehlungen – zuletzt durch die neunte Stellungnahme der Regierungskommission
für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (Reform der Notfall-
und Akutversorgung)5 – fordern ausdrücklich die strukturierte Einbindung der
Bevölkerung durch intelligente Alarmierungssysteme. Dennoch ist die Smartphone-
basierte Ersthelfenden-Alarmierung (SbEA) in Deutschland bislang nur unzureichend
etabliert. Dabei zeigen Studien und über ein Jahrzehnt Erfahrung: Diese Systeme
retten Leben.6
Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen sind vorhanden,
ebenso wie etablierte Technologieanbieter. Was fehlt, ist der politische Wille bzw.
die gesetzliche Grundlage für eine konsequente bundesweite Umsetzung. Durch
verschiedene (Pilot-) Projekte bleibt die SbEA in Deutschland ein Flickenteppich.
Empfehlungen7 kommen bislang nicht in die Breite und zur Umsetzung. Das gefährdet
Menschenleben und verhindert eine moderne, resiliente Notfallversorgung.
Die aktuelle Versorgungslage lässt somit eine gravierende Lücke zur bestmöglichen
Notfallversorgung. Hinzu kommen nach ersten Berechnungen volkswirtschaftliche
Kosten infolge von plötzlichen Herzkreislaufstillständen von etwa 35 Milliarden
Euro pro Jahr.8 Durch eine flächendeckende Einführung der SbEA und somit der
zusätzlichen Rettung von mehreren tausend Menschenleben, Reduzierung der Anzahl
von Wachkomapatienten sowie der Aufenthaltsdauer von Reha- und Intensivstation-
Patienten können diese Kosten erheblich reduziert werden.
Flächendeckende Ersthelfenden-
Alarmierung zur Verbesserung der
Reanimationsversorgung in Deutschland
April 2026
Anlage 1

Seite 2
Forderungen
Vor diesem Hintergrund fordern wir als breites Bündnis aus Fachgesellschaften, Hilfsorga-
nisationen, Technologieanbietern, Wissenschaftlern und zivilgesellschaftlichen Akteuren:
Die kurzfristige, flächendeckende und verpflichtende
Etablierung der SbEA in allen Bundesländern.
Die Sicherstellung einer vollumfänglichen und
nachhaltigen Regelfinanzierung dieser Systeme durch
Bund und Länder.
Die verbindliche Einführung leitlinienorientierter
Qualitätskriterien und Standards, einschließlich
der Integration von AED-Standorten und der Nutzung
bestehender Vorgaben.
1
2
3
Unterzeichnende
ADAC Stiftung
adesso SE | medginee